DATUM
7.7.2026
AUTOREN
THEMEN
Berichterstattung
Governance & Regulatorik
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7.7.2026
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Berichterstattung
Governance & Regulatorik
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Five Glaciers Consulting ist Teil des DNK-Lots*innen-Netzwerks und begleitet Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung über die DNK-Plattform. Für die Aufnahme haben wir einen eigenen vollständigen Bericht inklusive Zusatzmodul erstellt, den Plausibilitätscheck durchlaufen und veröffentlicht. Dieser Beitrag beantwortet die Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden: Was ist ein DNK-Lotse, was ist der DNK heute überhaupt noch, was wird aus der alten DNK-Erklärung, und wie hängen VSME, Voluntary Standard, ESRS und CSRD zusammen.
Die hier genannten Fristen und Schwellenwerte entsprechen dem Stand von Q3 2026. Der delegierte Rechtsakt zum Voluntary Standard ist angenommen, aber noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht — die Prüffrist von Parlament und Rat läuft. Inhaltliche Änderungen sind nicht mehr möglich.
DNK-Lots*innen sind qualifizierte externe Beraterinnen und Berater, die Unternehmen individuell bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung über die DNK-Plattform begleiten. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex stellt das Netzwerk und die Qualitätsanforderungen; die Beratung selbst erfolgt eigenständig und unabhängig vom DNK. Der Status ist keine Zertifizierung und keine Akkreditierung.
Das Netzwerk ergänzt den kostenlosen DNK-Helpdesk, der technische und kurze inhaltliche Fragen beantwortet. Wo der Helpdesk endet, beginnt die Lots*innen-Rolle: bei der Prozessbegleitung, der inhaltlichen Tiefe und der unternehmensspezifischen Beratung. Ein Helpdesk erklärt, wo ein Datenpunkt einzutragen ist. Eine Lots*in klärt mit Ihnen, welche Zahl dort hingehört, wenn zwei Systeme unterschiedliche Werte liefern.
Die Aufnahme ist an klare Anforderungen geknüpft: Nachweis relevanter Beratungserfahrung, Selbstauskunft zu bisherigen Projekten, Teilnahme an der offiziellen Schulung, Verpflichtung auf einen Code of Conduct und ein eigener vollständiger Bericht inklusive Zusatzmodul, eingereicht zum Plausibilitätscheck und über die Plattform veröffentlicht. Lots*innen berichten also selbst nach dem Standard, zu dem sie beraten.
Über den Aufnahmeprozess des DNK. Er umfasst die Selbstauskunft zur Beratungserfahrung, die Zustimmung zum Code of Conduct, die Teilnahme an der DNK-Schulung, die Erstellung und Veröffentlichung eines eigenen Berichts inklusive Zusatzmodul sowie einen jährlichen Aktivitätsnachweis. Die aktuellen Bedingungen und das Anmeldeverfahren veröffentlicht der DNK auf seiner Website. Der aufwendigste Teil ist der eigene Bericht — und das ist auch der Sinn der Anforderung.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist heute eine kostenlose, öffentlich finanzierte Plattform für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und kein eigener Berichtsstandard mehr. Wer heute „nach DNK berichtet", berichtet inhaltlich nach dem Voluntary Standard oder nach den ESRS. Der DNK liefert die Struktur, übersetzt die Anforderungen in verständliche Eingabefelder und erzeugt am Ende die maschinenlesbare Datei.
Das war nicht immer so. Der 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung eingeführte DNK war ursprünglich ein eigenständiger Transparenzstandard mit zwanzig Kriterien. Diese Rolle hat er abgegeben. Seit 2024 wird er mit Finanzierung des Bundeswirtschaftsministeriums weiterentwickelt.
Die Unterscheidung ist wichtiger, als sie klingt: Sie entscheidet darüber, was in einem Angebot, einem Lieferantenfragebogen oder einer Bankunterlage korrekt anzugeben ist. „Wir berichten nach DNK" ist heute eine unpräzise Aussage. „Wir berichten nach dem Voluntary Standard über die DNK-Plattform" ist überprüfbar.
Die DNK-Plattform ist das kostenlose Werkzeug, mit dem Unternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Die Nutzung ist vollständig gebührenfrei, weil die Plattform öffentlich finanziert wird — das gilt für die geführte Berichtserstellung, den Plausibilitätscheck und alle Ausgabeformate. Kosten entstehen nur, wenn zusätzlich individuelle Beratung in Anspruch genommen wird.
Das Angebot gliedert sich in drei Module: das ESRS-Modul für berichtspflichtige Unternehmen, das Modul für die freiwillige Berichterstattung und den Zukunftskompass Handwerk. Nach Angaben des DNK nutzten im Juni 2026 über 5.000 registrierte Unternehmen die Plattform, rund 2.800 freiwillige und etwa 3.500 ESRS-Berichte waren in Arbeit, monatlich kamen mehr als 400 Unternehmen hinzu — mit klar steigender Tendenz zur freiwilligen Berichterstattung.
