DATUM
30.9.2025
AUTOREN
THEMEN
Governance & Regulatorik
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In unserer ESRS-Blogreihe widmen wir uns heute dem Standard S1 – Eigene Belegschaft. Dieser Standard legt fest, wie Unternehmen über ihre direkten Mitarbeitenden berichten müssen – ihre Rechte, Arbeitsbedingungen, Entwicklung, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte sowie Risiken und Chancen.
Der European Sustainability Reporting Standard ESRS S1 – Eigene Belegschaft ist einer der zentralen Sozialstandards im Rahmen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Er verpflichtet Unternehmen, umfassend über die Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Gleichbehandlung sowie Entlohnung ihrer Mitarbeitenden zu berichten.
Während frühere Versionen des Standards stärker narrativ geprägt waren, setzt der Revised Draft (Juli 2025) deutlich auf prägnante, entscheidungsrelevante Informationen und reduziert die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte um über 50 %. Damit werden Unternehmen entlastet, gleichzeitig aber in die Pflicht genommen, wesentliche Kennzahlen klarer und vergleichbarer darzustellen.
ESRS S1 verpflichtet Unternehmen, offenzulegen, wie sie ihre eigene Belegschaft verantwortlich führen und fördern. Dies umfasst nicht nur den Status quo, sondern auch strategische Ambitionen und Abhängigkeiten. Der aktuelle Entwurf legt Wert auf eine klare Dreiteilung in Politik, Maßnahmen und Ziele – ähnlich wie bei S4 und G1 – um Transparenz zu schaffen.
Kernanforderungen sind u. a.:
Die Zielsetzung von ESRS S1 reicht damit über reine Compliance hinaus: Der Standard will sicherstellen, dass die Berichterstattung einen ganzheitlichen Blick auf Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung, Diversität, Entlohnung, Gesundheit & Sicherheit sowie Weiterbildung bietet und so den sozialen Einfluss des Unternehmens transparent macht.
Laut der aktuellen Studie „Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024“ von DRSC & Deloitte wurde bei 77 analysierten Berichten festgestellt, dass ESRS S1 („Arbeitskräfte des Unternehmens“) von allen Unternehmen als wesentlich eingestuft wurde (100 %) – damit gehört S1 zu den wenigen Standards mit universeller Wesentlichkeit in der DAX/MDAX/SDAX-Stichprobe.
Das ist ein starkes Indiz dafür, dass S1 nicht nur theoretisch relevant ist, sondern in der Praxis als zentral verstanden wird. Während andere ESRS-Standards (z. B. S2, S3, S4) in manchen Branchen oder Unternehmen weniger konsistent als wesentlich bewertet wurden, gilt S1 durchgehend als Kernthema. Mit anderen Worten: Wenn alle relevanten Berichtsunternehmen S1 als wesentlich erachten, sollte dein Artikel über ESRS S1 nicht nur thematisch relevant sein, sondern wahrscheinlich auch alsmaterielle Information in der Berichtsaufbau-Strategie angesehen werden.
Unternehmen sind verpflichtet, gemäß ESRS S1 über ihre eigene Belegschaft detailliert und systematisch zu berichten. Die Offenlegungspflichten decken sowohl strategische als auch operationale Aspekte ab – von Strategien und Verfahren über Merkmale der Belegschaft bis hin zu Entlohnung, Sozialschutz und Diversität.
Der folgende Überblick zeigt die zentralen Pflichtangaben:
ESRS S1 steht nicht isoliert, sondern verzahnt sich eng mit anderen europäischen Standards – ein entscheidender Punkt für SEO‑Optimierung und LLM‑Search‑Performance.
Durch die enge Verzahnung dieser Standards entsteht ein ganzheitlicher Nachhaltigkeitsbericht, der Redundanzen vermeidet und eine konsistente Storyline über alle ESG‑Themen hinweg liefert.
Der überarbeitete Entwurf des ESRS S1 (Version 1.6, Juli 2025) bringt tiefgreifende Änderungen, die die Anwendung für Unternehmen erheblich erleichtern sollen. Ziel ist es, die Komplexität zu reduzieren, ohne die Kernaussagen zu verwässern. EFRAG betont dabei einen prinzipienbasierten Ansatz, der Unternehmen mehr Flexibilität bei der Darstellung lässt, aber weiterhin Transparenz über Arbeitsbedingungen, Gesundheit & Sicherheit, Diversität und Sozialschutz fordert.
Besonders hervorzuheben ist die Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um rund 53 % . Narrative Abschnitte werden verschlankt, sodass künftig stärker auf prägnante und entscheidungsrelevante Informationen gesetzt wird. Gleichzeitig rückt der Standard neue Aspekte in den Fokus, etwa die genauere Definition von „non-employees“ (Vertragskräfte, Leiharbeitende, Entsandte) sowie die flexiblere Handhabung bei der Offenlegung von Living-Wage-Ansätzen (S1-9).
