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CBAM-Zertifikate in 2026: Update zu Preis, Verkaufsstart und den neuen Regeln

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DATUM

15.7.2026

AUTOREN

Dr. Merlin C. Köhnke

THEMEN

Klimamanagement

Strategie

Governance & Regulatorik

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Stand: Juli 2026

CBAM-Zertifikate werden erst ab dem 1. Februar 2027 verkauft – trotzdem entstehen die Kosten bereits mit jeder Einfuhr im Jahr 2026. Wer Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff oder Strom in die EU importiert, sollte jetzt wissen, wie sich der Zertifikatspreis berechnet, welche Fristen gelten und was der im Juli 2026 vorgelegte Entwurf der Delegierten Verordnung zum Verkauf der Zertifikate ändert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verkauf und Rückkauf von CBAM-Zertifikaten startet am 1. Februar 2027 über eine zentrale gemeinsame Plattform; im Jahr 2026 besteht noch keine Kaufpflicht.
  • Der Zertifikatspreis ist 2026 ein Quartalsdurchschnitt der EU-ETS-Auktionspreise: Q1 2026 = 75,36 €/t (veröffentlicht am 7. April 2026), Q2 2026 = 75,28 €/t (veröffentlicht am 6. Juli 2026). Ab 2027 wird wöchentlich ein Preis veröffentlicht.
  • Die erste CBAM-Erklärung für 2026 und die Abgabe der zugehörigen Zertifikate sind bis zum 30. September 2027 fällig.
  • Seit der Omnibus-Vereinfachung (Verordnung (EU) 2025/2083) gilt eine De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Importeur und Jahr; darunter entfallen Melde-, Erklärungs- und Abgabepflichten.
  • Die verpflichtende Quartalsdeckung wurde von 80 % auf 50 % der eingebetteten Emissionen gesenkt.
  • Die Europäische Kommission hat am 9. Juli 2026 die Konsultation zum Entwurf der Delegierten Verordnung über Verkauf und Rückkauf eröffnet; Rückmeldungen sind bis zum 6. August 2026 möglich.

So wird der CBAM-Zertifikatspreis berechnet

Gewichteter Durchschnitt der EU-ETS-Auktionspreise: 2026 quartalsweise, ab 2027 wöchentlich.

Quelle: Europäische Kommission, „Price of CBAM certificates“; EUROMETAL, Stand Juli 2026. Darstellung: Five Glaciers Consulting.

Was sind CBAM-Zertifikate?

CBAM-Zertifikate sind handelbare Nachweise, mit denen Importeure den CO₂-Preis für die in eingeführten Waren enthaltenen Emissionen entrichten. Ein Zertifikat entspricht einer Tonne CO₂-Äquivalent. Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) gleicht damit die Kohlenstoffkosten von Einfuhren an die Belastung an, die EU-Produzenten im Emissionshandel (EU ETS) tragen.

CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism): CO₂-Grenzausgleichssystem der EU nach Verordnung (EU) 2023/956. Es verpflichtet Importeure bestimmter emissionsintensiver Waren, ab dem 1. Januar 2026 den Kohlenstoffgehalt ihrer Einfuhren über CBAM-Zertifikate zu bezahlen. Ziel ist, Carbon Leakage – die Verlagerung von Produktion in Länder mit laxerer Klimaregulierung – zu verhindern.

Die Definitive Phase des CBAM läuft seit dem 1. Januar 2026. Sie löst die reine Berichtsphase (2023–2025) ab: Seither ist die Einfuhr nicht mehr nur meldepflichtig, sondern finanziell wirksam. Erfasst sind die Sektoren Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Strom.

Wie wird der Preis der CBAM-Zertifikate berechnet?

Der Preis der CBAM-Zertifikate entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Auktions-Clearingpreise der EU-ETS-Zertifikate. Für das Jahr 2026 berechnet und veröffentlicht die Europäische Kommission vier Quartalspreise – jeweils in der ersten Kalenderwoche nach Quartalsende. Der Q1-Preis 2026 wurde am 7. April 2026 mit 75,36 €/t festgelegt, der Q2-Preis am 6. Juli 2026 mit 75,28 €/t.