Die alte DNK-Datenbank ist nur noch bis Ende November 2026 für die Berichterstattung nutzbar; danach geht sie in einen reinen Ansichtsmodus über. Bereits veröffentlichte DNK-Erklärungen bleiben einsehbar, neue lassen sich dort nicht mehr erstellen. Stammdaten und Berichtsinhalte lassen sich über eine Importfunktion in die neue Plattform übernehmen.
Für Unternehmen mit Bestand heißt das konkret: Die DNK-Erklärung nach dem alten Kriterienset ist ein Auslaufmodell. Wer sie bisher jährlich erstellt hat — etwa weil eine Förderbank, ein Verband oder ein Großkunde sie verlangt hat —, sollte zwei Dinge klären. Erstens, ob die anfragende Stelle inzwischen den Voluntary Standard akzeptiert; in aller Regel ist das der Fall, weil er der europäisch harmonisierte Nachfolger ist. Zweitens, welche Inhalte sich übernehmen lassen. Erfahrungsgemäß sind das mehr, als Unternehmen erwarten: Die Angaben zu Belegschaft, Energieverbrauch und Governance sind in beiden Systemen im Kern dieselben, nur anders strukturiert.
Eine Vorlage im klassischen Sinn brauchen Sie dafür nicht. Die Plattform führt durch die Angaben. Die Arbeit besteht darin, die Daten im Unternehmen zusammenzutragen, nicht darin, ein Dokument zu formatieren.
Nicht mehr als eigenständiger Berichtsrahmen. Die zwanzig DNK-Kriterien waren der Kern des alten Systems und strukturieren auf der neuen Plattform weiterhin die Themennavigation — inhaltlich berichtet wird aber nach den Angabepflichten des Voluntary Standard oder der ESRS. Wer eine Anfrage bekommt, die ausdrücklich „die 20 DNK-Kriterien" verlangt, sollte nachfragen: In der Regel steckt dahinter der Wunsch nach einem strukturierten Nachhaltigkeitsbericht, nicht nach einem bestimmten historischen Format.
DNK und VSME sind keine Alternativen, sondern zwei verschiedene Dinge: Der DNK ist die Plattform, der VSME war der inhaltliche Standard — inzwischen abgelöst durch den Voluntary Standard. Die Frage „DNK oder VSME?" hat deshalb keine Entweder-oder-Antwort. Sie berichten nach dem Voluntary Standard, und Sie tun das über die DNK-Plattform.
Eine Gap-Analyse zwischen einem alten DNK-Bericht und dem Voluntary Standard ist deshalb kein Formatvergleich, sondern eine Abgleichsarbeit auf Ebene der Datenpunkte: Welche Angaben liegen bereits vor, welche fehlen, welche müssen anders berechnet werden. Das ist in der Regel ein überschaubarer Aufwand — und der beste Einstieg, wenn Sie nicht bei null anfangen.
Inzwischen heißt der VSME offiziell 'Voluntary Standard', kurz VS. Am 3. Juli 2026 hat die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt angenommen, der die bisherige Empfehlung (EU) 2025/1710 ersetzt. Inhaltlich baut der VS auf dem VSME auf, den die EFRAG 2024 entwickelt hatte — er ist keine Neuentwicklung, sondern eine Weiterentwicklung mit deutlich größerem Anwenderkreis: statt bis 250 nun bis 1.000 Beschäftigte, einschließlich börsennotierter Kleinstunternehmen.
Für die Arbeit auf der DNK-Plattform ändert das wenig. Der inhaltliche Kern bleibt, die Zahl der Datenpunkte ist leicht gesunken, und die Anpassungen betreffen vor allem die Systematik der Verbindlichkeit — statt „Pflicht" und „if applicable" gibt es nun vier Kategorien. Der Begriff „VSME-Bericht" wird weiterhin verstanden; im Bericht selbst und gegenüber Banken sollte aber der korrekte Standardname stehen. Die inhaltliche Systematik der Angaben haben wir im Leitfaden zur KMU-Berichterstattung aufgeschlüsselt.
Eine Neuerung des VS betrifft nicht die Berichterstattung selbst, sondern die Lieferkette: Der Value Chain Cap begrenzt erstmals, welche Nachhaltigkeitsangaben berichtspflichtige Kunden von kleineren Geschäftspartnern verlangen dürfen. Für Zulieferer ist das die wirtschaftlich relevanteste Änderung — wir haben sie im Beitrag Value Chain Cap: was Ihr berichtspflichtiger Kunde noch fragen darf im Detail eingeordnet.
