Kernaussagen der neuen ESRS-Definition (ESRS 1, §36)
Positive Impacts sind eigenständig zu bewerten, nicht als Abzug von negativen Effekten.
Keine Verrechnung: Negative Auswirkungen dürfen nicht gegen Positive aufgerechnet werden.
Maßnahmen zur Einhaltung von Gesetzen oder zur Behebung eigener negativer Effekte gelten nicht als positiver Impact.
Positive Effekte entstehen, wenn ein Unternehmen negative Auswirkungen Dritter durch seine Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle verhindert oder reduziert.
Qualitative Anforderungen
Die Bewertung muss die Entscheidungsnützlichkeit und Relevanz (QC1 & QC2, ESRS 1 Anhang B) berücksichtigen – also Mehrwert für Stakeholder und Finanzmarkt bieten, nicht nur interne Compliance dokumentieren.
Beispiele
Nicht mehr gültig (scheinbare positive Effekte):
Starke Sicherheitskultur ➜ gilt als Minderung eines eigenen Risikos, kein Impact.
Zahlung angemessener Löhne ➜ reine Compliance.
Trainingsprogramme für Mitarbeitende ➜ Pflichtmaßnahme, kein externer Impact.
Beiträge zur grünen Transformation (z. B. Technologien für Dekarbonisierung).
Katastrophen- und Nothilfe, die Gemeinschaften schützt.
Innovationen zur Reduzierung chronischer Krankheiten.
Einordnung von Positive Impacts nach ESRS (Revised Version, Juli 2025)
ESRS 1 (para 36): Positive Impacts müssen eigenständig, substantiell und entscheidungsnützlich sein.
Keine Verrechnung mit negativen Impacts • Compliance ≠ Positive Impact • Fokus auf gesellschaftliche/ökologische Wirkung
Bedeutung für die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen
Viele bislang berichtete „positive Impacts“ werden in kommenden Berichtszyklen nicht mehr anerkannt.
Ab FY2027 (nach Delegated Act) wird die neue Definition verbindlich, doch Unternehmen sollten jetzt schon ihre Wesentlichkeitsanalyse (DWA) überprüfen.
Ziel ist eine Konzentration auf substanzielle, nachweisbare Beiträge – nicht auf Compliance oder PR-Effekte.
Die neue Klarheit schützt somit vor Greenwashing, erhöht die Vergleichbarkeit und zwingt Unternehmen, echte gesellschaftliche oder ökologische Wertbeiträge zu identifizieren. Für Investoren und Ratingagenturen steigt damit die Relevanz und Verlässlichkeit der gemeldeten „positiven Impacts“.
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