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22.08.2026
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22.08.2026
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Mit den im Juli 2025 veröffentlichten geänderten Entwürfen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wird erstmals verbindlich definiert, was als positiver Impact gilt. Damit endet die bisherige Grauzone, in der viele Unternehmen eigene Interpretationen nutzten.
Die Bewertung muss die Entscheidungsnützlichkeit und Relevanz (QC1 & QC2, ESRS 1 Anhang B) berücksichtigen – also Mehrwert für Stakeholder und Finanzmarkt bieten, nicht nur interne Compliance dokumentieren.
Nicht mehr gültig (scheinbare positive Effekte):
Weiterhin gültig (echte positive Impacts):
Die neue Klarheit schützt somit vor Greenwashing, erhöht die Vergleichbarkeit und zwingt Unternehmen, echte gesellschaftliche oder ökologische Wertbeiträge zu identifizieren. Für Investoren und Ratingagenturen steigt damit die Relevanz und Verlässlichkeit der gemeldeten „positiven Impacts“.


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