Blog

Die neue EU-Verordnung zu ESG-Ratings: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Orangener Pfeil nach unten zum Inhalt

DATUM

12.5.2025

AUTOREN

THEMEN

Governance & Regulatorik

SHARE

Ab Juli 2026 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die ESG-Ratinganbieter strenger reguliert. Die neue Regulierung verspricht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Vertrauen – bringt aber auch Pflichten mit sich, die Unternehmen frühzeitig verstehen sollten. In diesem Artikel zeigen wir, was sich ändert, welche Zeitleiste gilt und warum es sich auch für Ratingnutzer wie z. B. CDP-, EcoVadis- oder B-Corp-bewertete Unternehmen lohnt, jetzt genauer hinzuschauen.

Warum ist eine Regulierung von ESG-Ratings notwendig?

ESG-Ratings gewinnen rasant an Bedeutung – sei es für die Kommunikation mit Investoren, das Lieferkettenmanagement oder die Einschätzung von Nachhaltigkeitsrisiken. Doch bislang war der Markt weitgehend unreguliert. Unterschiedliche Methoden, mangelnde Transparenz und potenzielle Interessenskonflikte sorgten für Zweifel an ihrer Aussagekraft.

Die Verordnung (EU) 2024/3005 über ESG-Rating-Aktivitäten, verabschiedet im Dezember 2024, schafft nun Klarheit – mit dem Ziel, ESG-Ratings zu einem glaubwürdigen, verlässlichen Instrument im nachhaltigen Finanzmarkt zu machen.Ziele sind hierbei:

  • Konflikte von Interessen durch Trennung von ESG-Rating und anderen Geschäftsaktivitäten zu vermeiden,
  • eine ESMA-Aufsicht und Zulassungspflicht für Ratinganbieter einzuführen – auch für Drittstaatenanbieter,
  • und detaillierte Offenlegungspflichten für Nutzer von ESG-Ratings zu definieren.

Was genau wird geregelt?

Die neue Verordnung bringt erstmals eine einheitliche Definition, klare Anforderungen und einen verpflichtenden Rechtsrahmen für ESG-Ratinganbieter in der EU. Ziel ist es, die Qualität und Aussagekraft von ESG-Ratings zu erhöhen und gleichzeitig Interessenskonflikte zu vermeiden.

Konkret wird geregelt:

  • Was ein ESG-Rating ist: Eine Meinung oder ein Score zu Umwelt-, Sozial- oder Governance-Faktoren, unabhängig davon, ob das Label “ESG” getragen wird
  • Wer betroffen ist: Ratinganbieter mit Sitz in der EU oder Drittstaaten, sofern ihre Ratings öffentlich zugänglich sind oder an regulierte Finanzmarktakteure in der EU vertrieben werden
  • Was ausgeschlossen ist: Interne Ratings, ESG-Daten ohne Bewertung, ESG-Label ohne Ratings oder bereits regulierte Produkte wie Green Bonds

Durch die weite Definition und den Fokus auf “Rating durch Analyse” könnten auch bestehende Bewertungsmodelle indirekt betroffen sein – selbst wenn sie sich aktuell nicht „ESG-Rating“ nennen.

Der Zeitplan: Was passiert wann?

Die Verordnung wurde Ende 2024 verabschiedet, tritt Anfang 2025 formell in Kraft – und wird ab Mitte 2026 verbindlich angewendet. In der Zwischenzeit arbeitet die Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA) an technischen Standards, die Details zur Umsetzung festlegen. Unternehmen sollten den Zeitplan kennen, um rechtzeitig reagieren zu können. Zur besseren Übersicht haben wir die wichtigsten Termine und Übergangsfristen für Sie zusammengefasst:

Datum Ereignis
Dezember 2024 Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Januar 2025 Inkrafttreten der Verordnung
Juli 2026 Verordnung wird anwendbar
August 2026 Frist für ESG-Ratinganbieter zur ESMA-Anmeldung
November 2026 Ende der Übergangsfrist für kleine Anbieter

In der Zwischenzeit wird die ESMA (Europäische Wertpapieraufsicht) technische Standards („RTS“) entwickeln, um die genauen Anforderungen weiter zu konkretisieren. Eine Konsultation dazu läuft aktuell – Unternehmen können sich also noch einbringen.

