Blog

Die ESRS erklärt: ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Orangener Pfeil nach unten zum Inhalt

DATUM

5.9.2025

THEMEN

Governance & Regulatorik

SHARE

In unserer fortlaufenden Blogreihe über die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) richten wir heute den Blick auf ESRS S2, der die Berichterstattung über Arbeitskräfte außerhalb des eigenen Unternehmens behandelt, aber die in der Wertschöpfungskette tätig sind. Dieser Standard verlangt von Unternehmen, ihre sozialen Auswirkungen entlang der Lieferkette transparenter zu machen und Maßnahmen zur Minderung von Risiken zu offenbaren.

näher beleuchten, der sich mit den sozialen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette befasst. Dieser Standard trägt zur Transparenz darüber bei, wie Unternehmen auf Mitarbeitende in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten Einfluss nehmen und sicherstellen, dass Menschenrechte eingehalten werden.

Was ist ESRS S2?

ESRS S2 fokussiert auf Mitarbeiter und Arbeitskräfte, die zwar nicht direkt beim berichtenden Unternehmen angestellt sind, aber durch dessen Geschäftstätigkeiten beeinflusst werden können. Dazu zählen z. B.:

  • Mitarbeitende von Zulieferern,
  • Dienstleistende am Standort des Unternehmens,
  • Arbeitskräfte in vorgelagerten Stufen (etwa Rohstoffgewinnung),
  • Regelmäßig am Standort tätige Fremdfirmenmitarbeiter.

Das Ziel ist, zu verstehen, wie ein Unternehmen auf diese Gruppen Einfluss nimmt – sei es durch Einkaufspraktiken, Vertragsgestaltung oder Kontrollmechanismen – und in welcher Weise Risiken entstehen sowie Chancen genutzt werden können.

Offenlegungspflichten gemäß ESRS S2

Unternehmen sind gemäß ESRS S2 dazu verpflichtet, über ihre Strategien und Maßnahmen hinsichtlich der Arbeitskräfte in ihrer Wertschöpfungskette zu berichten. Eine Übersicht der wesentlichen Offenlegungspflichten finden Sie hier:

ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Offenlegungspflichten
Angabepflicht Beschreibung
S2-1 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette.
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen.
S2-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können.
S2-4 Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette und deren Wirksamkeit.
S2-5 Ziele zur Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen.

Zielsetzung von ESRS S2

ESRS S2 zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Verantwortung gegenüber Arbeitskräften in der gesamten Wertschöpfungskette wahrnehmen. Dies schließt sowohl vor- als auch nachgelagerte Tätigkeiten ein, die wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen haben können. Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu mindern, Chancen zu nutzen und die Einhaltung von Menschenrechten zu fördern.

Synergien mit anderen ESRS-Standards

ESRS S2 steht in engem Zusammenhang mit anderen sozialen Standards wie ESRS S1, der sich auf die eigene Belegschaft bezieht. Darüber hinaus gibt es Überschneidungen mit Standards aus den Bereichen Governance (z. B. ESRS G1) sowie Umweltstandards (z. B. ESRS E5, das die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft abdeckt). ESRS S2 ergänzt und überlappt mit anderen Standards:

  • ESRS S1: Fokus auf die eigene Belegschaft – S2 erweitert diesen Blick auf externe Arbeitskräfte.
  • ESRS G1: Governance-Aspekte wie Vertragsmanagement und Einkaufspraktiken wirken direkt auf die Wertschöpfungskette.
  • ESRS E-Standards (z. B. E5): Nachhaltige Beschaffung und Ressourcennutzung beeinflussen indirekt die Arbeitsbedingungen.

Herausforderungen bei der Umsetzung von ESRS S2

Die praktische Anwendung von ESRS S2 bringt einige Hürden mit sich:

Datenverfügbarkeit und Transparenz: In vielen Fällen liegen nur begrenzte oder unvollständige Daten zu Arbeitsbedingungen von Lieferanten vor. Unternehmen müssen daher geeignete Mechanismen etablieren, um Informationen zu sammeln und zu validieren.

Einbindung von Stakeholdern: Der Dialog mit Arbeitskräften außerhalb des eigenen Unternehmens erfordert passende Kanäle und Plattformen. Dies gilt besonders für Gewerkschaften oder Brancheninitiativen, die als Vermittler fungieren können.

