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PPWR: Welche Pflichten ab dem 12. August 2026 für Verpackungen gelten

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31.5.2026

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Governance & Regulatorik

Berichterstattung

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Stand: August 2026

Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung – und sie gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Betroffen ist jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringt, unabhängig von Branche und Größe. Wer jetzt keine Konformitätserklärungen und Nachweise vorhalten kann, riskiert, dass Ware nicht mehr verkehrsfähig ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die PPWR ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026.
  • Als Verordnung gilt sie unmittelbar – eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich.
  • Ab dem 12. August 2026 greifen unter anderem die Konformitätserklärung je Verpackung, einheitliche Kennzeichnungsvorgaben und erste Anforderungen an Mehrwegsysteme.
  • Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten PFAS-Grenzwerte: 25 ppb je Einzelsubstanz, 250 ppb in der Summe und 50 ppm für PFAS insgesamt.
  • Rezyklat-Mindestquoten und weitergehende Wiederverwendungsziele folgen gestaffelt ab 2030 und 2040.

Was ist die PPWR?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die EU-Verpackungsverordnung, formal die Verordnung (EU) 2025/40. Sie ersetzt den bisherigen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle und regelt Anforderungen an Design, Kennzeichnung, Stoffgehalte, Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung. Sie wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht, trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026.

PPWR: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist. Adressiert sind Hersteller, Importeure, Händler und Betreiber von Fulfilment-Dienstleistungen, die Verpackungen oder verpackte Waren auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

Der entscheidende Unterschied zur früheren Verpackungsrichtlinie: Weil die PPWR eine Verordnung und keine Richtlinie ist, entfällt der nationale Umsetzungsspielraum (Verordnung (EU) 2025/40, EUR-Lex). Die Anforderungen gelten am 12. August 2026 in Deutschland genauso wie in Frankreich oder Polen.

Welche Pflichten gelten ab dem 12. August 2026?

Ab dem 12. August 2026 müssen Unternehmen für jede Verpackung eine Konformitätserklärung erstellen, die einheitlichen Kennzeichnungsvorgaben einhalten und erste Anforderungen an Mehrwegsysteme für bestimmte Verpackungsformate erfüllen. Hinzu kommen Stoffbeschränkungen, insbesondere PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt (IHK Schleswig-Holstein, 2026).

[Schaubild 1 – bitte SVG „ppwr-schaubild-1-zeitplan.svg" als Asset hochladen und hier einbetten.]

Abb. 1: Zeitplan der PPWR-Pflichten. Alt-Text: Zeitstrahl mit Inkrafttreten der PPWR am 11. Februar 2025, Geltungsbeginn am 12. August 2026 mit Konformitätserklärung, Kennzeichnung, PFAS-Grenzwerten und ersten Mehrweg-Anforderungen sowie gestaffelten Rezyklatquoten ab 2030 und verschärften Zielwerten 2040.

ZeitpunktAnforderungPraktische Konsequenz11. Februar 2025Inkrafttreten der VerordnungVorbereitungsphase, noch keine Pflichten aus dem Geltungsbeginn12. August 2026Konformitätserklärung je VerpackungTechnische Dokumentation und Nachweise müssen vorliegen12. August 2026Einheitliche KennzeichnungVerpackungsdesign und Druckvorlagen anpassen12. August 2026PFAS-Grenzwerte (Lebensmittelkontakt)Materialanalysen und Lieferantennachweise erforderlichab 2030Rezyklat-Mindestquoten, breitere WiederverwendungMaterialstrategie und Beschaffung langfristig umstellenab 2040Verschärfte ZielwerteLangfristige Produkt- und Systemgestaltung

Die Konformitätserklärung ist dabei der Punkt, der die meisten Unternehmen operativ trifft: Sie ist je Verpackung zu erstellen und setzt voraus, dass Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Stoffgehalte dokumentiert sind. Diese Daten liegen in der Praxis selten vollständig im eigenen Haus, sondern bei Lieferanten.

Welche PFAS-Grenzwerte gelten für Lebensmittelverpackungen?

Verpackungen mit Lebensmittelkontakt dürfen ab dem 12. August 2026 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie die PFAS-Grenzwerte überschreiten. Die Verordnung nennt drei Schwellen: 25 ppb für jede einzelne PFAS-Substanz (gezielte PFAS-Analyse, polymere PFAS von der Quantifizierung ausgenommen), 250 ppb für die Summe der gezielt analysierten PFAS und 50 ppm für PFAS insgesamt einschließlich polymerer PFAS.

