DATUM
12.5.2025
AUTOREN
THEMEN
Governance & Regulatorik
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Ab Juli 2026 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die ESG-Ratinganbieter strenger reguliert. Die neue Regulierung verspricht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Vertrauen – bringt aber auch Pflichten mit sich, die Unternehmen frühzeitig verstehen sollten. In diesem Artikel zeigen wir, was sich ändert, welche Zeitleiste gilt und warum es sich auch für Ratingnutzer wie z. B. CDP-, EcoVadis- oder B-Corp-bewertete Unternehmen lohnt, jetzt genauer hinzuschauen.
ESG-Ratings gewinnen rasant an Bedeutung – sei es für die Kommunikation mit Investoren, das Lieferkettenmanagement oder die Einschätzung von Nachhaltigkeitsrisiken. Doch bislang war der Markt weitgehend unreguliert. Unterschiedliche Methoden, mangelnde Transparenz und potenzielle Interessenskonflikte sorgten für Zweifel an ihrer Aussagekraft.
Die Verordnung (EU) 2024/3005 über ESG-Rating-Aktivitäten, verabschiedet im Dezember 2024, schafft nun Klarheit – mit dem Ziel, ESG-Ratings zu einem glaubwürdigen, verlässlichen Instrument im nachhaltigen Finanzmarkt zu machen.Ziele sind hierbei:
Die neue Verordnung bringt erstmals eine einheitliche Definition, klare Anforderungen und einen verpflichtenden Rechtsrahmen für ESG-Ratinganbieter in der EU. Ziel ist es, die Qualität und Aussagekraft von ESG-Ratings zu erhöhen und gleichzeitig Interessenskonflikte zu vermeiden.
Konkret wird geregelt:
Durch die weite Definition und den Fokus auf “Rating durch Analyse” könnten auch bestehende Bewertungsmodelle indirekt betroffen sein – selbst wenn sie sich aktuell nicht „ESG-Rating“ nennen.
Die Verordnung wurde Ende 2024 verabschiedet, tritt Anfang 2025 formell in Kraft – und wird ab Mitte 2026 verbindlich angewendet. In der Zwischenzeit arbeitet die Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA) an technischen Standards, die Details zur Umsetzung festlegen. Unternehmen sollten den Zeitplan kennen, um rechtzeitig reagieren zu können. Zur besseren Übersicht haben wir die wichtigsten Termine und Übergangsfristen für Sie zusammengefasst:
In der Zwischenzeit wird die ESMA (Europäische Wertpapieraufsicht) technische Standards („RTS“) entwickeln, um die genauen Anforderungen weiter zu konkretisieren. Eine Konsultation dazu läuft aktuell – Unternehmen können sich also noch einbringen.
Die ESG-Rating-Verordnung betrifft nicht nur Anbieter von Ratings, sondern auch Unternehmen, die auf solche Bewertungen zurückgreifen – sei es zur Kommunikation, für Investorenbeziehungen oder im Einkauf. Deshalb ist es wichtig, beide Perspektiven zu verstehen. Die folgende Übersicht zeigt kompakt, welche Anforderungen künftig für ESG-Ratinganbieter und -nutzer gelten:
Auch Unternehmen, die ESG-Ratings kommunikativ oder strategisch nutzen, unterliegen künftig indirekten Pflichten, u. a. die Offenlegung der verwendeten Ratings, sowie:
Diese Pflicht ist vor allem für Finanzmarktakteure (z. B. Banken, Fonds, Versicherungen), aber perspektivisch auch für größere Unternehmen mit Nachhaltigkeitskommunikation relevant
Wichtig: Die Verordnung ändert auch Artikel 13 der SFDR – wer ESG-Ratings z. B. in Präsentationen, Websites oder Verkaufsunterlagen nennt, muss künftig strukturiert und nachprüfbar offenlegen, worauf diese beruhen.
Auch wenn Sie keine ESG-Ratings herausgeben – viele Unternehmen nutzen sie strategisch. Sei es als Einkaufskriterium, zur externen Validierung oder in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Beispiele hierfür sind:
All diese Anbieter werden künftig reguliert – mit möglichen Auswirkungen auf Methodik, Score-Systematik und Vergleichbarkeit. Für Sie als Unternehmen kann das bedeuten, dass Änderungen bei den Scores oder Methodologien stattfinden, oder dass neue Offenlegungspflichten auftreten bei der Nutzung der Ratings im Reporting oder Marketing.
Die neue ESG-Rating-Regulierung ist ein Meilenstein der europäischen Sustainable-Finance-Agenda. Sie bringt mehr Verlässlichkeit – aber auch klare Pflichten. Unternehmen sollten diese Entwicklung jetzt aktiv angehen.
Was Sie konkret tun können:
Unternehmen, die ESG-Ratings strategisch nutzen, sollten sich jetzt gut aufstellen – um 2026 nicht von regulatorischen Veränderungen überrascht zu werden.