Jeder Quartalspreis gilt für die Zertifikate, die den Emissionen der in diesem Quartal eingeführten CBAM-Waren entsprechen. Ab 2027 wechselt die Kommission auf einen wöchentlich veröffentlichten Durchschnittspreis. Die Modalitäten der Preisveröffentlichung regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2548 vom 10. Dezember 2025.

ZeitraumPreis je TonneVeröffentlicht amBerechnungsbasisQ1 202675,36 €7. April 2026EU-ETS-Auktionspreise Jan.–März 2026 (EEX)Q2 202675,28 €6. Juli 2026EU-ETS-Auktionspreise Apr.–Juni 2026 (EEX)ab 2027wöchentlichwöchentlichwöchentlicher Durchschnitt der EU-ETS-Auktionen

CBAM-Zertifikate: Der Fahrplan 2026 bis 2027

Von der definitiven Phase bis zur ersten Abgabe der Zertifikate.

1. Januar 2026

Definitive CBAM-Phase startet.

7. April 2026

Q1-Preis: 75,36 €/t CO₂.

6. Juli 2026

Q2-Preis: 75,28 €/t CO₂.

9. Juli–6. August 2026

Konsultation zum Entwurf der Delegierten Verordnung.

1. Februar 2027

Verkauf der CBAM-Zertifikate startet.

30. September 2027

Erste CBAM-Erklärung und Abgabe der Zertifikate für 2026.

Quelle: Europäische Kommission, Taxation and Customs Union, Stand Juli 2026. Darstellung: Five Glaciers Consulting.

Wann beginnt der Verkauf der CBAM-Zertifikate?

Der Verkauf der CBAM-Zertifikate beginnt am 1. Februar 2027. Verkauf und Rückkauf laufen über eine zentrale gemeinsame Plattform, auf der die Mitgliedstaaten die Zertifikate anbieten. Autorisierte CBAM-Anmelder erwerben die Zertifikate rückwirkend für die 2026 eingeführten Waren – im Jahr 2026 selbst besteht also noch keine Kaufpflicht.

Diese Reihenfolge ist wichtig für die Liquiditätsplanung: Die Kostenpflicht entsteht mit der Einfuhr 2026, der tatsächliche Mittelabfluss für den Zertifikatskauf beginnt jedoch erst 2027. Unternehmen sollten die 2026 anfallende CBAM-Last daher bereits im laufenden Jahr rückstellen, auch wenn noch kein Zertifikat gekauft wird.

Was regelt der neue Entwurf der Delegierten Verordnung (Juli 2026)?

Der Entwurf der Delegierten Verordnung konkretisiert, wie Verkauf und Rückkauf der CBAM-Zertifikate ab dem 1. Februar 2027 ablaufen. Die Europäische Kommission hat den Entwurf am 9. Juli 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt; Rückmeldungen sind bis zum 6. August 2026 möglich. Rechtsgrundlage ist Artikel 20 Absatz 6 der CBAM-Verordnung.

Geregelt werden unter anderem der Zeitpunkt, die Verwaltung, die Struktur und die Höhe von Gebühren sowie die Kauf- und Rückkaufverfahren. Zum Stand Juli 2026 ist der Rechtsakt noch nicht angenommen; er soll ab dem 1. Februar 2027 gelten. Für Importeure lohnt es sich, den finalen Text abzuwarten, bevor interne Beschaffungsprozesse für Zertifikate fixiert werden.

Welche Fristen und Schwellenwerte gelten für Importeure?

Maßgeblich sind vier Eckwerte: die De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Importeur und Jahr, die auf 50 % gesenkte Quartalsdeckung, der Verkaufsstart am 1. Februar 2027 und die erste Abgabefrist am 30. September 2027. Diese Werte gehen wesentlich auf die Omnibus-Vereinfachung (Verordnung (EU) 2025/2083 zur Änderung von (EU) 2023/956) zurück.