Was ändert sich konkret für Anbieter und Nutzer?

Die ESG-Rating-Verordnung betrifft nicht nur Anbieter von Ratings, sondern auch Unternehmen, die auf solche Bewertungen zurückgreifen – sei es zur Kommunikation, für Investorenbeziehungen oder im Einkauf. Deshalb ist es wichtig, beide Perspektiven zu verstehen. Die folgende Übersicht zeigt kompakt, welche Anforderungen künftig für ESG-Ratinganbieter und -nutzer gelten:

Pflichten ESG-Ratinganbieter ESG-Ratingnutzer (z. B. Unternehmen, Finanzakteure)
Zulassungspflicht Zulassung & Aufsicht durch ESMA Keine, aber Nutzung nur von zugelassenen Anbietern empfohlen
Transparenz über Methoden Veröffentlichung von Modellen, Annahmen & Datenquellen Offenlegung der genutzten Ratings inkl. Methodik auf Website
Interessenskonflikte vermeiden Keine Verbindung zu Beratung, Audit oder Benchmarking Erklärung von Interessenskonflikten bei Nutzung in Kommunikation
ESG-Faktoren einzeln darstellen Getrennte E-, S- und G-Scores oder Offenlegung der Gewichtung Transparenz über ESG-Fokus (z. B. reiner E-Ratingeinsatz)
Regelmäßige Methodik-Reviews Jährliche Prüfung & Anpassung der Bewertungsgrundlagen Verweis auf Aktualität & Validität der verwendeten Ratings

Künftige Anforderungen für ESG-Ratinganbieter (nicht exklusiv)

  • Zulassungspflicht bei der ESMA
  • Veröffentlichung von Methodologien, Datenquellen, Gewichtungen und Annahmen
  • Trennung von ESG-Rating und Beratung, Audit, Benchmarking, Banking (zur Vermeidung von Interessenskonflikten
  • Unabhängigkeit der Analyst:innen
  • Bereitstellung von getrennten E-, S- und G-Ratings (statt pauschaler ESG-Werte)
  • Strenge Aufsicht & Sanktionen bei Verstößen, inklusive Bußgelder bis zu 10 % des Jahresumsatzes

Anforderungen an Unternehmen

Auch Unternehmen, die ESG-Ratings kommunikativ oder strategisch nutzen, unterliegen künftig indirekten Pflichten, u. a. die Offenlegung der verwendeten Ratings, sowie:

  • Ziel des Ratings und verwendete Methodik
  • Bewertete ESG-Faktoren (E, S, G – einzeln oder gewichtet)
  • Datenquellen, Limitierungen, wissenschaftliche Grundlagen
  • Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Diese Pflicht ist vor allem für Finanzmarktakteure (z. B. Banken, Fonds, Versicherungen), aber perspektivisch auch für größere Unternehmen mit Nachhaltigkeitskommunikation relevant

Wichtig: Die Verordnung ändert auch Artikel 13 der SFDR – wer ESG-Ratings z. B. in Präsentationen, Websites oder Verkaufsunterlagen nennt, muss künftig strukturiert und nachprüfbar offenlegen, worauf diese beruhen.

Was bedeutet das für mein Unternehmen?

Auch wenn Sie keine ESG-Ratings herausgeben – viele Unternehmen nutzen sie strategisch. Sei es als Einkaufskriterium, zur externen Validierung oder in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Beispiele hierfür sind:

  • EcoVadis als Lieferantenbewertung
  • Das CDP-Score im Klimareport
  • B-Corp-Zertifizierung im Employer Branding
  • ISS ESG, MSCI oder Morningstar Sustainalytics für Investorenkommunikation

All diese Anbieter werden künftig reguliert – mit möglichen Auswirkungen auf Methodik, Score-Systematik und Vergleichbarkeit. Für Sie als Unternehmen kann das bedeuten, dass Änderungen bei den Scores oder Methodologien stattfinden, oder dass neue Offenlegungspflichten auftreten bei der Nutzung der Ratings im Reporting oder Marketing.