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Ab Juli 2026 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die ESG-Ratinganbieter strenger reguliert. Die neue Regulierung verspricht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Vertrauen – bringt aber auch Pflichten mit sich, die Unternehmen frühzeitig verstehen sollten. In diesem Artikel zeigen wir, was sich ändert, welche Zeitleiste gilt und warum es sich auch für Ratingnutzer wie z. B. CDP-, EcoVadis- oder B-Corp-bewertete Unternehmen lohnt, jetzt genauer hinzuschauen.
ESG-Ratings gewinnen rasant an Bedeutung – sei es für die Kommunikation mit Investoren, das Lieferkettenmanagement oder die Einschätzung von Nachhaltigkeitsrisiken. Doch bislang war der Markt weitgehend unreguliert. Unterschiedliche Methoden, mangelnde Transparenz und potenzielle Interessenskonflikte sorgten für Zweifel an ihrer Aussagekraft.
Die Verordnung (EU) 2024/3005 über ESG-Rating-Aktivitäten, verabschiedet im Dezember 2024, schafft nun Klarheit – mit dem Ziel, ESG-Ratings zu einem glaubwürdigen, verlässlichen Instrument im nachhaltigen Finanzmarkt zu machen.Ziele sind hierbei:
Die neue Verordnung bringt erstmals eine einheitliche Definition, klare Anforderungen und einen verpflichtenden Rechtsrahmen für ESG-Ratinganbieter in der EU. Ziel ist es, die Qualität und Aussagekraft von ESG-Ratings zu erhöhen und gleichzeitig Interessenskonflikte zu vermeiden.
Konkret wird geregelt:
Durch die weite Definition und den Fokus auf “Rating durch Analyse” könnten auch bestehende Bewertungsmodelle indirekt betroffen sein – selbst wenn sie sich aktuell nicht „ESG-Rating“ nennen.
Die Verordnung wurde Ende 2024 verabschiedet, tritt Anfang 2025 formell in Kraft – und wird ab Mitte 2026 verbindlich angewendet. In der Zwischenzeit arbeitet die Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA) an technischen Standards, die Details zur Umsetzung festlegen. Unternehmen sollten den Zeitplan kennen, um rechtzeitig reagieren zu können. Zur besseren Übersicht haben wir die wichtigsten Termine und Übergangsfristen für Sie zusammengefasst:
In der Zwischenzeit wird die ESMA (Europäische Wertpapieraufsicht) technische Standards („RTS“) entwickeln, um die genauen Anforderungen weiter zu konkretisieren. Eine Konsultation dazu läuft aktuell – Unternehmen können sich also noch einbringen.
Die ESG-Rating-Verordnung betrifft nicht nur Anbieter von Ratings, sondern auch Unternehmen, die auf solche Bewertungen zurückgreifen – sei es zur Kommunikation, für Investorenbeziehungen oder im Einkauf. Deshalb ist es wichtig, beide Perspektiven zu verstehen. Die folgende Übersicht zeigt kompakt, welche Anforderungen künftig für ESG-Ratinganbieter und -nutzer gelten:
Auch Unternehmen, die ESG-Ratings kommunikativ oder strategisch nutzen, unterliegen künftig indirekten Pflichten, u. a. die Offenlegung der verwendeten Ratings, sowie:
Diese Pflicht ist vor allem für Finanzmarktakteure (z. B. Banken, Fonds, Versicherungen), aber perspektivisch auch für größere Unternehmen mit Nachhaltigkeitskommunikation relevant
Wichtig: Die Verordnung ändert auch Artikel 13 der SFDR – wer ESG-Ratings z. B. in Präsentationen, Websites oder Verkaufsunterlagen nennt, muss künftig strukturiert und nachprüfbar offenlegen, worauf diese beruhen.
Auch wenn Sie keine ESG-Ratings herausgeben – viele Unternehmen nutzen sie strategisch. Sei es als Einkaufskriterium, zur externen Validierung oder in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Beispiele hierfür sind:
All diese Anbieter werden künftig reguliert – mit möglichen Auswirkungen auf Methodik, Score-Systematik und Vergleichbarkeit. Für Sie als Unternehmen kann das bedeuten, dass Änderungen bei den Scores oder Methodologien stattfinden, oder dass neue Offenlegungspflichten auftreten bei der Nutzung der Ratings im Reporting oder Marketing.
Die neue ESG-Rating-Regulierung ist ein Meilenstein der europäischen Sustainable-Finance-Agenda. Sie bringt mehr Verlässlichkeit – aber auch klare Pflichten. Unternehmen sollten diese Entwicklung jetzt aktiv angehen.
Was Sie konkret tun können:
Unternehmen, die ESG-Ratings strategisch nutzen, sollten sich jetzt gut aufstellen – um 2026 nicht von regulatorischen Veränderungen überrascht zu werden.