EckwertRegelungQuelle/AnlassDe-minimis-Schwelle50 t CBAM-Waren pro Importeur und Jahr; darunter keine Pflichten (ersetzt die frühere 150-€-Sendungsgrenze)Omnibus (EU) 2025/2083QuartalsdeckungPflicht zur Deckung von 50 % der eingebetteten Emissionen je Quartal (zuvor 80 %)Omnibus (EU) 2025/2083Verkaufsstart Zertifikate1. Februar 2027 über zentrale gemeinsame PlattformEuropäische KommissionErste Erklärung + Abgabebis 30. September 2027 (für Einfuhren 2026)Europäische Kommission

Was Importeure jetzt prüfen sollten:

  1. Mengenschwelle klären: Bleiben die jährlichen CBAM-Einfuhren unter 50 Tonnen, entfallen die Pflichten – die Prüfung sollte dokumentiert erfolgen, nicht geschätzt.
  2. Eingebettete Emissionen ermitteln: Belastbare Emissionsdaten der Lieferanten sind die Basis der Zertifikatsmenge. Wo Primärdaten fehlen, werden Standardwerte teuer.
  3. CBAM-Last 2026 rückstellen: Die Kosten entstehen 2026, der Kauf erst 2027 – ohne Rückstellung entsteht 2027 ein Liquiditätssprung.
  4. Autorisierung als CBAM-Anmelder sicherstellen: Ohne Status als autorisierter Anmelder kein Zertifikatskauf über die Plattform.
  5. Konsultation beobachten: Der Verordnungsentwurf zu Verkauf und Rückkauf steht bis 6. August 2026 zur Rückmeldung offen.

Was bedeuten die CBAM-Zertifikate für Unternehmen?

Für importierende Unternehmen verschiebt sich der Aufwand von der Meldung zur Datenqualität und zur Finanzplanung. Entscheidend ist nicht mehr, ob gemeldet wird, sondern wie belastbar die eingebetteten Emissionen je Lieferant und Produkt vorliegen – denn genau daraus ergibt sich die zu kaufende Zertifikatsmenge und damit ein realer Kostenblock.

In der Praxis liegt die eigentliche Arbeit selten beim CBAM-Formular, sondern in der Lieferkette: Wer die CO₂-Intensität seiner Vorprodukte kennt, zahlt für tatsächliche Emissionen; wer sie nicht kennt, zahlt auf Basis konservativer Standardwerte. Der CBAM koppelt damit den Einkauf direkt an die CO₂-Datenlage der Zulieferer.

Unsere Einschätzung

Aus Beratungssicht: Der Aufschub des Zertifikatsverkaufs auf 2027 wird häufig als Entwarnung missverstanden. Das ist er nicht. Die Kosten für 2026 laufen bereits auf; verschoben ist nur der Zahlungszeitpunkt. Unternehmen, die 2026 als Puffungsjahr behandeln, riskieren 2027 einen doppelten Druck – aus rückwirkendem Zertifikatskauf und laufender Deckungspflicht.

Der zweite unterschätzte Punkt ist die Datenqualität in der Lieferkette. Wir sehen in Projekten regelmäßig, dass die Ermittlung der eingebetteten Emissionen deutlich länger dauert als die formale CBAM-Anmeldung – vor allem, wenn Lieferanten außerhalb der EU noch keine belastbaren Produkt-CO₂-Werte liefern. Wer hier früh ansetzt, senkt nicht nur den administrativen Aufwand, sondern die reale Zertifikatsmenge.

Unsere Empfehlung: die CBAM-Last 2026 jetzt quantifizieren und rückstellen, parallel die Emissionsdatenbeschaffung bei den relevanten Lieferanten starten und den finalen Text der Delegierten Verordnung als Trigger für die Beschaffungsplanung nehmen.

Fazit: Kosten 2026, Zahlung 2027 – jetzt die Datenbasis schaffen als klare Empfehlung

Der verschobene Verkaufsstart macht CBAM nicht günstiger, nur planbarer. Die entscheidenden nächsten Schritte für Importeure sind: die 2026 anfallende Zertifikatslast quantifizieren und rückstellen, die Emissionsdaten der Lieferanten belastbar machen und den finalen Text der Delegierten Verordnung als Startsignal für die Beschaffung nutzen. Wer die 50-Tonnen-Schwelle sauber prüft und Primärdaten statt Standardwerte nutzt, spart doppelt – an Aufwand und an Zertifikaten.