Fazit: ESG-Ratings als strategisches Werkzeug neu bewerten

Die neue ESG-Rating-Regulierung ist ein Meilenstein der europäischen Sustainable-Finance-Agenda. Sie bringt mehr Verlässlichkeit – aber auch klare Pflichten. Unternehmen sollten diese Entwicklung jetzt aktiv angehen.

Was Sie konkret tun können:

  1. Identifizieren Sie alle ESG-Ratings, die Sie aktiv verwenden oder auf die Sie sich in Kommunikation, Einkauf oder Berichterstattung beziehen
  2. Lassen Sie sich von Anbietern über geplante Anpassungen informieren – besonders bei Methodik, Datentransparenz und Score-Logik
  3. Passen Sie Ihre internen Prozesse an, z. B. Disclosure im Rahmen der SFDR, ESG-Labels oder Nachhaltigkeitsberichte
  4. Nutzen Sie die Konsultationsphase, um Feedback zu geben – z. B. über Branchenverbände oder direkt über die ESMA-Website
  5. Bewerten Sie die strategische Relevanz jedes Ratings neu: Was bringt echten Mehrwert? Was ist eher kosmetisch?

Unternehmen, die ESG-Ratings strategisch nutzen, sollten sich jetzt gut aufstellen – um 2026 nicht von regulatorischen Veränderungen überrascht zu werden.

Autoren kontaktieren

Berg im Hintergrund - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

Wir freuen uns auf ein Kennenlernen!

Wanderung hoch auf einen Berg - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

Kontaktieren Sie uns für alle Anliegen und Fragen rund um das Thema Nachhaltigkeit. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein persönliches Treffen oder einen digitalen Kaffee.

Tel.: +49 174 1305766  
E-Mail: info@fiveglaciers.com

ODER DIREKT ONLINE ANFRAGEN:

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Die neue EU-Verordnung zu ESG-Ratings: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Governance & Regulatorik

Inhaltsverzeichnis

8
min |
12.5.2025

Ab Juli 2026 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die ESG-Ratinganbieter strenger reguliert. Die neue Regulierung verspricht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Vertrauen – bringt aber auch Pflichten mit sich, die Unternehmen frühzeitig verstehen sollten. In diesem Artikel zeigen wir, was sich ändert, welche Zeitleiste gilt und warum es sich auch für Ratingnutzer wie z. B. CDP-, EcoVadis- oder B-Corp-bewertete Unternehmen lohnt, jetzt genauer hinzuschauen.

Warum ist eine Regulierung von ESG-Ratings notwendig?

ESG-Ratings gewinnen rasant an Bedeutung – sei es für die Kommunikation mit Investoren, das Lieferkettenmanagement oder die Einschätzung von Nachhaltigkeitsrisiken. Doch bislang war der Markt weitgehend unreguliert. Unterschiedliche Methoden, mangelnde Transparenz und potenzielle Interessenskonflikte sorgten für Zweifel an ihrer Aussagekraft.

Die Verordnung (EU) 2024/3005 über ESG-Rating-Aktivitäten, verabschiedet im Dezember 2024, schafft nun Klarheit – mit dem Ziel, ESG-Ratings zu einem glaubwürdigen, verlässlichen Instrument im nachhaltigen Finanzmarkt zu machen.Ziele sind hierbei:

  • Konflikte von Interessen durch Trennung von ESG-Rating und anderen Geschäftsaktivitäten zu vermeiden,
  • eine ESMA-Aufsicht und Zulassungspflicht für Ratinganbieter einzuführen – auch für Drittstaatenanbieter,
  • und detaillierte Offenlegungspflichten für Nutzer von ESG-Ratings zu definieren.

Was genau wird geregelt?

Die neue Verordnung bringt erstmals eine einheitliche Definition, klare Anforderungen und einen verpflichtenden Rechtsrahmen für ESG-Ratinganbieter in der EU. Ziel ist es, die Qualität und Aussagekraft von ESG-Ratings zu erhöhen und gleichzeitig Interessenskonflikte zu vermeiden.

