DATUM
5.9.2025
AUTOREN
THEMEN
Governance & Regulatorik
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In unserer fortlaufenden Blogreihe über die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) richten wir heute den Blick auf ESRS S2, der die Berichterstattung über Arbeitskräfte außerhalb des eigenen Unternehmens behandelt, aber die in der Wertschöpfungskette tätig sind. Dieser Standard verlangt von Unternehmen, ihre sozialen Auswirkungen entlang der Lieferkette transparenter zu machen und Maßnahmen zur Minderung von Risiken zu offenbaren.
näher beleuchten, der sich mit den sozialen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette befasst. Dieser Standard trägt zur Transparenz darüber bei, wie Unternehmen auf Mitarbeitende in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten Einfluss nehmen und sicherstellen, dass Menschenrechte eingehalten werden.
ESRS S2 fokussiert auf Mitarbeiter und Arbeitskräfte, die zwar nicht direkt beim berichtenden Unternehmen angestellt sind, aber durch dessen Geschäftstätigkeiten beeinflusst werden können. Dazu zählen z. B.:
Das Ziel ist, zu verstehen, wie ein Unternehmen auf diese Gruppen Einfluss nimmt – sei es durch Einkaufspraktiken, Vertragsgestaltung oder Kontrollmechanismen – und in welcher Weise Risiken entstehen sowie Chancen genutzt werden können.
Unternehmen sind gemäß ESRS S2 dazu verpflichtet, über ihre Strategien und Maßnahmen hinsichtlich der Arbeitskräfte in ihrer Wertschöpfungskette zu berichten. Eine Übersicht der wesentlichen Offenlegungspflichten finden Sie hier:
ESRS S2 zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Verantwortung gegenüber Arbeitskräften in der gesamten Wertschöpfungskette wahrnehmen. Dies schließt sowohl vor- als auch nachgelagerte Tätigkeiten ein, die wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen haben können. Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu mindern, Chancen zu nutzen und die Einhaltung von Menschenrechten zu fördern.
ESRS S2 steht in engem Zusammenhang mit anderen sozialen Standards wie ESRS S1, der sich auf die eigene Belegschaft bezieht. Darüber hinaus gibt es Überschneidungen mit Standards aus den Bereichen Governance (z. B. ESRS G1) sowie Umweltstandards (z. B. ESRS E5, das die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft abdeckt). ESRS S2 ergänzt und überlappt mit anderen Standards:
Die praktische Anwendung von ESRS S2 bringt einige Hürden mit sich:
Datenverfügbarkeit und Transparenz: In vielen Fällen liegen nur begrenzte oder unvollständige Daten zu Arbeitsbedingungen von Lieferanten vor. Unternehmen müssen daher geeignete Mechanismen etablieren, um Informationen zu sammeln und zu validieren.
Einbindung von Stakeholdern: Der Dialog mit Arbeitskräften außerhalb des eigenen Unternehmens erfordert passende Kanäle und Plattformen. Dies gilt besonders für Gewerkschaften oder Brancheninitiativen, die als Vermittler fungieren können.
Wirksamkeit und Monitoring: Es reicht nicht aus, Maßnahmen zu beschließen – ihre Effektivität muss auch bewertet und transparent gemacht werden. Unternehmen sollten KPIs oder Messgrößen definieren und regelmäßig prüfen.
Komplexität globaler Lieferketten: In globalen Strukturen mit vielen Zwischenstufen und regional unterschiedlichen Gesetzen und Arbeitsstandards wird die Nachvollziehbarkeit anspruchsvoll.
Stand Juli 2025 – Entwurf, Konsultation & Quick Fix
Die Anforderungen an den ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – wurden im Sommer 2025 noch einmal konkretisiert. Der jüngste Entwurf enthält wichtige Anpassungen, die den Standard praxisnäher machen und Unternehmen insbesondere in der ersten Anwendungswelle („Wave 1“) entlasten sollen. Im Mittelpunkt stehen dabei die stärkere Fokussierung auf Transparenz in der Lieferkette, eine Reduzierung der berichtspflichtigen Datenpunkte sowie Übergangsregelungen im Rahmen des Quick Fix. Zudem wurde ein klarer Zeitplan für Konsultation und Finalisierung veröffentlicht. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Konsultationsphase: Der Entwurf ist bis 29. September 2025 öffentlich kommentierbar. Der finale Standard wird voraussichtlich ab den Geschäftsjahren 2026/2027 gelten.
ESRS S2 ist ein zentraler Baustein, um Menschenrechte in der Lieferkette sicherzustellen. Unternehmen, die frühzeitig mit einer strukturierten Umsetzung beginnen, können Risiken minimieren und Wettbewerbsvorteile sichern.
Letzte Aktualisierung: 05.09.2025
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