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CBAM & EU-Emissionshandel (EU ETS) im Zusammenspiel

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11.9.2025

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Governance & Regulatorik

Klimamanagement

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Die europäische Klimapolitik tritt 2025 in eine neue Phase ein: Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist seit Oktober 2023 in Kraft und wird ab 2026 verpflichtend Zahlungen auslösen. Parallel entwickelt sich das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) weiter, das seit 2005 den zentralen CO₂-Preisrahmen in der EU vorgibt.

Beide Instrumente greifen ineinander: Während das EU ETS die Emissionen innerhalb der EU bepreist, sorgt der CBAM dafür, dass auch Importe von CO₂-intensiven Produkten einer gleichwertigen Belastung unterliegen. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen und sogenanntes „Carbon Leakage“ vermieden werden.

Mit dem im Juli 2025 verabschiedeten Omnibus-Paket I sowie weiteren Vereinfachungsinitiativen des Europäischen Parlaments wird deutlich: Die Instrumente werden nicht abgeschwächt, sondern präzisiert und handhabbarer gestaltet. Unternehmen in der DACH-Region, die von Importen abhängig sind oder im EU ETS aktiv handeln, müssen jetzt verstehen, wie CBAM und ETS zusammenspielen, welche Pflichten entstehen und wie CO₂-Kosten strategisch gesteuert werden können.

Was ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)?

Der CBAM ist ein CO₂-Grenzausgleichssystem der EU. Er soll sicherstellen, dass Unternehmen aus der EU, die im ETS CO₂-Kosten tragen, nicht durch Importe aus Ländern mit niedrigeren Klimastandards benachteiligt werden. Das Kernprinzip: Importeure bestimmter Güter müssen künftig CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis sich am Durchschnitt des EU ETS orientiert. Damit wird die CO₂-Intensität der importierten Waren berücksichtigt – unabhängig davon, wo sie produziert wurden.

Übergangsphase (2023–2025)

Seit Oktober 2023 gilt eine Berichtspflicht: Unternehmen müssen quartalsweise angeben, wie viele CBAM-relevante Produkte sie importiert haben und wie hoch deren CO₂-Emissionen sind. Finanzielle Abgaben fallen in dieser Phase noch nicht an.

👉 Relevante Informationen stellt die DEHSt bereit.

Ab 2026: Volle Einführung

Ab 1. Januar 2026 müssen Unternehmen für ihre Importe CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben. Damit werden reale Kosten für den CO₂-Gehalt von Importen wirksam – mit unmittelbaren Preisfolgen für Branchen wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Elektrizität. Perspektivisch sollen weitere Produkte wie Wasserstoff folgen.

Strategische Bedeutung: CBAM zwingt Unternehmen, sich mit der Emissionsintensität ihrer Lieferketten auseinanderzusetzen. Wer heute Daten sammelt und transparente Lieferantenbeziehungen aufbaut, verschafft sich einen Vorsprung.

CBAM Zeitleiste 2023–2034

Übergangsphase (Berichtspflichten), Start der Zahlungsverpflichtung (CBAM-Zertifikate), jährliche Abgabe und Auslaufen der kostenlosen ETS-Zuteilungen für CBAM-Sektoren.

2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 Übergangsphase: Quartalsberichte Okt 2023 Start Übergangsphase CBAM aktiv: Zertifikatskauf & jährliche Abgabe Jan 2026 Start Zahlungsverpflichtung ETS: schrittweises Ende der kostenlosen Zuteilungen (CBAM-Sektoren) Quellen: EU-Kommission (CBAM), DEHSt, Zoll, IHK – Zeitachsen vereinfacht dargestellt

Hinweise: Während der Übergangsphase (Okt 2023–Dez 2025) gelten quartalsweise CBAM-Berichte (keine Zahlung). Ab 2026 erfolgt der Kauf/ die Abgabe von CBAM-Zertifikaten jährlich. Parallel laufen die kostenlosen ETS-Zuteilungen für CBAM-Sektoren schrittweise bis 2034 aus. Offizielle Leitfäden: EU-Kommission · DEHSt · Zoll · IHK.

Was ist das EU Emissions Trading System (EU ETS)?

Das EU Emissions Trading System (EU ETS) ist seit 2005 das größte CO₂-Handelssystem weltweit und zentraler Hebel der europäischen Klimapolitik. Es basiert auf dem Prinzip des Cap-and-Trade: Die EU setzt eine jährliche Emissionsobergrenze, die stetig sinkt. Unternehmen müssen für jede ausgestoßene Tonne CO₂ ein Zertifikat (EUA) vorweisen. Wer effizient arbeitet, kann überschüssige Zertifikate verkaufen; wer mehr emittiert, muss zukaufen.

Das System deckt heute rund 40 % aller EU-Treibhausgasemissionen ab. Betroffen sind vor allem die Strom- und Wärmeerzeugung sowie energieintensive Industrien wie Stahl, Zement, Chemie, Raffinerien, Glas, Papier und Aluminium. Auch die Luftfahrt ist seit 2012 erfasst, seit 2024 zudem der Seeverkehr.