Konkret wird geregelt:

  • Was ein ESG-Rating ist: Eine Meinung oder ein Score zu Umwelt-, Sozial- oder Governance-Faktoren, unabhängig davon, ob das Label “ESG” getragen wird
  • Wer betroffen ist: Ratinganbieter mit Sitz in der EU oder Drittstaaten, sofern ihre Ratings öffentlich zugänglich sind oder an regulierte Finanzmarktakteure in der EU vertrieben werden
  • Was ausgeschlossen ist: Interne Ratings, ESG-Daten ohne Bewertung, ESG-Label ohne Ratings oder bereits regulierte Produkte wie Green Bonds

Durch die weite Definition und den Fokus auf “Rating durch Analyse” könnten auch bestehende Bewertungsmodelle indirekt betroffen sein – selbst wenn sie sich aktuell nicht „ESG-Rating“ nennen.

Der Zeitplan: Was passiert wann?

Die Verordnung wurde Ende 2024 verabschiedet, tritt Anfang 2025 formell in Kraft – und wird ab Mitte 2026 verbindlich angewendet. In der Zwischenzeit arbeitet die Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA) an technischen Standards, die Details zur Umsetzung festlegen. Unternehmen sollten den Zeitplan kennen, um rechtzeitig reagieren zu können. Zur besseren Übersicht haben wir die wichtigsten Termine und Übergangsfristen für Sie zusammengefasst:

Datum Ereignis
Dezember 2024 Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Januar 2025 Inkrafttreten der Verordnung
Juli 2026 Verordnung wird anwendbar
August 2026 Frist für ESG-Ratinganbieter zur ESMA-Anmeldung
November 2026 Ende der Übergangsfrist für kleine Anbieter

In der Zwischenzeit wird die ESMA (Europäische Wertpapieraufsicht) technische Standards („RTS“) entwickeln, um die genauen Anforderungen weiter zu konkretisieren. Eine Konsultation dazu läuft aktuell – Unternehmen können sich also noch einbringen.

Was ändert sich konkret für Anbieter und Nutzer?

Die ESG-Rating-Verordnung betrifft nicht nur Anbieter von Ratings, sondern auch Unternehmen, die auf solche Bewertungen zurückgreifen – sei es zur Kommunikation, für Investorenbeziehungen oder im Einkauf. Deshalb ist es wichtig, beide Perspektiven zu verstehen. Die folgende Übersicht zeigt kompakt, welche Anforderungen künftig für ESG-Ratinganbieter und -nutzer gelten:

Pflichten ESG-Ratinganbieter ESG-Ratingnutzer (z. B. Unternehmen, Finanzakteure)
Zulassungspflicht Zulassung & Aufsicht durch ESMA Keine, aber Nutzung nur von zugelassenen Anbietern empfohlen
Transparenz über Methoden Veröffentlichung von Modellen, Annahmen & Datenquellen Offenlegung der genutzten Ratings inkl. Methodik auf Website
Interessenskonflikte vermeiden Keine Verbindung zu Beratung, Audit oder Benchmarking Erklärung von Interessenskonflikten bei Nutzung in Kommunikation
ESG-Faktoren einzeln darstellen Getrennte E-, S- und G-Scores oder Offenlegung der Gewichtung Transparenz über ESG-Fokus (z. B. reiner E-Ratingeinsatz)
Regelmäßige Methodik-Reviews Jährliche Prüfung & Anpassung der Bewertungsgrundlagen Verweis auf Aktualität & Validität der verwendeten Ratings

Künftige Anforderungen für ESG-Ratinganbieter (nicht exklusiv)

  • Zulassungspflicht bei der ESMA
  • Veröffentlichung von Methodologien, Datenquellen, Gewichtungen und Annahmen
  • Trennung von ESG-Rating und Beratung, Audit, Benchmarking, Banking (zur Vermeidung von Interessenskonflikten
  • Unabhängigkeit der Analyst:innen
  • Bereitstellung von getrennten E-, S- und G-Ratings (statt pauschaler ESG-Werte)
  • Strenge Aufsicht & Sanktionen bei Verstößen, inklusive Bußgelder bis zu 10 % des Jahresumsatzes