Wirksamkeit und Monitoring: Es reicht nicht aus, Maßnahmen zu beschließen – ihre Effektivität muss auch bewertet und transparent gemacht werden. Unternehmen sollten KPIs oder Messgrößen definieren und regelmäßig prüfen.

Komplexität globaler Lieferketten: In globalen Strukturen mit vielen Zwischenstufen und regional unterschiedlichen Gesetzen und Arbeitsstandards wird die Nachvollziehbarkeit anspruchsvoll.

Aktuelle Neuerungen durch EFRAG-Entwurf – Der ESRS S2

Stand Juli 2025 – Entwurf, Konsultation & Quick Fix

Die Anforderungen an den ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – wurden im Sommer 2025 noch einmal konkretisiert. Der jüngste Entwurf enthält wichtige Anpassungen, die den Standard praxisnäher machen und Unternehmen insbesondere in der ersten Anwendungswelle („Wave 1“) entlasten sollen. Im Mittelpunkt stehen dabei die stärkere Fokussierung auf Transparenz in der Lieferkette, eine Reduzierung der berichtspflichtigen Datenpunkte sowie Übergangsregelungen im Rahmen des Quick Fix. Zudem wurde ein klarer Zeitplan für Konsultation und Finalisierung veröffentlicht. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Aktuelle Neuerungen – ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Stand September 2025 – Drafts, Quick Fix & Erleichterungen

  • Exposure Draft S2 (31.07.2025): Stärkere Fokussierung auf Transparenz in Lieferkettenprozessen, mit klaren Angaben zu Arbeitsrechten, Gesundheit & Sicherheit sowie Due-Diligence-Pflichten.
  • Quick Fix Ergänzungen: Unternehmen der „Wave 1“ profitieren von erleichterten Berichtspflichten, insbesondere bei der Erhebung detaillierter Daten in komplexen Lieferketten.
  • Datenpunkte reduziert: Bestimmte doppelte Angaben wurden entfernt, um den Reporting-Aufwand zu senken. Fokus liegt auf materiellen Risiken und Chancen entlang der Wertschöpfungskette.
  • Konsultation & Zeitplan: Konsultation der überarbeiteten Entwürfe läuft bis 29. September 2025. Der finale Standard wird voraussichtlich ab den Geschäftsjahren 2026/2027 verpflichtend.

Fazit: Mit den Anpassungen wird ESRS S2 praxisnäher und besser handhabbar. Unternehmen sollten jedoch frühzeitig Prozesse für Lieferketten-Transparenz und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten implementieren, um von Übergangsregelungen zu profitieren.

Konsultationsphase: Der Entwurf ist bis 29. September 2025 öffentlich kommentierbar. Der finale Standard wird voraussichtlich ab den Geschäftsjahren 2026/2027 gelten.

Fazit & Ausblick

ESRS S2 ist ein zentraler Baustein, um Menschenrechte in der Lieferkette sicherzustellen. Unternehmen, die frühzeitig mit einer strukturierten Umsetzung beginnen, können Risiken minimieren und Wettbewerbsvorteile sichern.

ESRS S2 FAQ – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Unter ESRS S2 fallen alle Beschäftigten in der Wertschöpfungskette, die nicht zur eigenen Belegschaft zählen, z. B. Zulieferer, Subunternehmer oder externe Dienstleister.

S1 behandelt die eigene Belegschaft, während S2 die Arbeitskräfte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette abdeckt.

Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden können ESRS S2 in den ersten zwei Jahren aussetzen. Für Wave-1-Unternehmen gelten zusätzliche Quick-Fix-Erleichterungen.

Nein, ESRS S2 schreibt keine festen Parameter vor. Unternehmen legen eigene Ziele fest, müssen diese aber konsistent und nachvollziehbar darstellen.

Die Anwendung startet mit den CSRD-Pflichten. Erste Erleichterungen laufen 2026/2027 aus, danach gilt ESRS S2 verbindlich für alle betroffenen Unternehmen.

Letzte Aktualisierung: 05.09.2025

Autoren kontaktieren

Berg im Hintergrund - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

Wir freuen uns auf ein Kennenlernen!

Wanderung hoch auf einen Berg - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

Kontaktieren Sie uns für alle Anliegen und Fragen rund um das Thema Nachhaltigkeit. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein persönliches Treffen oder einen digitalen Kaffee.

Tel.: +49 174 1305766  
E-Mail: info@fiveglaciers.com

ODER DIREKT ONLINE ANFRAGEN:

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.