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Digital Product Passport (DPP): Pflichten, Fristen und was der ESPR-Fahrplan bedeutet

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DATUM

2.7.2026

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THEMEN

Governance & Regulatorik

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Stand: Juli 2026

Der Digital Product Passport (digitaler Produktpass, DPP) wird für immer mehr Produktgruppen zur Pflicht – aber nicht auf einen Schlag, sondern gestaffelt über einzelne Rechtsakte. Den Rahmen setzt die EU-Ökodesign-Verordnung ESPR; der erste verbindliche Produktpass startet mit dem Batteriepass am 18. Februar 2027. Dieser Beitrag ordnet ein, wer ab wann betroffen ist, welche Daten der DPP enthalten soll und wie der Fahrplan bis 2030 aussieht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Digital Product Passport ist ein Rahmeninstrument der Ökodesign-Verordnung ESPR (EU) 2024/1781, die am 18. Juli 2024 in Kraft trat.
  • Der DPP gilt nicht pauschal, sondern wird pro Produktgruppe über je einen delegierten Rechtsakt eingeführt – mit eigener Frist.
  • Erster verbindlicher Produktpass ist der Batteriepass nach der Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542: Pflicht ab dem 18. Februar 2027 für LMT-, Industrie- (> 2 kWh) und EV-Batterien.
  • Der ESPR-Arbeitsplan (COM(2025) 187, angenommen im April 2025) nennt u. a. Textilien, Eisen & Stahl, Aluminium, Möbel und Reifen als vorrangige Produktgruppen.
  • Für Eisen & Stahl ist die Annahme des Rechtsakts indikativ für 2026 vorgesehen, für Textilien um 2027 – die Pflicht greift dann typischerweise rund 18 Monate später.
  • 2026 ist das Jahr der Infrastruktur: EU-Register, Datenträger-Standards (GS1) und CEN/CENELEC-Normen entstehen.

Digital Product Passport: Fahrplan der ESPR

Von der europäischen Ökodesign-Verordnung bis zur verpflichtenden Einführung der ersten Digital Product Passports: Die wichtigsten regulatorischen Meilensteine im Überblick.

18. Juli 2024

ESPR tritt in Kraft

Die Verordnung (EU) 2024/1781 schafft den regulatorischen Rahmen für den Digital Product Passport.

16. April 2025

ESPR-Arbeitsplan

Die Europäische Kommission veröffentlicht COM(2025) 187 mit den priorisierten Produktgruppen.

2026

Erste Produktgruppen

Delegierte Rechtsakte für Eisen & Stahl sowie weitere priorisierte Produktgruppen werden erwartet.

18. Februar 2027

Batteriepass wird Pflicht

Der erste verpflichtende Digital Product Passport gilt für Industrie-, EV- und LMT-Batterien.

ab 2028/2029

Weitere DPP-Pflichten

Nach Inkrafttreten der jeweiligen delegierten Rechtsakte folgen unter anderem Textilien, Möbel und weitere Produktgruppen.

Quelle: ESPR (EU) 2024/1781 · ESPR Working Plan COM(2025) 187 · Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542 · Darstellung: Five Glaciers Consulting

Was ist der Digital Product Passport?

Der Digital Product Passport (DPP) ist ein maschinenlesbarer Datensatz, der ein Produkt entlang seines Lebenszyklus beschreibt und über einen Datenträger (z. B. QR-Code) zugänglich macht. Er bündelt Informationen zu Materialien, Reparierbarkeit, Recyclinganteil, Umweltwirkung und Entsorgung. Rechtsgrundlage ist die Ökodesign-Verordnung ESPR (EU) 2024/1781.

Digital Product Passport (DPP): Strukturierter, digital zugänglicher Datensatz zu einem Produkt, vorgeschrieben durch die ESPR (EU) 2024/1781. Ziel ist mehr Transparenz über Materialien, Kreislauffähigkeit und Umweltwirkung – für Behörden, Wirtschaftsakteure und Verbraucher. Die konkreten Datenanforderungen legt je Produktgruppe ein delegierter Rechtsakt fest.

Wichtig ist die Logik dahinter: Die ESPR ist der Rahmen, aber sie macht noch kein einzelnes Produkt DPP-pflichtig. Verbindlich wird der Pass erst, wenn für eine Produktgruppe ein delegierter Rechtsakt in Kraft tritt. Deshalb ist die zentrale Frage für Unternehmen nicht ‚ob DPP‘, sondern ‚wann für mein Produkt‘.

Wer ist ab wann vom DPP betroffen?

