Umsetzung der CSRD im Mittelstand - Teil 1: Die systematische Nachhaltigkeitsbrichterstattung

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Inhaltsverzeichnis

5
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22.1.2024

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt ab 2026 bedeutende Änderungen für den deutschen Mittelstand mit sich. Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen, aber auch Chancen, die sie nutzen können, um ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. In diesem zweiteiligen Blogbeitrag gehen wir auf die spezifischen Anforderungen und Vorteile der CSRD für mittelständische Unternehmen ein.

Mittelstand und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der deutsche Mittelstand zeichnet sich durch eine enge Verbindung von Eigentum und Unternehmensführung aus. Diese Struktur führt dazu, dass viele mittelständische Unternehmen bisher nicht zu den Unternehmen von besonderem öffentlichem Interesse gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zählten und somit von der Berichtspflicht ausgenommen waren. Mit der Ausweitung der Berichtspflicht durch die CSRD müssen ab 2026 jedoch auch viele große mittelständische Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen ohne Kapitalmarktorientierung, die nun eine Vielzahl an Informationen aus ihrem eigenen Betrieb, ihrer Lieferkette und von wichtigen Kunden erheben müssen.

Konkrete Anforderungen der CSRD

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kommen auf den deutschen Mittelstand ein weites Spektrum neuer Anforderungen zu, die eine tiefgreifende Veränderung der bisherigen Berichtspraxis mit sich bringen. Diese Anforderungen zielen darauf ab, eine umfassendere und genauere Darstellung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu gewährleisten. Im Folgenden stellen wir Ihnen zentrale Neuerungen und ihre Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen vor:

1. Konzept der doppelten Wesentlichkeit

Ein bedeutender neuer Aspekt ist die Anforderung, dass Berichte zur Nachhaltigkeit das Konzept der doppelten Wesentlichkeit berücksichtigen müssen. Dies bedeutet, dass Unternehmen sowohl über Themen berichten müssen, die finanzielle Bedeutung haben (und somit für Investoren relevant sind), als auch über solche, die erhebliche Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben (relevant für die betroffenen Stakeholder). Dieser Ansatz erweitert den Umfang der Berichterstattung im Vergleich zu den bisherigen eindimensionalen Wesentlichkeitsansätzen deutlich.

2. Ausdehnung der Berichtsgrenzen

Die CSRD verlangt zudem, dass Unternehmen wichtige Aspekte aus ihrer Wertschöpfungskette offenlegen. Dies erweitert die Berichtsgrenzen beträchtlich, da Datenpunkte entlang der Liefer-, Marketing- und Vertriebswege des Unternehmens erfasst werden müssen. Insbesondere mittlere und kleine Unternehmen könnten sich durch die Einführung umfangreicher Dokumentationsprozesse und die Bereitstellung notwendiger Personalkapazitäten herausgefordert sehen.

3. Einbindung in den Lagebericht

Ein weiterer Unterschied zu bisherigen Berichtspraktiken ist die verpflichtende Integration von Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht. Dort sollen die Nachhaltigkeitsaspekte klar strukturiert und von anderen Informationen im Lagebericht abgegrenzt werden. Ziel ist es, eine integrierte Berichterstattung zu fördern, die den wichtigen Stellenwert der Nachhaltigkeit unterstreicht.

4. Notwendigkeit externer Prüfungen

In Zukunft wird verlangt, dass Nachhaltigkeitsberichte, ähnlich wie finanzielle Berichte, durch unabhängige Prüfungen verifiziert werden. Bis Prüfungen mit ausreichender Sicherheit („reasonable assurance“) durchgeführt werden können, ist zunächst eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) erforderlich.

Erforderliche Strukturen und Prozesse

Die Umsetzung der neuen Berichtspflichten erfordert die Schaffung neuer Strukturen und Prozesse im Unternehmen. Viele Unternehmen müssen u.a. erst Systeme zur systematischen Erfassung ihrer CO2-Emissionen und anderer relevanter Daten etablieren. Eine Umfrage des Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) ergab, dass nur rund 17 % der befragten Unternehmen zum Zeitpunkt der Befragung eine systematische Erfassung der eigenen CO2-Emissionen vorgenommen hatten. Insbesondere die Erhebung von Informationen aus der Wertschöpfungskette stellt demnach eine große Herausforderung dar, da hierfür Daten von unmittelbaren sowie mittelbaren Zulieferern und Kunden benötigt werden.

Handlungsempfehlung

Beginnen Sie frühzeitig mit der Erarbeitung der notwendigen Strukturen und Prozesse für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Eine systematische Planung und Implementierung kann helfen, die Herausforderungen zu bewältigen und die Anforderungen der CSRD effizient zu erfüllen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Expertenteam von Five Glaciers für einen unverbindlichen Erst-Support.

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