Die CSRD ist die Richtlinie, die zur Berichterstattung verpflichtet. Die ESRS sind die Standards, nach denen berichtspflichtige Unternehmen berichten. Der DNK ist die Plattform, auf der beides umgesetzt werden kann — sie bietet ein eigenes ESRS-Modul. Der Voluntary Standard ist der schlankere Standard für alle, die nicht berichtspflichtig sind.
Nach dem Omnibus-Paket, umgesetzt durch die Richtlinie (EU) 2026/470, sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz zur Berichterstattung nach ESRS verpflichtet. Damit ist ein großer Teil des Mittelstands aus der Pflicht gefallen — und genau für diese Lücke wurde der Voluntary Standard erweitert.
Praktisch relevant ist der Übergang: Ein Unternehmen, das heute freiwillig nach VS berichtet und in fünf Jahren die CSRD-Schwellen überschreitet, hat die Datenstrukturen bereits stehen. Die Angaben sind nicht deckungsgleich, aber die Datenquellen und Zuständigkeiten sind dieselben. Wer diesen Weg für wahrscheinlich hält, sollte den ersten Bericht entsprechend bauen — wir ordnen das im Rahmen der Berichterstattung nach CSRD ein.
Der praktische Mehrwert der Plattform liegt darin, dass sie das Wie abnimmt. Unternehmen müssen den Standard nicht im Original durcharbeiten, keine Tabellenformate entwerfen und sich nicht mit der XBRL-Taxonomie beschäftigen. Was bleibt, ist die eigentliche Aufgabe: die richtigen Informationen im Unternehmen zusammenzutragen.
Wer parallel eine belastbare Grundlage für die Emissionsangaben braucht, beginnt sinnvoll mit einer Klimabilanz nach GHG Protocol. Die Treibhausgasangaben gehören nach unserer Erfahrung zu den anspruchsvollsten Datenpunkten des Basismoduls — nicht wegen der Methodik, sondern weil die Verbrauchsdaten meist in drei Abteilungen liegen.
Für den Voluntary Standard: nein. Der VS sieht keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse vor. Das hat eine Konsequenz, die häufig übersehen wird — Angaben lassen sich nicht mit dem Argument der Unwesentlichkeit weglassen. Auch wenn Wasser für Ihr Unternehmen kein wesentliches Thema ist, gehört die Angabe zur Wasserentnahme ins Basismodul. Der VS-Bericht deckt die volle thematische Breite ab.
Bei den ESRS ist es umgekehrt: Dort ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein Grundprinzip, und unwesentliche Themen entfallen vollständig.
Trotzdem lohnt sich eine Wesentlichkeitsanalyse auch ohne Pflicht. Sie schärft den Blick dafür, welche Themen strategisch tatsächlich zählen, und sie erleichtert den Übergang, falls das Unternehmen später berichtspflichtig wird. Wir führen sie in diesem Fall bewusst schlanker als im CSRD-Kontext — mehr dazu auf unserer Seite zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
Seit März 2026 durchlaufen Berichte auf der DNK-Plattform vor der Veröffentlichung einen Plausibilitätscheck. Gutachterinnen und Gutachter prüfen die Angaben anhand von vier Grundsätzen: Konsistenz — Kennzahlen und Aussagen widersprechen sich nicht, etwa zwischen markt- und standortbasierten Emissionsangaben. Kohärenz — der Bericht ist in sich schlüssig. Vollständigkeit im Sinne des Standards — Pflichtangaben sind berichtet, Deaktivierungen nur bei Vertraulichkeit oder tatsächlicher Nichtanwendbarkeit. Verständlichkeit — der Bericht ist auch ohne Branchenwissen nachvollziehbar.
Das Ergebnis sind To-dos, die vor der Veröffentlichung nachgearbeitet werden müssen, und Tipps, die den Bericht aufwerten. Aus unserer eigenen Erfahrung: Die Tipps werden zu selten umgesetzt, obwohl sie den Unterschied zwischen einem korrekten und einem überzeugenden Bericht machen.
Zur Einordnung, weil es regelmäßig verwechselt wird: Der Plausibilitätscheck ist keine Prüfung im Sinne einer Wirtschaftsprüfung, keine Testierung und keine Konformitätsbewertung nach der EmpCo-Richtlinie. Er schafft Vergleichbarkeit gegenüber Banken und Geschäftspartnern. Verlangt ein Vertrag oder eine Regulierung externe Assurance, ersetzt er sie nicht.
Ein veröffentlichter Bericht ist ein Kommunikationsinstrument — aber die Kommunikation darüber will überlegt sein. Ab dem 27. September 2026 gelten die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition), die pauschale Umweltaussagen ohne belastbaren Nachweis untersagt. „Wir sind klimaneutral" oder „besonders nachhaltig" fallen darunter.
