
Unser Interim Nachhaltigkeitsmanagement & Outsourcing bietet Unternehmen temporäre, hochqualifizierte Nachhaltigkeitskompetenz – genau dann, wenn interne Ressourcen fehlen oder strategische Herausforderungen besondere Erfahrung erfordern. Ob Sie vakante Rollen überbrücken, Transformationen beschleunigen oder Nachhaltigkeitsaufgaben dauerhaft auslagern wollen: Unsere Expert:innen stehen Ihnen sofort zur Seite und setzen Prioritäten dort, wo Sie sie am dringendsten brauchen
Five Glaciers begleitet Sie bei der Entwicklung wissenschaftsbasierter Klimaziele (SBTi), der Erstellung eines Climate Transition Plans und der Umsetzung von Emissionsreduktionsstrategien gemäß CSRD/ESRS.
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CBAM-Reporting & Compliance Beratung: Wir unterstützen bei CBAM-Pflichten, Omnibus-Vereinfachungen & Zertifikaten. Jetzt CBAM-Check anfragen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist Interim Nachhaltigkeitsmanagement?
Ein zeitlich begrenzter Einsatz externer Nachhaltigkeitsexpert:innen, die Verantwortung übernehmen – operativ und strategisch – bis ein interner Nachfolger steht oder Projektziele erreicht sind.
Wie lange dauern Einsätze typischerweise?
Je nach Aufgabenstellung zwischen 3 und 12 Monaten – mit der Option auf flexible Verlängerung.
Unterscheidet sich dies von klassischer Beratung?
Ja – Interim Manager:innen übernehmen operative Verantwortung und integrieren sich in Ihre Organisation, statt nur Empfehlungen zu geben.
Bis Ende 2025 gilt die Übergangsphase mit reiner Reportingpflicht. Ab 1. Januar 2026 müssen Importeure CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben. Das Omnibus-Paket schlägt jedoch eine reduzierte Zertifikatspflicht in der Anfangsphase vor, sodass Unternehmen entlastet werden könnten – final beschlossen ist dies noch nicht.
Im Rahmen der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS E1 (Klimawandel) müssen Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen transparent berichten. Dazu gehört insbesondere die Offenlegung von Scope 1 , Scope 2 und – soweit relevant – Scope 3-Emissionen. Eine strukturierte Klimabilanz bildet daher die Grundlage für eine ESRS-konforme Klimaberichterstattung.
Der ESRS E1 (Climate Change) der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verlangt von Unternehmen, ihre direkten und indirekten Treibhausgasemissionen zu quantifizieren und Reduktionsziele offenzulegen. Die CCF dient als Grundlage, um Emissionen transparent darzustellen und regulatorische Anforderungen zu erfüllen.
Vermiedene Emissionen sind kein Bestandteil der offiziellen CO₂-Bilanz eines Unternehmens nach GHG Protocol, sondern eine ergänzende Information. Unternehmen können sie jedoch zur Darstellung ihres positiven Klimaeinflusses nutzen, etwa in Nachhaltigkeitsberichten oder Investor Relations. Für eine glaubwürdige Kommunikation ist es wichtig, Scope 4 klar von den eigenen Scope 1-3-Emissionen abzugrenzen.
Das Greenhouse Gas (GHG) Protocol definiert Scope 4 nicht explizit, empfiehlt aber, vermiedene Emissionen als zusätzliche Information offenzulegen. Internationale Rahmenwerke wie die ISO 14067 (Carbon Footprint of Products) und das GHG Protocol for Project Accounting bieten Methoden zur Berechnung. Derzeit gibt es jedoch keine verpflichtende standardisierte Berichterstattung für Scope 4.
CBAM, die CO₂-Grenzsteuer der EU, erfordert von Importeuren den Nachweis der emissionsbasierten Klimabilanz von Produkten. Ein PCF hilft, Emissionen nachweisbar zu dokumentieren und mögliche Zollkosten durch CO₂-Emissionen zu minimieren.


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