Zuerst betroffen sind Batterien: Der Batteriepass ist ab dem 18. Februar 2027 Pflicht – geregelt nicht über die ESPR, sondern über die separate Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542. Danach folgen die ESPR-Produktgruppen gestaffelt. Für Eisen & Stahl ist die Annahme des Rechtsakts indikativ für 2026 angesetzt, Textilien folgen voraussichtlich 2027, mit Geltung rund 18 Monate später.

ProduktgruppeRechtsgrundlageIndikativer ZeitpunktBatterien (LMT, Industrie > 2 kWh, EV)Batterie-VO (EU) 2023/1542Pflicht ab 18. Februar 2027Eisen & StahlESPR-RechtsaktAnnahme indikativ 2026Textilien & BekleidungESPR-RechtsaktAnnahme ~2027, Geltung ~2028/2029Möbel, Reifen, Aluminium u. a.ESPR-Rechtsakt2027–2030 (gestaffelt)

Die genannten Termine sind indikativ (Stand des ESPR-Arbeitsplans COM(2025) 187) – das verbindliche Datum steht jeweils erst im veröffentlichten delegierten Rechtsakt. Wer in diesen Ketten liefert, sollte den für die eigene Produktgruppe relevanten Rechtsakt aktiv verfolgen.

Welche Daten muss ein Digital Product Passport enthalten?

Die konkreten Datenfelder legt jeder delegierte Rechtsakt für seine Produktgruppe fest – einen einheitlichen Pflichtkatalog für alle Produkte gibt es nicht. Über die Produktgruppen hinweg zeichnen sich aber wiederkehrende Datenkategorien ab:

  1. Produkt- und Herstelleridentität (eindeutige Kennungen, Datenträger).
  2. Materialzusammensetzung inkl. besorgniserregender Stoffe.
  3. Recyclinganteil und Kreislauffähigkeit (Reparierbarkeit, Ersatzteile, Demontage).
  4. Umweltwirkung, u. a. der CO₂-Fußabdruck des Produkts.
  5. End-of-Life-Informationen und Konformitätsnachweise.

Für die Umweltdaten ist die Datenbasis entscheidend: Ein belastbarer Product Carbon Footprint (PCF) und eine methodisch saubere Ökobilanzierung (LCA) liefern genau die Werte, die der DPP produktscharf abfragt.

Was bedeutet der DPP für Unternehmen?

Für Unternehmen verschiebt der DPP die Arbeit von der Kommunikation zur Datenhaltung: Nicht die Darstellung entscheidet, sondern ob produktscharfe, belastbare Daten über die Lieferkette hinweg vorliegen. Das betrifft Einkauf, Produktmanagement und Nachhaltigkeit gleichermaßen – und überschneidet sich mit Datenanforderungen aus der Berichterstattung nach CSRD.

In der Praxis liegt die eigentliche Hürde in der Lieferkette: Materialzusammensetzung, Recyclinganteil und Produkt-CO₂-Werte müssen von Vorlieferanten kommen und konsistent gepflegt werden. Wer diese Datenflüsse früh aufsetzt, muss sie später nicht unter Fristdruck rekonstruieren.

Unsere Einschätzung

Aus Beratungssicht: Der gestaffelte Start wird leicht unterschätzt. Weil ‚der DPP‘ für viele Produktgruppen erst 2028 oder später greift, wirkt das Thema unverbindlich. Der Aufbau der Datenbasis dauert aber länger als die eigentliche Umsetzung des Passes – vor allem, wenn Produkt-CO₂-Werte und Materialdaten erst bei Vorlieferanten erhoben werden müssen.

Unsere Empfehlung: den für die eigene Produktgruppe relevanten Rechtsakt jetzt identifizieren, die benötigten Datenfelder aus vorhandenen PCF-/LCA-Projekten ableiten und die Lücken in der Lieferkette schließen. Der Batteriepass 2027 ist dabei die beste Blaupause – er zeigt konkret, welche Datentiefe eine Behörde erwartet.

Fazit: Der Fahrplan steht – die Datenbasis entscheidet

Der DPP kommt gestaffelt, aber verlässlich: Batterien 2027, Eisen & Stahl und Textilien in den Jahren danach. Für Unternehmen ist der sinnvolle nächste Schritt nicht die Passtechnik, sondern die produktscharfe Datenbasis – Materialdaten, Recyclinganteil und CO₂-Werte aus der Lieferkette. Wer den relevanten Rechtsakt kennt und die Datenlücken früh schließt, kommt ohne Fristdruck durch.