Um Carbon Leakage zu verhindern, erhalten Sektoren wie Stahl oder Zement bisher noch kostenlose Zertifikate. Diese Regelung läuft jedoch aus: Ab 2026 wird die kostenlose Zuteilung schrittweise reduziert, bis sie 2034 ganz entfällt. Parallel greift der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), der Importeure mit CO₂-Kosten belegt und so gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen soll.

Der Zertifikatspreis schwankt stark, folgt aber einem klaren Aufwärtstrend. Lag er bis 2017 meist unter 10 €/t, erreichte er 2021 über 50 €, 2022 rund 90 € und 2023 Spitzen über 100 €. 2024 fiel er zeitweise auf ca. 52 €, stieg danach aber wieder an. Aktuell, am 11. September 2025, liegt er bei 77,36 €/t. Langfristig ist mit weiteren Anstiegen zu rechnen – viele Prognosen erwarten Werte von über 120 € bis 2030.

Damit ist das ETS nicht nur Regulierung, sondern ein zentraler Kosten- und Innovationsfaktor: Unternehmen, die frühzeitig in Dekarbonisierung investieren, verschaffen sich klare Wettbewerbs- und Kostenvorteile.

CO₂-Preisentwicklung: Was Unternehmen erwarten sollten

Der CO₂-Preis ist die zentrale Stellgröße, die sowohl den ETS als auch den CBAM bestimmt. Die Entwicklung dises CO₂-Preises im EU-Emissionshandel (EU ETS) ist ein zentraler Treiber für die Kostenwirkung des CBAM. Lange Zeit bewegte sich der Preis kaum – bis 2017 lagen Zertifikate oft unter 10 €/t. Doch mit den ETS-Reformen und einer Verschärfung des Caps begann ab 2018 ein deutlicher Anstieg: 2019 lag der Preis bereits bei rund 25 €/t, 2021 im Schnitt bei über 50 €/t, und 2022 wurden erstmals Niveaus von über 90 €/t erreicht.

2023 kletterte der Preis kurzzeitig sogar über die Marke von 100 €/t, bevor 2024 ein deutlicher Rückgang auf bis zu 52 €/t erfolgte. Diese Schwankungen spiegeln sowohl die wirtschaftliche Abschwächung in Europa als auch Anpassungen im Zertifikateangebot wider. Seit 2025 zeichnet sich jedoch wieder eine Stabilisierung ab: Am 11. September 2025 lag der Preis bei 77,36 €/t.

Diese Entwicklungen verdeutlichten zwei zentrale Dynamiken:

  1. Der CO₂-Preis ist volatil und reagiert auf konjunkturelle Schwankungen sowie energiepolitische Rahmenbedingungen.
  2. Langfristig bleibt die Richtung aufwärtsgerichtet, da die Emissionsobergrenzen (Caps) stetig gesenkt werden und zusätzliche Sektoren (z. B. Schifffahrt) integriert werden.

Für Unternehmen heißt das: Der CBAM-Zertifikatspreis wird sich weiterhin eng am ETS-Preis orientieren. Für die Kostenplanung solltedeshalb mit Szenarien gerechnet werden, beispielsweise in einer Größenordnung zwischen 70 und 120 €/t  – als realistische Bandbreite für die kommenden Jahre. Wer heute schon Strategien entwickelt, kann die Volatilität abfedern und die erwartete Preissteigerung als Argument für Investitionen in Dekarbonisierung nutzen.

Quelle: UBA, basierend auf Daten von ICE, Refinitiv Eikon, Darstellung Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), Stand: 24.01.2025

Zusammenspiel von CBAM und EU ETS: Zwei Seiten derselben Medaille

CBAM und ETS sind kein Doppelinstrument, sondern ergänzen sich:

  • Innerhalb der EU greift der ETS als zentrales Klimainstrument.
  • Für Importe sorgt der CBAM für gleiche Wettbewerbsbedingungen.

Damit entsteht ein geschlossenes System: Produktion in der EU oder Import von außen – CO₂ wird überall bepreist.

Unternehmen müssen daher künftig doppelt aufmerksam sein:

  • Produzierende Unternehmen müssen ihre Emissionen unter dem ETS managen, während ihre Importkonkurrenz über CBAM belastet wird.
  • Handels- und Importfirmen müssen CBAM-Berichte erstellen und Kosten einkalkulieren.

Dieses Zusammenspiel wird besonders relevant, wenn die kostenlosen ETS-Zuteilungen auslaufen. Dann ist der CO₂-Preis vollständig im Markt sichtbar – und Importeure zahlen über CBAM denselben Preis.

Schlüsselkonzepte: Zuteilung, Zertifikate und Berichte

Zuteilung

Die kostenlose Zuteilung von ETS-Zertifikaten hat bisher als Schutzschild gegen Carbon Leakage gewirkt. Doch sie endet bis 2034. Unternehmen, die heute noch von kostenfreien Zuteilungen profitieren, müssen damit rechnen, künftig den vollen CO₂-Preis tragen zu müssen.