CBAM 2026/2027: Zertifikatslast quantifizieren und Datenbasis in der Lieferkette schaffen. Ein kurzes Erstgespräch klärt Ihre 50-Tonnen-Prüfung, die Ermittlung der eingebetteten Emissionen und den sinnvollen ersten Schritt für Ihr Unternehmen. Erstgespräch vereinbaren.

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FAQ zu CBAM-Zertifikaten

Häufige Fragen zu Preisen, Fristen und Kaufpflichten

Die wichtigsten Antworten zu den CBAM-Zertifikatspreisen 2026, dem Verkaufsstart 2027, der 50-Tonnen-Schwelle und den aktuellen Omnibus-Anpassungen.

01 Was kostet ein CBAM-Zertifikat 2026?

Der Preis entspricht dem gewichteten Durchschnitt der EU-ETS-Auktionspreise des jeweiligen Quartals. Im ersten Quartal 2026 lag der Preis bei 75,36 €/t CO₂, im zweiten Quartal bei 75,28 €/t CO₂. Die Europäische Kommission veröffentlicht den jeweiligen Preis nach Ablauf des Quartals.

02 Ab wann können CBAM-Zertifikate gekauft werden?

Der Erwerb von CBAM-Zertifikaten startet am 1. Februar 2027. Verkauf und Rückkauf erfolgen über die gemeinsame europäische Plattform. Für das Kalenderjahr 2026 besteht noch keine unmittelbare Kaufpflicht; die für 2026 benötigten Zertifikate werden erst 2027 erworben.

03 Bis wann müssen CBAM-Zertifikate abgegeben werden?

Für die Einfuhren des Jahres 2026 müssen die erste CBAM-Erklärung und die dazugehörigen Zertifikate bis spätestens 30. September 2027 über das CBAM-Register eingereicht beziehungsweise abgegeben werden.

04 Wer profitiert von der neuen 50-Tonnen-Grenze?

Importeure mit weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Kalenderjahr sind von den wesentlichen CBAM-Pflichten befreit. Die neue De-minimis-Schwelle ersetzt die frühere Bagatellgrenze von 150 Euro je Sendung und reduziert insbesondere den Aufwand für kleinere Importeure.

05 Wie viele CBAM-Zertifikate müssen Unternehmen unterjährig halten?

Zum Ende jedes Quartals müssen Unternehmen Zertifikate für mindestens 50 % der bis dahin eingebetteten Emissionen vorhalten. Vor der Omnibus-Reform lag diese Schwelle noch bei 80 %. Die Absenkung reduziert den unterjährigen Liquiditätsbedarf deutlich.

06 Was regelt der Entwurf der Delegierten Verordnung vom Juli 2026?

Der Verordnungsentwurf konkretisiert Verkauf, Rückkauf, Gebühren und Verwaltung der CBAM-Zertifikate ab Februar 2027. Die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission läuft vom 9. Juli bis 6. August 2026. Der Rechtsakt ist bislang noch nicht endgültig angenommen.

07 Wie wird der Preis eines CBAM-Zertifikats ab 2027 berechnet?

Ab 2027 veröffentlicht die Europäische Kommission wöchentlich einen CBAM-Zertifikatspreis. Dieser entspricht dem gewichteten Durchschnitt der EU-ETS-Auktionspreise der jeweiligen Woche. Im Übergangsjahr 2026 gelten dagegen vier quartalsweise veröffentlichte Durchschnittspreise.

Quellen & Referenzen

  1. Europäische Kommission, Taxation and Customs Union: „Price of CBAM certificates“ (Stand: Juli 2026).
  2. Europäische Kommission, Taxation and Customs Union: „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (Stand: Juli 2026).
  3. Europäische Kommission: „First CBAM certificate price is now available“ (7. April 2026).
  4. EUROMETAL: „European Commission announces Q2 2026 CBAM certificate price“ (Juli 2026).
  5. DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle): „CBAM Certificates – definitive regime 2026“ (Stand: 2026).
  6. Durchführungsverordnung (EU) 2025/2548 der Kommission vom 10. Dezember 2025 (EUR-Lex).
  7. International Carbon Action Partnership (ICAP): „EU adopts simplifications of CBAM rules“

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Berg im Hintergrund - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

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