Zwei Punkte sind entscheidend. Erstens ist der DNK-Plausibilitätscheck keine Konformitätsbewertung im Sinne der EmpCo-Richtlinie. Zweitens gibt es eine einfache, robuste Formulierung: „Wir berichten nach dem Voluntary Standard über die DNK-Plattform." Das ist eine überprüfbare Tatsachenaussage statt einer Selbsteinschätzung — und genau deshalb unproblematisch.
Nicht für alle. Ein Unternehmen mit dreißig Beschäftigten, klarer Datenlage und einer Person, die sich einarbeiten darf, kommt über die Plattform und den Helpdesk gut allein zum Bericht. Das sagen wir auch so.
Sinnvoll wird externe Begleitung in drei Konstellationen. Erstens, wenn die Daten über mehrere Abteilungen und Systeme verstreut liegen und niemand formal zuständig ist — dann ist die Berichterstattung ein Organisationsprojekt, kein Ausfüllprojekt. Zweitens, wenn der Bericht mehrere Zwecke gleichzeitig erfüllen soll: Kundenanfrage, Bankgespräch, EcoVadis-Nachweise. Drittens, wenn absehbar ist, dass das Unternehmen in die CSRD-Pflicht wächst — dann entscheidet die Struktur des ersten Berichts darüber, wie teuer der Übergang wird.
In der Zusammenarbeit sieht das konkret so aus: Ihr Unternehmen legt den Plattform-Account an und lädt uns als Bearbeiter ein. Wir strukturieren die Datenbeschaffung, klären mit Ihnen die Zuständigkeiten, formulieren die Angaben standardkonform, übernehmen die anspruchsvollen Datenpunkte und begleiten den Plausibilitätscheck bis zur Veröffentlichung.
Der Voluntary Standard ist die pragmatischste Regulierung, die im Nachhaltigkeitsbereich in den letzten Jahren entstanden ist — nicht weil er wenig verlangt, sondern weil er einen klaren Rahmen um eine bisher ungeregelte Praxis legt. Vorher haben Mittelständler auf jeden Fragebogen einzeln geantwortet. Jetzt gibt es ein Format, das die Antwort standardisiert.
Der eigentliche Wert liegt aber nicht im Bericht. Er liegt in dem Datengerüst, das dabei entsteht. Wer Energieverbräuche, Belegschaftskennzahlen und Lieferantenangaben einmal geordnet erhoben hat, beantwortet die nächste Anfrage in Tagen statt in Wochen — und hat die Grundlage für Ziele, die man auch steuern kann. Ein Bericht, der einmal erstellt und dann weggelegt wird, ist teuer. Ein wiederholbarer Prozess rechnet sich ab dem zweiten Jahr.
Was wir aus dem eigenen Bericht mitgenommen haben: Der aufwendigste Teil war nicht das Schreiben und nicht die Methodik. Es war die Frage, welche Zahl gilt, wenn zwei Systeme unterschiedliche Werte liefern. Diese Frage kommt in jedem Projekt, und sie kommt früher, als man denkt.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist heute die Plattform, nicht der Standard. Berichtet wird nach dem Voluntary Standard, den die EU-Kommission am 3. Juli 2026 als delegierten Rechtsakt angenommen hat. Die Berichterstattung bleibt freiwillig — der Anlass kommt vom Markt, nicht vom Gesetzgeber.
Wer bisher DNK-Erklärungen im alten System erstellt hat, sollte den Umstieg jetzt planen: Ende November 2026 endet dort die Berichterstattung. Die Inhalte lassen sich weitgehend übernehmen, die Struktur nicht.
Entscheidend ist, wie der erste Bericht gebaut wird. Als einmaliges Dokument ist er Aufwand. Als geordnetes Datengerüst trägt er Kundenanfragen, EcoVadis, Bankgespräche und, wenn es dazu kommt, den Einstieg in die CSRD-Berichterstattung.
Hinweis zur Quellenlage: Die Nutzungszahlen der DNK-Plattform stammen aus Quelle 6 und geben den Stand Juni 2026 wieder. Die Beobachtungen zum Ablauf des Plausibilitätschecks beruhen auf der eigenen Anwendung im Rahmen des Aufnahmeprozesses in das Lots*innen-Netzwerk.
Kevin Möller ist Geschäftsführer von Five Glaciers Consulting und begleitet mittelständische wie große Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Voluntary Standard und ESRS sowie bei EcoVadis-Bewertungen. Paulin Streit ist Sustainability Consultant und verantwortet die Beratung zur KMU-Berichterstattung. Fragen zu diesem Beitrag: kevin.moeller@fiveglaciers.com

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