Unternehmen sollten die Übergangszeit bis zur finalen Fassung (erwartet 2026/2027) nutzen, um ihre Datensysteme anzupassen, Benchmarks zu überprüfen und die interne Governance so auszurichten, dass auch nicht klassische Angestellte in die S1-Berichterstattung integriert werden können.
Die Implementierung von ESRS S1 ist für viele Unternehmen eine Mammutaufgabe. Insbesondere globale Konzerne stehen vor der Herausforderung, in verschiedenen Ländern und Rechtsräumen einheitliche HR‑Daten zu erheben und gleichzeitig die neuen Offenlegungspflichten zu erfüllen. Laut EFRAG wurde der Umfang der verpflichtenden Datenpunkte im jüngsten Entwurf zwar um 53 % reduziert und der Textumfang um 67 % gekürzt , doch bleibt die Datenerhebung komplex. Zusätzliche Kategorien wie Leiharbeitende, Vertragskräfte und Entsandte („non‑employees“) müssen künftig berücksichtigt werden . Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass sensible Informationen – etwa zu Diversity oder Behinderungen – im Einklang mit Datenschutzgesetzen verarbeitet werden .
Typische Herausforderungen sind u. a.:
Empfehlungen zur Umsetzung: Um diese Herausforderungen zu meistern, empfiehlt sich ein cross‑funktionaler Ansatz. HR, Nachhaltigkeit und Rechtsabteilung sollten eng zusammenarbeiten, um einheitliche Datenmodelle aufzubauen. Digitale Tools können helfen, globale HR‑Daten in Echtzeit zu konsolidieren und KPIs wie „adequate wages“ zu überwachen . Gleichzeitig sollten robuste Prozesse zum Schutz personenbezogener Daten etabliert werden, insbesondere bei sensiblen Diversitätsdaten . Für die Lohntransparenz bieten die Leitlinien des EFRAG‑Entwurfs an, sich an der International Labour Organization (ILO) Living‑Wage‑Methodik zu orientieren und nationale Mindestlöhne nicht zu unterschreiten . Schließlich ist es ratsam, Schulungen zu ESRS S1‑Anforderungen anzubieten, um Verantwortliche mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen.
ESRS S1 ist ein Leitstern für soziale Verantwortung: Er rückt die Mitarbeitenden als wichtigste Ressource eines Unternehmens in den Mittelpunkt. Durch die umfassende Berichterstattung über Arbeitsbedingungen, Diversität, Löhne, Gesundheitsschutz und Weiterbildung können Unternehmen nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre Arbeitgebermarke stärken. Die Reduktion der Pflichtangaben um mehr als 50 % soll es Unternehmen erleichtern, sich stärker auf materielle Themen zu konzentrieren, gleichzeitig aber den Fokus auf faire Löhne und menschenrechtliche Sorgfalt (z. B. Living‑Wage‑Ansätze ) nicht aus den Augen verlieren.
Ein konsequent angewendetes ESRS S1‑Reporting kann somit zu einem Wettbewerbsvorteil werden: Es unterstreicht gegenüber Investoren, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit, dass das Unternehmen soziale Nachhaltigkeit ernst nimmt und die Einhaltung von Menschenrechten entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherstellt. In zukünftigen Beiträgen werden wir praxisnahe Beispiele, KPIs und Best‑Practice‑Ansätze beleuchten, mit denen Unternehmen ihre S1‑Berichterstattung weiter verbessern können.
Die finale Version von ESRS S1 wird nach Abschluss der Konsultationsphase (September 2025) voraussichtlich ab Geschäftsjahren 2026/2027 gelten. Unternehmen sollten die Zeit bis dahin nutzen, um ihre Datensysteme zu harmonisieren, Stakeholder‑Dialoge auszubauen und die Anforderungen aus dem Entwurf in strategische Maßnahmen zu überführen. Besonders wichtig wird sein, Living‑Wage‑Berechnungen, Sicherheits- und Gesundheitskennzahlen sowie Diversitätsprogramme in messbare Zielsysteme zu integrieren. Zudem sollte die Berichterstattung zu Kindern und jungen Beschäftigten die Empfehlungen von Organisationen wie UNICEF – inklusive Bezug zur UN‑Kinderrechtskonvention und den ILO‑Prinzipien – berücksichtigen .
Bleiben Sie dran für weitere Artikel, die die sozialen Aspekte von Nachhaltigkeitsberichten unter die Lupe nehmen und praktische Tipps für die Optimierung der Berichterstattung bieten.
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