Digital Product Passport: Datenbasis aus PCF und LCA vorbereiten. Ein kurzes Erstgespräch klärt, welche Produktdaten Ihr DPP künftig braucht und wie Sie die Lücken in der Lieferkette schließen. Erstgespräch vereinbaren.

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FAQ zum Digital Product Passport

Häufige Fragen zu Pflicht, Produktgruppen und Datenanforderungen

Die wichtigsten Antworten zum Digital Product Passport, zur Ökodesign-Verordnung ESPR, zum Batteriepass und zur Vorbereitung der erforderlichen Produktdaten.

01 Was ist der Digital Product Passport?

Der Digital Product Passport, kurz DPP, ist ein digital zugänglicher und maschinenlesbarer Datensatz zu einem Produkt. Seine Grundlage ist die Ökodesign-Verordnung ESPR (EU) 2024/1781. Der Produktpass bündelt unter anderem Informationen zu Materialien, Recyclinganteil, Umweltwirkung, Reparierbarkeit und Entsorgung und wird typischerweise über einen QR-Code oder einen anderen Datenträger zugänglich gemacht.

02 Ab wann ist der Digital Product Passport Pflicht?

Der erste verbindliche Produktpass ist der Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 auf Grundlage der Batterie-Verordnung (EU) 2023/1542. Für die Produktgruppen der ESPR wird der DPP schrittweise eingeführt. Eisen und Stahl sind indikativ ab 2026 für die Annahme eines Rechtsakts vorgesehen, Textilien voraussichtlich ab 2027 mit Anwendung etwa 18 Monate später. Verbindlich ist jeweils das Datum des delegierten Rechtsakts für die betreffende Produktgruppe.

03 Für welche Produkte gilt der DPP zuerst?

Zuerst gilt die Pflicht für LMT-Batterien, Industriebatterien mit mehr als 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge ab Februar 2027. Der ESPR-Arbeitsplan COM(2025) 187 nennt darüber hinaus Textilien, Eisen und Stahl, Aluminium, Möbel und Reifen als vorrangige Produktgruppen für die nächsten delegierten Rechtsakte.

04 Welche Daten muss ein Digital Product Passport enthalten?

Die konkreten Datenfelder werden für jede Produktgruppe im jeweiligen delegierten Rechtsakt festgelegt. Regelmäßig relevant sind Produkt- und Herstelleridentität, Materialzusammensetzung, besorgniserregende Stoffe, Recyclinganteil, Reparierbarkeit, Umweltwirkungen wie der CO₂-Fußabdruck sowie Informationen zu End of Life, Konformität und Entsorgung.

05 Was ist der Unterschied zwischen ESPR und Digital Product Passport?

Die ESPR (EU) 2024/1781 ist die europäische Rahmenverordnung für nachhaltige Produktgestaltung. Der Digital Product Passport ist eines ihrer zentralen Instrumente. Die ESPR allein macht ein Produkt jedoch noch nicht automatisch passpflichtig. Die konkrete Pflicht entsteht erst durch einen delegierten Rechtsakt für die jeweilige Produktgruppe. Der Batteriepass ist ein Sonderfall, weil er über die separate Batterie-Verordnung geregelt wird.

06 Wie sollten sich Unternehmen auf den DPP vorbereiten?

Unternehmen sollten zunächst den für ihre Produktgruppe relevanten Rechtsakt und den geplanten Zeitrahmen identifizieren. Im nächsten Schritt sind die voraussichtlich geforderten Datenfelder mit vorhandenen PCF-, LCA-, Material- und Lieferkettendaten abzugleichen. Anschließend sollten Datenlücken geschlossen, Verantwortlichkeiten definiert und Prozesse für Aktualisierung, Qualitätssicherung und Bereitstellung der Produktdaten aufgebaut werden. Erfahrungsgemäß dauert der Aufbau der belastbaren Datenbasis länger als die technische Ausgabe des Produktpasses.

Quellen

  1. Europäische Union: Verordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung, ESPR), in Kraft seit 18. Juli 2024.
  2. Europäische Kommission: Ecodesign for Sustainable Products Regulation – Übersicht & Arbeitsplan (COM(2025) 187) (Stand: Juli 2026).
  3. Europäische Union: Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterie-Verordnung), Artikel 77 (Batteriepass ab 18. Februar 2027).

Dr. Florian Niedermeier, Five Glaciers Consulting GmbH. Berät Industrieunternehmen zu Produkt-CO₂-Bilanzierung, Ökobilanzierung und produktbezogenen Datenanforderungen wie dem Digital Product Passport.

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Berg im Hintergrund - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

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Wanderung hoch auf einen Berg - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

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