[Schaubild 2 – bitte SVG „ppwr-schaubild-2-pfas-grenzwerte.svg" als Asset hochladen und hier einbetten.]

Abb. 2: PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt ab 12. August 2026. Alt-Text: Drei Kennwerte im Vergleich – 25 ppb je Einzelsubstanz, 250 ppb für die Summe der gezielt analysierten PFAS und 50 ppm für PFAS insgesamt inklusive polymerer PFAS.

Für die Praxis heißt das: Wer Lebensmittelverpackungen einkauft oder herstellt, braucht belastbare Analysen und Lieferantenbestätigungen – eine Zusicherung „PFAS-frei" ohne Prüfbericht genügt nicht (Food Safety Magazine, 2026). Betroffen sind typischerweise fett- und wasserabweisend beschichtete Materialien wie Backpapiere, Fast-Food-Verpackungen oder beschichtete Kartonagen.

Wer ist von der PPWR betroffen?

Betroffen sind alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren auf dem EU-Markt in Verkehr bringen – also Hersteller von Verpackungen, Markeninhaber, Importeure und Händler. Anders als bei der CSRD gibt es keine Größenschwellen, die kleinere Unternehmen generell ausnehmen: Maßgeblich ist die Marktteilnahme, nicht die Bilanzsumme (NRW.BANK, 2026).

Damit erreicht die PPWR viele Mittelständler, die von anderen EU-Nachhaltigkeitsregeln bisher nur mittelbar betroffen waren. Wer bereits Daten für einen Product Carbon Footprint (PCF) erhoben hat, kann darauf aufbauen: Materialstammdaten, Gewichte und Lieferantenangaben sind zu einem großen Teil dieselben, die nun für die Konformitätserklärung gebraucht werden.

Wie sollten Unternehmen jetzt vorgehen?

Sinnvoll ist ein Vorgehen in vier Schritten: Verpackungsportfolio erfassen, kritische Materialien identifizieren, Lieferantennachweise einholen und die Konformitätsdokumentation aufsetzen. Der Zeitpunkt ist knapp, aber ausreichend, wenn die Priorisierung stimmt – zuerst die Verpackungen mit Lebensmittelkontakt und die umsatzstärksten Artikel.

  1. Portfolio erfassen: Alle Verpackungen je Artikel listen, inklusive Material, Gewicht, Beschichtung und Lieferant.
  2. Kritische Fälle priorisieren: Lebensmittelkontakt, beschichtete Materialien und Verbundverpackungen zuerst prüfen.
  3. Lieferanten einbinden: Prüfberichte und Materialangaben schriftlich anfordern – mit klarer Frist vor dem 12. August 2026.
  4. Dokumentation aufbauen: Konformitätserklärungen und technische Unterlagen strukturiert und auditierbar ablegen.

Wer Recyclingfähigkeit und Materialwahl ohnehin überarbeitet, sollte die Bewertung breiter anlegen: Eine Ökobilanzierung (LCA) zeigt, ob eine PPWR-konforme Umstellung ökologisch tatsächlich besser ist – Materialreduktion und Recyclingfähigkeit laufen nicht immer in dieselbe Richtung. Für berichtspflichtige Unternehmen lohnt zusätzlich der Blick auf die Anschlussfähigkeit an die CSRD-Berichterstattung, in der Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung eigene Angabepflichten haben.

Unsere Einschätzung

Die folgende Bewertung gibt die Einschätzung von Five Glaciers Consulting wieder.

Die PPWR wird in vielen Unternehmen unterschätzt, weil sie als Verpackungsthema im Einkauf oder Marketing verortet wird und nicht als Compliance-Thema. Der eigentliche Aufwand liegt nicht im Verpackungsdesign, sondern in der Datenbeschaffung: Für die Konformitätserklärung brauchen Sie Angaben, die bei Lieferanten liegen – und Lieferantenabfragen dauern erfahrungsgemäß länger als geplant.

Unsere Empfehlung ist deshalb unspektakulär, aber wirksam: Priorisieren statt flächendeckend prüfen. Beginnen Sie bei Lebensmittelkontakt-Verpackungen und den umsatzrelevanten Artikeln, und klären Sie zuerst die Zuständigkeit im Haus. In den meisten Organisationen ist genau das der Engpass – nicht das fehlende Fachwissen, sondern die ungeklärte Frage, wer die Konformitätserklärung am Ende verantwortet.

Häufige Fragen zur PPWR

Was bedeutet PPWR?

PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, die EU-Verpackungsverordnung. Formal handelt es sich um die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie regelt Anforderungen an Verpackungsdesign, Kennzeichnung, Stoffgehalte, Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung im gesamten EU-Binnenmarkt.

Ab wann gilt die PPWR?

Die PPWR trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026. Ab diesem Datum greifen unter anderem die Konformitätserklärung je Verpackung, die Kennzeichnungsvorgaben, die PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontakt und erste Mehrweg-Anforderungen. Weitere Anforderungen folgen gestaffelt ab 2030 und 2040.

Muss die PPWR in nationales Recht umgesetzt werden?

Nein. Die PPWR ist eine EU-Verordnung und gilt damit unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne gesonderte nationale Umsetzung. Das unterscheidet sie von einer Richtlinie und bedeutet, dass sich Unternehmen nicht auf nationale Übergangsfristen verlassen können.

Welche PFAS-Grenzwerte gelten ab August 2026?

Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten drei Schwellen: 25 ppb je einzelne PFAS-Substanz in der gezielten PFAS-Analyse, 250 ppb für die Summe der gezielt analysierten PFAS und 50 ppm für PFAS insgesamt einschließlich polymerer PFAS. Verpackungen, die diese Werte überschreiten, dürfen ab dem 12. August 2026 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Was ist die Konformitätserklärung nach PPWR?

Die Konformitätserklärung ist eine Erklärung, mit der das Unternehmen bestätigt, dass eine Verpackung die geltenden Anforderungen der PPWR erfüllt. Sie ist je Verpackung zu erstellen und stützt sich auf technische Unterlagen zu Material, Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Stoffgehalten – überwiegend Daten, die von Lieferanten kommen müssen.

Sind kleine und mittlere Unternehmen von der PPWR betroffen?

Ja. Anders als bei Berichtspflichten wie der CSRD gibt es keine allgemeinen Größenschwellen, die KMU pauschal ausnehmen. Maßgeblich ist, ob ein Unternehmen Verpackungen oder verpackte Waren auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Einzelne Anforderungen der Verordnung sehen für bestimmte Fälle Ausnahmen und Erleichterungen vor.

Wie hängen PPWR und Digitaler Produktpass zusammen?

Beide Regelwerke verlangen strukturierte Produkt- und Materialdaten, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke: Die PPWR regelt Anforderungen an Verpackungen, der Digitale Produktpass die digitale Bereitstellung von Produktinformationen. Praktisch lohnt es, die Datenerhebung gemeinsam zu denken, weil Material- und Lieferantendaten in beiden Fällen die Grundlage bilden.

Fazit

Die PPWR ist ab dem 12. August 2026 unmittelbar geltendes Recht – ohne nationale Umsetzung und ohne generelle Ausnahme für kleinere Unternehmen. Der kritische Pfad führt nicht über das Verpackungsdesign, sondern über Daten und Zuständigkeiten: Konformitätserklärung je Verpackung, belastbare PFAS-Nachweise für Lebensmittelkontakt und dokumentierte Lieferantenangaben. Wer jetzt priorisiert – Lebensmittelkontakt und umsatzstarke Artikel zuerst – und die Verantwortung intern klärt, bleibt verkehrsfähig, statt im August nachzuarbeiten.

PPWR-Pflichten strukturiert angehen

Wir klären mit Ihnen Betroffenheit, Datenlage und die Priorisierung Ihres Verpackungsportfolios – und wie sich das mit PCF, LCA und Berichtspflichten verzahnt.

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Quellen

  1. Europäische Union: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). eur-lex.europa.eu (Stand: August 2026).
  2. IHK Schleswig-Holstein: Pflichten der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab 12. August 2026. ihk.de (Stand: August 2026).
  3. NRW.BANK: EU-Verpackungsverordnung PPWR – Pflichten ab 12. August 2026 im Überblick. nrwbank.de (Stand: August 2026).
  4. Food Safety Magazine: PFAS-Free Food Packaging by August 2026. food-safety.com (Stand: August 2026).
  5. DIHK: Merkblatt zur neuen europäischen Verpackungsverordnung – VO (EU) 2025/40. dihk.de (PDF) (Stand: August 2026).

Über den Autor
Kevin Möller berät Unternehmen bei Five Glaciers Consulting zu regulatorischen Anforderungen, Produkt- und Materialdaten sowie der Verzahnung von Compliance und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Kontakt: kevin.moeller@fiveglaciers.com

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