DATUM
5.9.2024
AUTOREN
THEMEN
Governance & Regulatorik
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In unserer Blogreihe zu den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) beschäftigen wir uns heute mit ESRS G1, dem Standard für Unternehmenspolitik. Dieser Standard legt fest, wie Unternehmen über ihre Corporate-Governance-Praktiken, ihre Unternehmenskultur, den Umgang mit Korruption und Bestechung, Lieferantenmanagement sowie politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten berichten müssen.
ESRS G1 wurde entwickelt, um die Transparenz in der Unternehmensführung zu verbessern und sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen zu ethischem Geschäftsverhalten, Integrität und Verantwortungsbewusstsein offenlegen. Der Standard deckt drei zentrale Bereiche:
Geschäftsethik und Unternehmenskultur: Maßnahmen zur Korruptionsprävention, Schutz von Hinweisgebern und Förderung einer integren Unternehmenskultur.
Management der Lieferantenbeziehungen: Fokus auf faire Zahlungspraktiken und Einhaltung sozialer und ökologischer Standards in der Lieferkette.
Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten: Offenlegung von finanziellen Beiträgen zu politischen Aktivitäten und deren Einfluss auf Unternehmensstrategien.
Durch die Berichterstattung gemäß ESRS G1 können Unternehmen das Vertrauen von Investoren, Regulierungsbehörden und der Öffentlichkeit stärken und gleichzeitig ihre internen Governance-Prozesse optimieren.
Unternehmen sind im Rahmen von ESRS G1 dazu verpflichtet, umfassend über ihre Unternehmenspolitik zu berichten. Eine Übersicht der wesentlichen Offenlegungspflichten finden Sie hier:
| Angabepflicht | Beschreibung |
|---|---|
| G1-1 | Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur. |
| G1-2 | Management der Beziehungen zu Lieferanten. |
| G1-3 | Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung. |
| G1-4 | Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle. |
| G1-5 | Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten. |
| G1-6 | Zahlungspraktiken, insbesondere Verzögerungen bei KMU-Zahlungen. |
ESRS G1 soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Corporate-Governance-Praktiken transparent machen. Besonders durch wiederkehrende Wirtschaftsskandale wurde die Notwendigkeit deutlich, dass Unternehmen ihre internen Kontrollmechanismen verbessern und offenlegen.
Die Hauptziele des Standards sind:
Synergien mit anderen ESRS-Standards:
ESRS G1 überschneidet sich mit anderen ESG-Standards, insbesondere:
Die Implementierung von ESRS G1 kann für Unternehmen herausfordernd sein, da umfassende Daten zu Unternehmensethik, Zahlungspraktiken und Korruptionsprävention erforderlich sind. Besonders KMUs müssen sich darauf vorbereiten, ihre internen Richtlinien und Prozesse besser zu dokumentieren und offenzulegen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die politische Einflussnahme. Unternehmen müssen detailliert angeben, welche finanziellen Mittel für Lobbyarbeit verwendet werden, inklusive der Empfänger und Hauptthemen der Einflussnahme.
Der kürzlich veröffentlichte Entwurf für Amended ESRS G1 (Exposure Draft Juli 2025) sieht vor, dass Unternehmen künftig ihre Politik und Maßnahmen in klarerer Dreiteilung berichten: Politik, Maßnahmen und Ziele. Damit wird u. a. deutlich, welche Governance-Prinzipien gelten (z. B. zum Umgang mit Korruption oder Bestechung), wie Hinweisgebersysteme ausgestaltet sind, welche Sanktionen bei Verstößen bestehen und wie politischer Lobbyismus transparent gemacht wird.
Zudem wurden die verpflichtenden Datenpunkte bei G1 um etwa 50 % reduziert, was insbesondere für Unternehmen mit begrenzten Reporting-Ressourcen eine wichtige Entlastung darstellt. Gleichzeitig bleibt die Verpflichtung zur Offenlegung bei bestätigten Fällen von Korruption/Bestechung bestehen – hier wurde nur die Frage, wie detailliert berichtet werden muss, präzisiert.
Unternehmen, die zur ersten Berichts-welle („Wave 1“) gehören, profitieren zudem von Übergangsregelungen im Rahmen des Quick Fix, etwa hinsichtlich Berichtspflichten zu finanziellen Effekten von Governance-Risiken. Die endgültige Fassung wird voraussichtlich 2026/2027 in Kraft treten.
ESRS G1 ist ein entscheidender Standard für die nachhaltige Unternehmensführung. Er hilft Unternehmen, sich vor Reputationsrisiken zu schützen, Vertrauen bei Investoren zu stärken und ihre Corporate-Governance-Prozesse zu verbessern. In kommenden Beiträgen werden wir die praktische Umsetzung von ESRS G1 näher beleuchten und Best Practices für Unternehmen vorstellen. Bleiben Sie dran für tiefergehende Einblicke in die Governance-Berichterstattung und die Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Im endgültigen Entwurf von G1 wird eine klarere Drei-Segment-Gliederung vorgeschlagen: Politik, Maßnahmen & Ziele. Diese Architektur soll Transparenz schaffen, damit nicht nur die Existenz einer Unternehmenspolitik sichtbar wird, sondern auch wie sie umgesetzt wird und welche Wirkung messbar angestrebt wird. Unterthemen wie Korruption, Bestechung, Whistleblowing und politischer Einfluss werden in diesen Rahmen eingebunden.
Der Entwurf sieht eine Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um ~50 % gegenüber dem ursprünglichen G1 Standard vor. Praktisch heißt das: Unternehmen müssen weniger narrative Angaben machen, weniger Detailpunkte offenlegen, wo diese nicht material sind, und haben mehr Spielraum in Darstellung und Umfang. Es wird erwartet, dass weniger Ressourcen für das Sammeln marginaler Daten benötigt werden.
Für Unternehmen, die in der ersten Berichts-welle unter CSRD/ESRS (Wave-1) berichten, gelten mit dem „Quick Fix“ besondere Erleichterungen: Pflichten zu finanziellen Effekten von Governance-Risiken werden zum Teil zurückgestellt; für 2025 und 2026 gelten teilweise Übergangsregelungen. Wer Teil von Wave-1 ist, sollte in seinen Berichten transparent machen, welche Erleichterungen verwendet werden.
Ja. Bestätigte Fälle von Korruption oder Bestechung müssen auch im neuen Entwurf offengelegt werden, inklusive der Natur des Vorfalls und Anzahl der Fälle. Es wurde jedoch präzisiert, wie detailliert berichtet werden muss – insbesondere ob Maßnahmen ergriffen wurden und wie die Politik dies adressiert.
Der Entwurf wurde im Juli 2025 veröffentlicht, Konsultationsende ist der 29. September 2025. Der finale Standard wird voraussichtlich zum Geschäftsjahr 2026 oder 2027 in Kraft treten, je nach Gesetzgebungs-/Umsetzungszeitplan auf EU- und nationaler Ebene. Unternehmen sollten bereits jetzt berichten nach vorbereiteter Struktur, um Anpassungskosten zu minimieren.
Letzte Aktualisierung: 03.09.2025

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