Leistungskategorie >

Berichterstattung

CBAM-Reporting & Compliance Beratung

Orangener Pfeil nach unten zum Inhalt
CBAM-Reporting & Compliance Beratung

Den CBAM verstehen und meistern

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist das neue Klimaschutzinstrument der EU. Ab 2026 müssen Importeure von CO₂-intensiven Gütern wie Stahl, Zement, Aluminium, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom die eingebetteten Emissionen melden und entsprechende CBAM-Zertifikate erwerben. Seit 2023 gilt eine Übergangsphase mit quartalsweisen Berichterstattungspflichten. Mit dem sogenannten Omnibus I-Paket, das Anfang 2025 vorgeschlagen wurde und inzwischen vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen wurde (Stand September 2025), zielen die Änderungen darauf ab, CBAM deutlich zu vereinfachen – etwa durch eine de-minimis-Schwelle von 50 Tonnen/Jahr, verlängerte Fristen und flexiblere Regeln für Standardwerte.

CBAM und ETS: Zwei Seiten derselben Medaille

CBAM und das EU-Emissionshandelssystem (ETS) sind eng miteinander verknüpft und sollten nicht isoliert betrachtet werden. Während das ETS die CO₂-Emissionen von Produktionsanlagen innerhalb der EU bepreist, greift CBAM für Importe derselben emissionsintensiven Produkte aus Drittstaaten. Damit wird ein level playing field geschaffen, das Wettbewerbsverzerrungen verhindern soll.

Für Unternehmen bedeutet das:

  • Doppelte Betroffenheit ist möglich, wenn sie sowohl in der EU produzieren (ETS) als auch importieren (CBAM).
  • Die CO₂-Kostenstrukturen beider Mechanismen beeinflussen sich gegenseitig – etwa bei Beschaffungsentscheidungen oder Preiskalkulationen.
  • Strategisches Carbon-Management muss daher ETS- und CBAM-Risiken zusammen denken, um Investitionen, Lieferketten und Pricing langfristig abzusichern.

Die Kombination beider Systeme macht deutlich, dass es nicht nur um Reporting geht, sondern um eine neue Kosten- und Wettbewerbslogik im europäischen Binnenmarkt. Wer heute in CBAM-Compliance investiert, baut gleichzeitig Fähigkeiten auf, die für ETS-Management, Klimastrategie und nachhaltige Beschaffung entscheidend sind.

Als Importeur von CBAM betroffen?

Ob erste Einordnung, Methodik-Fragen oder umfassende Unterstützung: Unser Experten-Team hilft Ihnen gerne weiter.

Kontaktieren Sie uns

CBAM verstehen (der aktuelle Stand; Septrember 2025)

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist spätestens seit Oktober 2023 in der Übergangsphase – in dieser Phase besteht bereits die Pflicht zur quartalsweisen Meldung der eingebetteten Treibhausgas-Emissionen von importierten Gütern, ohne jedoch sofort schon Kosten für Zertifikate.

Mit dem sogenannten Omnibus I-Paket, das Anfang 2025 vorgeschlagen wurde und inzwischen vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen wurde, zielen die Änderungen darauf ab, CBAM deutlich zu vereinfachen. Unter anderem wurde beschlossen:

  • Einführung einer de minimis-Massenschwelle von 50 Tonnen pro Importeur und Jahr, die viele kleine Importeure (SMEs, gelegentliche Importeure) von wesentlichen Pflichten entlastet.
  • Vereinfachte Verfahren bei Autorisierung, Emissionsberechnung, Verifizierung und Verantwortlichkeiten.

Potentiell stehen weitere Änderungen an:

  • Die EU-Kommission prüft, ob der Geltungsbereich von CBAM ausgeweitet wird (zusätzliche Produkte, Vorprodukte, Emissionen, die indirekt anfallen).
  • Anpassungen in der Umsetzung durch nationale Behörden, sowie Klarstellungen z. B. zur Anwendung der de minimis-Schwelle, zu Fristen, und zur finanziellen Haftung der Deklaranten.
Klimabilanz für Produkte (PCF)

Klimabilanz für Produkte (PCF)

Schaffen Sie Vertrauen durch noch mehr Transparenz – mit Carbon Footprints auf Produktebene

mehr erfahren

Orangener Pfeil nach rechts zum Artikel
Climate Transition Plan (CTP)

Climate Transition Plan (CTP)

Ihr Fahrplan zur Klimaneutralität (und darüber hinaus): Mit einem ESRS-konformen Climate Transition Plan konkrete Schritte umsetzen

mehr erfahren

Orangener Pfeil nach rechts zum Artikel
CDP-Rating

CDP-Rating

Optimieren Sie Ihr CDP-Rating und steigern Sie Ihre Glaubwürdigkeit und Reputation als nachhaltig agierendes Unternehmen

mehr erfahren

Orangener Pfeil nach rechts zum Artikel
Häufige Fragen rund um
CBAM-Reporting & Compliance Beratung

Wer ist von CBAM betroffen?