Zertifikate

Im ETS sind Zertifikate handelbar – sie bilden einen Marktmechanismus.

Im CBAM hingegen sind Zertifikate nicht handelbar: Unternehmen kaufen sie direkt von der EU zum festgelegten Preis. Dadurch ist CBAM ein reines Abgabeinstrument.

Berichte

Bereits heute müssen Importeure quartalsweise CBAM-Berichte einreichen. Diese Berichte enthalten:

  • Menge und Art der importierten Produkte,
  • direkte Emissionen aus deren Produktion,
  • ggf. Informationen über ausländische CO₂-Preissysteme, die angerechnet werden können.

👉 Unternehmen sollten sich mit den offiziellen Leitfäden vertraut machen (Zoll CBAM, EU-Kommission).

Aktuelle Entwicklungen im Kontext Omnibus I

Mit dem Omnibus-Paket I (Juli 2025) verfolgt die EU zwei Ziele:

  1. Entlastung der Unternehmen: Bürokratie reduzieren, Reporting vereinfachen.
  2. Gleichzeitig Klarheit schaffen: Die Instrumente werden präziser formuliert, damit Unternehmen besser planen können.

Das Europäische Parlament hat im Mai 2025 zusätzlich eine Vereinfachung des CBAM beschlossen. Ziel: Die Übergangsphase so zu gestalten, dass Unternehmen ihre Systeme aufbauen können, ohne durch übermäßige Bürokratie blockiert zu werden (EU-Parlament Pressemitteilung).

Wichtig: Diese Vereinfachungen sind nicht als Verwässerung zu verstehen. Die Klimaziele bleiben unverändert – es geht nur darum, die praktische Umsetzung zu erleichtern.#

Update 2025: Wichtige Entwicklungen zu CBAM & EU ETS
Stand September 2025 – politische Beschlüsse & laufende Anpassungen
  • Omnibus I (Juli 2025): Entlastungs- und Vereinfachungspaket zur CSRD/ESRS, das auch Berichts- und Prozessschnittstellen mit CBAM/ETS adressiert. EU-Kommission
  • EU-Parlament (Mai 2025): Beschluss zur Vereinfachung des CBAM, v. a. für die Übergangsphase – weniger Bürokratie, aber klare Pflichten. Europäisches Parlament
  • ETS-Reform: Ab 2026 schrittweise Abschaffung der kostenlosen Zertifikatszuteilungen für CBAM-relevante Sektoren, vollständiger Ausstieg bis 2034. DEHSt
  • Praktische Unterstützung: Nationale Behörden & IHKs bieten FAQs, Leitfäden & Tools für betroffene Unternehmen. IHK Stuttgart

Praxisempfehlungen & Ausblick: Wie Unternehmen CBAM und EU ETS strategisch umsetzen können

Die Einführung des CBAM und die Reform des EU ETS stellen Unternehmen vor erhebliche Veränderungen – zugleich bieten sie die Chance, Klimastrategien auf ein neues Niveau zu heben. Entscheidend ist, dass CBAM und ETS nicht als isolierte Regulierungen verstanden werden, sondern als zwei ineinandergreifende Instrumente, die den CO₂-Preis sowohl für EU-interne Emissionen als auch für Importe verbindlich machen.

Unternehmen, die frühzeitig handeln, können regulatorische Risiken minimieren und Wettbewerbsvorteile sichern. Konkret bedeutet das:

  • Lieferkettenanalyse: Unternehmen sollten die Emissionsintensität importierter Produkte erfassen und Zulieferer einbinden.
  • Datenqualität & Compliance: Aufbau belastbarer Systeme zur Erfassung und Verifizierung von CO₂-Daten ist unerlässlich.
  • Finanzielle Szenarien: Die Kalkulation mit verschiedenen CO₂-Preisen (70–120 €/t) schafft Planungssicherheit.
  • Strategische Integration: CBAM & ETS sollten in Klimastrategien, Transition Plans und ESG-Reporting eingebunden werden.
  • Regulatorisches Monitoring: Updates von Zoll, DEHSt und EU-Kommission sind laufend zu berücksichtigen.

Die jüngsten politischen Entwicklungen – vom Omnibus-Paket I über das Quick-Fix-Paket bis hin zur CBAM-Vereinfachung durch das Europäische Parlament – machen klar: Die Ambition bleibt hoch, die Umsetzung wird aber praxisnäher gestaltet. Für Unternehmen bedeutet das:

  • Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann Kostenrisiken reduzieren und Marktvorteile sichern.
  • Wer abwartet, wird spätestens ab 2026 durch CO₂-Kosten und Berichtspflichten erheblich unter Druck geraten.

CBAM und ETS sind keine isolierten Instrumente – sie sind der Kern eines neuen europäischen Klimaregimes. Unternehmen, die dies verstehen und strategisch nutzen, sind im Vorteil.

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CBAM-Compliance und ETS-Strategie sind keine Pflichtübungen, sondern Hebel für die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen: von der Lieferkettenanalyse bis zur Integration in Klimatransitionspläne.

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