Anforderungen an Unternehmen

Auch Unternehmen, die ESG-Ratings kommunikativ oder strategisch nutzen, unterliegen künftig indirekten Pflichten, u. a. die Offenlegung der verwendeten Ratings, sowie:

  • Ziel des Ratings und verwendete Methodik
  • Bewertete ESG-Faktoren (E, S, G – einzeln oder gewichtet)
  • Datenquellen, Limitierungen, wissenschaftliche Grundlagen
  • Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Diese Pflicht ist vor allem für Finanzmarktakteure (z. B. Banken, Fonds, Versicherungen), aber perspektivisch auch für größere Unternehmen mit Nachhaltigkeitskommunikation relevant

Wichtig: Die Verordnung ändert auch Artikel 13 der SFDR – wer ESG-Ratings z. B. in Präsentationen, Websites oder Verkaufsunterlagen nennt, muss künftig strukturiert und nachprüfbar offenlegen, worauf diese beruhen.

Was bedeutet das für mein Unternehmen?

Auch wenn Sie keine ESG-Ratings herausgeben – viele Unternehmen nutzen sie strategisch. Sei es als Einkaufskriterium, zur externen Validierung oder in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Beispiele hierfür sind:

  • EcoVadis als Lieferantenbewertung
  • Das CDP-Score im Klimareport
  • B-Corp-Zertifizierung im Employer Branding
  • ISS ESG, MSCI oder Morningstar Sustainalytics für Investorenkommunikation

All diese Anbieter werden künftig reguliert – mit möglichen Auswirkungen auf Methodik, Score-Systematik und Vergleichbarkeit. Für Sie als Unternehmen kann das bedeuten, dass Änderungen bei den Scores oder Methodologien stattfinden, oder dass neue Offenlegungspflichten auftreten bei der Nutzung der Ratings im Reporting oder Marketing.

Fazit: ESG-Ratings als strategisches Werkzeug neu bewerten

Die neue ESG-Rating-Regulierung ist ein Meilenstein der europäischen Sustainable-Finance-Agenda. Sie bringt mehr Verlässlichkeit – aber auch klare Pflichten. Unternehmen sollten diese Entwicklung jetzt aktiv angehen.

Was Sie konkret tun können:

  1. Identifizieren Sie alle ESG-Ratings, die Sie aktiv verwenden oder auf die Sie sich in Kommunikation, Einkauf oder Berichterstattung beziehen
  2. Lassen Sie sich von Anbietern über geplante Anpassungen informieren – besonders bei Methodik, Datentransparenz und Score-Logik
  3. Passen Sie Ihre internen Prozesse an, z. B. Disclosure im Rahmen der SFDR, ESG-Labels oder Nachhaltigkeitsberichte
  4. Nutzen Sie die Konsultationsphase, um Feedback zu geben – z. B. über Branchenverbände oder direkt über die ESMA-Website
  5. Bewerten Sie die strategische Relevanz jedes Ratings neu: Was bringt echten Mehrwert? Was ist eher kosmetisch?

Unternehmen, die ESG-Ratings strategisch nutzen, sollten sich jetzt gut aufstellen – um 2026 nicht von regulatorischen Veränderungen überrascht zu werden.

Autor kontaktieren

Weitere Artikel

Update: Small Mid-Cap Cluster – was sich in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ändert

Lesen
5
min
30.4.2025

ESG-Management in 2025: Orientierungshilfe im Labyrinth der Standards und Initiativen für Unternehmen

Lesen
5
min
28.4.2025

Omnibus & die CSRD-Reform: EFRAG legt Fahrplan zur ESRS-Vereinfachung vor

Lesen
4
min
25.4.2025

Möchten Sie mehr erfahren?

Vielen Dank für Ihr Interesse. Wir melden uns bald bei Ihnen.
Huch! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.