1. Unternehmensprofil
Rahmenbedingungen, Standorte, Geschäftsmodell, Ausgangslage.
DATUM
30.6.2025
AUTOREN
THEMEN
Klimamanagement
Best Practices
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Die Dekarbonisierung ist längst kein Nice-to-have mehr, sondern eine geschäftskritische Notwendigkeit. Unternehmen in Deutschland müssen ihre Emissionen systematisch reduzieren und regulatorische Pflichten wie die CSRD oder die CSDDD erfüllen. Mit dem BAFA Modul 5 – Transformationspläne unterstützt der Staat Unternehmen dabei, einen strategisch fundierten Fahrplan zur Klimaneutralität zu entwickeln – gefördert mit bis zu 60 % der Kosten (max. 80.000 €).
Ein Klimatransformationsplan ist kein reines Rechenwerk, sondern ein strategisches Steuerungsinstrument. Er zeigt, wie ein Unternehmen Schritt für Schritt klimaneutral wird und welche Maßnahmen dafür notwendig sind.
Im Unterschied zu einer reinen CO₂-Bilanz oder einem Nachhaltigkeitsbericht legt der Transformationsplan dar, welche Hebel wann und mit welchem Ressourcen, die zeigt, wie ein Unternehmen Emissionen reduziert, Investitionen plant und Maßnahmen priorisiert.
Laut BAFA-Merkblatt 2024 (PDF-Download) muss ein Transformationsplan mindestens folgende Elemente enthalten:
Der Plan startet mit einer Beschreibung des Unternehmens: Struktur, Geschäftsmodell, Standorte, Energieverbrauch. Wichtig: Es muss klar werden, wo die größten Emissionsquellen liegen.
[Visueller Platzhalter: Unternehmensstruktur & Emissionstreiber (Grafik)]
Ohne Daten keine Strategie. Eine vollständige Bilanzierung nach GHG Protocol ist Pflicht – inklusive Scope 3-Emissionen (Lieferkette, Geschäftsreisen, eingekaufte Güter). Das Merkblatt betont: auch indirekte Emissionen müssen berücksichtigt werden – ein Punkt, an dem viele Unternehmen bislang scheitern.
Welche Maßnahmen hat das Unternehmen bereits umgesetzt? Wo liegen die größten Effizienz- und Substitutionspotenziale? Hier werden Baseline-Szenarien und bestehende Programme dokumentiert.
Zentraler Bestandteil ist der Dekarbonisierungspfad:
Kernstück des Plans: eine konkrete Liste von Maßnahmen, versehen mit:
Der Plan muss aufzeigen, wie Verantwortlichkeiten im Management verankert werden. Ohne klare Governance drohen schöne Pläne auf Papier, die nie umgesetzt werden. Hier spielen ESG-Komitees, CFO-Verantwortung oder Aufsichtsratsgremien eine Rolle.
Ohne messbare Kennzahlen (KPIs) bleibt der Plan wirkungslos. Unternehmen müssen darlegen, wie sie den Fortschritt verfolgen – etwa über jährliche Emissionsberichte, interne Dashboards oder externe Audits.
Der Transformationsplan gilt als abgeschlossen, wenn eine vollständige Projektdokumentation vorliegt. Diese ist prüfrelevant und bildet den Abschluss des Förderprojekts – mit einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten.
Nicht alle Inhalte eines Transformationsplans sind gleich gewichtet. Das BAFA unterscheidet klar zwischen Pflichtbestandteilen, die zwingend für die Förderfähigkeit sind, und optionalen Elementen, die den Plan erweitern und strategisch aufwerten können.
Diese Elemente sind zwingend im Förderantrag und im finalen Plan enthalten:
Ergänzend können Unternehmen den Plan durch weitere Module stärken, die zwar nicht verpflichtend, aber hochgradig empfehlenswert sind:
Das BAFA Modul 5 – Transformationspläne ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und wird über den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt. Die Förderbedingungen sind klar definiert und sollten sorgfältig berücksichtigt werden:
Gefördert werden ausschließlich externe Beratungs- und Analyseleistungen, insbesondere:
Nicht förderfähig sind dagegen:
Die Antragsstellung für Modul 5 erfolgt elektronisch über das BAFA-Portal. Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Erst nach Bewilligung durch das BAFA bzw. den Projektträger Jülich (PtJ) darf die beauftragte Beratung offiziell starten.
Ebenso relevant sind die Nachweispflichten. Am Ende des Projekts ist ein vollständiger Abschlussbericht mit Projektdokumentation vorzulegen. Diese Unterlagen sind förderrelevant und werden stichprobenartig geprüft. Werden die Vorgaben nicht eingehalten oder Unterlagen nicht ordnungsgemäß eingereicht, kann das BAFA die Fördermittel teilweise oder vollständig zurückfordern.
1. Klare Zielvorgaben – verbindlich und messbar
BAFA verlangt mindestens 40 % Reduktion in 10 Jahren und einen Pfad zur Klimaneutralität 2045. Damit erfüllt ein Unternehmen gleichzeitig Anforderungen internationaler Standards wie der SBTi und regulatorischer Rahmen wie der CSRD.
2. Strenge Zeitdisziplin
Mit einer Projektlaufzeit von max. 12 Monaten und Pflicht zur Projektdokumentation zwingt das Programm zu klaren Zeitplänen – ein Vorteil, um Nachhaltigkeit aus der „Nice-to-have-Ecke“ ins Kerngeschäft zu holen.
3. Attraktive Zuschüsse
Mit bis zu 60 % Förderung – KMU sogar bis zu 90.000 € – senkt das BAFA die Eintrittshürde erheblich. Damit lassen sich hochwertige Analysen und Strategien realisieren, die sonst oft am Budget scheitern.
4. Strategische Planung statt Einzelaktionen
Gefördert wird ausschließlich die Planung, nicht die Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Damit verhindert Modul 5 teure Schnellschüsse und schafft die Grundlage für langfristig wirksame Investitionen.
5. Regulatorische Vorsorge
CSRD- und CSDDD-Pflichten fordern explizit Klimatransitionspläne. Wer jetzt handelt, ist nicht nur förderfähig, sondern auch frühzeitig regulatorisch abgesichert – ein starkes Signal an Investoren, Banken und Kunden.
Das BAFA Modul 5 ist eine echte Chance: Mit staatlicher Förderung entsteht ein wissenschaftlich fundierter Klimatransformationsplan, der Unternehmen nicht nur beim Förderantrag hilft, sondern sie strategisch zukunftsfähig macht.
Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist und wie Sie einen belastbaren Transformationsplan entwickeln können, begleiten wir Sie gerne. Five Glaciers Consulting unterstützt Sie von der Antragstellung bis zur Projektdokumentation – praxisnah, wissenschaftlich fundiert und strategisch anschlussfähig.
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