CBAM gilt für Importeure von emissionsintensiven Gütern wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie bestimmte Importmengen überschreiten. Mit dem Omnibus-Paket I könnte eine de-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr eingeführt werden, wodurch kleine Importeure entlastet würden – die finale Entscheidung steht jedoch noch aus.

CBAM gilt für Importeure von emissionsintensiven Gütern wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom. Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie bestimmte Importmengen überschreiten.

Ab wann müssen CBAM-Zertifikate gekauft werden?

Bis Ende 2025 gilt die Übergangsphase mit reiner Reportingpflicht. Ab 1. Januar 2026 müssen Importeure CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben. Das Omnibus-Paket schlägt jedoch eine reduzierte Zertifikatspflicht in der Anfangsphase vor, sodass Unternehmen entlastet werden könnten – final beschlossen ist dies noch nicht.

Welche Daten müssen Unternehmen für CBAM-Compliance erfassen und melden?

Derzeit müssen die eingebetteten CO₂-Emissionen der importierten Produkte erfasst werden (Scope 1 und 2). Wenn keine Primärdaten vorliegen, sind Standardwerte zulässig. Das Omnibus-Paket I sieht vor, die Nutzung von Standardwerten zu erleichtern und die Datenerhebung dadurch praxisnäher zu gestalten – ob diese Erleichterungen final übernommen werden, ist noch offen.

Warum ist der Product Carbon Footprint (PCF) für den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) relevant?

CBAM, die CO₂-Grenzsteuer der EU, erfordert von Importeuren den Nachweis der emissionsbasierten Klimabilanz von Produkten. Ein PCF hilft, Emissionen nachweisbar zu dokumentieren und mögliche Zollkosten durch CO₂-Emissionen zu minimieren.

Welche Risiken drohen bei Nicht-Compliance des CBAM?

Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können zu Bußgeldern, Nachforderungen und Reputationsschäden führen. Auch Verzögerungen bei der Zollabfertigung sind möglich. Selbst wenn das Omnibus-Paket Vereinfachungen bringt, bleibt eine fehlende Vorbereitung auf CBAM ein erhebliches Risiko – Unternehmen sollten deshalb schon heute ihre Prozesse aufsetzen.

Welche Änderungen schlägt das CBAM-Omnibus-Paket I konkret vor?

Das Omnibus-Paket I befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Es soll CBAM vereinfachen – u. a. durch die Einführung einer 50-Tonnen-Schwelle pro Importeur und Jahr, verlängerte Fristen für die Jahresmeldungen (z. B. bis 31. August), flexiblere Regeln für Standardwerte sowie reduzierte Zertifikatspflichten. Ob und wann diese Änderungen endgültig in Kraft treten, hängt von Rat und Kommission ab.

Five Glaciers News und Perspektiven

Mar 26, 2026 | 12 min | Best Practices

EcoVadis Methodik-Updates in Q1/2026: u.a. Klimarisikodaten, Mitarbeiter-Fluktuation, Länderrisken

Das neue EcoVadis Methodik-Update zum Jahresauftakt 2026: Worker Voice, Country Risk 2026, Audit-Klarstellungen, CS3D-Anpassungen und Climate Physical Risk kompakt erklärt.

Feb 03, 2026 | 8 min | Erfahrungen & Kommentare

Dynamische ESG-Ratings: Wenn die EcoVadis-bewertung sinkt trotz gleicher leistung

Sep 22, 2025 | 5 min | Best Practices

Five Glaciers Consulting erhält die EcoVadis Goldmedaille Copy

EcoVadis Goldmedaille für Five Glaciers Consulting im September 2025: 98. Perzentil dank stetiger Verbesserung. Erfahren Sie mehr.

Berg im Hintergrund - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

Jetzt unverbindlichen CBAM-Check anfragen

Wanderung hoch auf einen Berg - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen von CBAM betroffen ist und wie Sie sich optimal vorbereiten? Wir unterstützen Sie bei Reporting, Datenmanagement und Zertifikatsplanung – individuell und praxisnah. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Expert:innen.

Hauptsitz Hamburg
Tel.: +49 174 1305766  
E-Mail: info@fiveglaciers.com

Zweigstelle Kiel
Tel.: +49 (0) 174 1305766

ODER DIREKT ONLINE ANFRAGEN:

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.