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Scope 2 Emissionen: marktbasiert vs. standortbasiert richtig bilanzieren

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DATUM

6.8.2026

AUTOREN

Dr. Merlin C. Köhnke

THEMEN

Klimamanagement

Berichterstattung

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Stand: Juli 2026

Scope 2 Emissionen entstehen aus eingekaufter Energie – und sind der Bereich der Klimabilanz, in dem eine einzige Kilowattstunde zu zwei völlig verschiedenen Zahlen führen kann. Der Grund ist die Doppelmethodik aus standortbasierter und marktbasierter Bewertung. Wer ESRS E1 erfüllen oder Reduktionsziele belegen will, muss beide Werte sauber trennen. Zusätzlich verschärft die laufende Revision des GHG Protocol die Anforderungen an die marktbasierte Methode.

Das Wichtigste in Kürze

  • Scope 2 umfasst indirekte Emissionen aus eingekaufter Elektrizität, Wärme, Dampf und Kälte (GHG Protocol Scope 2 Guidance, 2015).
  • Die standortbasierte Methode nutzt den durchschnittlichen Netz-Emissionsfaktor; die marktbasierte Methode nutzt vertragliche Instrumente wie Herkunftsnachweise, PPA oder Ökostromtarife.
  • ESRS E1 verlangt beide Werte: Scope 2 ist standort- und marktbasiert anzugeben (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772).
  • Die GHG-Protocol-Revision schlägt für die marktbasierte Methode stündliches Matching, eine Deliverability-Anforderung und die Kennzahl „Marginal Emissions Impact" vor.
  • Die erste Konsultation lief von Oktober 2025 bis 31. Januar 2026 (über 400 Rückmeldungen); der finale Standard wird für Ende 2027 erwartet.

Was sind Scope-2-Emissionen?

Scope-2-Emissionen sind die indirekten Treibhausgasemissionen aus der Erzeugung von eingekaufter und selbst verbrauchter Energie – konkret Strom, Wärme, Dampf und Kälte. Sie entstehen physisch nicht im Unternehmen, sondern beim Energieversorger, werden aber dem verbrauchenden Unternehmen zugerechnet. Damit sind sie der Hebel, über den fast jede Organisation ihre Bilanz direkt über die Strombeschaffung beeinflussen kann.

Scope 2 (GHG Protocol): Indirekte Emissionen aus zugekaufter Energie (Strom, Wärme, Dampf, Kälte), die außerhalb der Unternehmensgrenzen erzeugt, aber innerhalb verbraucht wird. Verankert in der GHG Protocol Scope 2 Guidance (2015) und in ESRS E1 (Datenpunkt E1-6).

Abzugrenzen ist Scope 2 von Scope 1 (direkte Emissionen aus eigenen Anlagen und Fahrzeugen) und Scope 3 (alle übrigen indirekten Emissionen der Wertschöpfungskette). In einer vollständigen Unternehmens-Klimabilanz (Corporate Carbon Footprint) werden alle drei Scopes erfasst; Scope 2 ist dabei meist der am schnellsten reduzierbare Teil.

Standortbasiert vs. marktbasiert: Wo liegt der Unterschied?

Der Unterschied liegt im Emissionsfaktor: Die standortbasierte Methode rechnet den Stromverbrauch mit dem durchschnittlichen Emissionsfaktor des lokalen Netzes, die marktbasierte Methode mit dem Faktor der tatsächlich beschafften Verträge. Dieselbe Kilowattstunde erhält so zwei Werte – einen für die physische Netzrealität, einen für die Beschaffungsentscheidung.

Scope-2-Bilanzierung

Standortbasiert und marktbasiert: zwei Methoden, zwei Aussagen

Dieselben Stromverbräuche können je nach Berechnungsmethode zu unterschiedlichen Emissionswerten führen. Die standortbasierte Methode bildet den regionalen Strommix ab, die marktbasierte Methode die vertragliche Energiebeschaffung des Unternehmens.

Standortbasierte Methode

Grundlage

Durchschnittlicher Emissionsfaktor des Stromnetzes, beispielsweise der regionale oder nationale Netzmix.

Aussage

Zeigt die physische Emissionsrealität am Standort – unabhängig davon, welchen Stromvertrag das Unternehmen abgeschlossen hat.

Berechnungslogik
Stromverbrauch in kWh × Netzemissionsfaktor

Beeinflussbar insbesondere durch Verbrauchsreduktion, Standortwahl und Dekarbonisierung des Stromnetzes.

Marktbasierte Methode

Grundlage

Vertragliche Instrumente wie Herkunftsnachweise, Power Purchase Agreements, Ökostromtarife, lieferantenspezifische Faktoren oder der Residualmix.

Aussage

Zeigt die Emissionswirkung der eigenen Beschaffungsentscheidungen und der vertraglich zugeordneten Stromattribute.

Berechnungslogik
Stromverbrauch in kWh × vertraglicher Emissionsfaktor

Beeinflussbar insbesondere durch Grünstromverträge, PPA, Herkunftsnachweise und andere qualifizierte Beschaffungsinstrumente.

Für ESRS E1 und eine vollständige Scope-2-Berichterstattung sind beide Werte getrennt offenzulegen. Sie beantworten unterschiedliche Fragen und sollten daher nicht miteinander vermischt werden.

Quelle: GHG Protocol Scope 2 Guidance (2015); Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, ESRS E1. Darstellung: Five Glaciers Consulting.

KriteriumStandortbasiertMarktbasiertEmissionsfaktorDurchschnitt des Stromnetzes (Netzmix)Vertragliche Instrumente, sonst ResidualmixBeantwortet„Wie sauber ist das Netz vor Ort?"„Was bewirkt meine Beschaffung?"HebelVerbrauch senken, StandortwahlGrünstrom, PPA, HerkunftsnachweiseGrünstromtarif sichtbar?NeinJaESRS-E1-AngabePflichtPflicht

Welche Methode verlangt die Regulierung?

Die Regulierung verlangt in der Regel beide Methoden parallel. ESRS E1 im Rahmen der CSRD schreibt vor, dass Unternehmen ihre Brutto-Scope-2-Emissionen sowohl standortbasiert als auch marktbasiert offenlegen (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, Datenpunkt E1-6). Auch CDP, RE100 und die SBTi bauen auf dieser dualen Logik auf – die marktbasierte Angabe ist dort die Grundlage für die Anrechnung von Grünstrom.

Praktisch heißt das: Eine reine standortbasierte Bilanz erfüllt die CSRD nicht, und eine reine marktbasierte Bilanz verschleiert die physische Netzrealität. Beide Werte gehören in den Bericht, sauber gekennzeichnet. Wer die CSRD-Berichterstattung vorbereitet, sollte die duale Scope-2-Angabe früh in der Datenerhebung anlegen, statt sie am Ende zu rekonstruieren.

Wie berechnet man Scope 2?

Scope 2 wird berechnet, indem der Energieverbrauch je Energieart mit dem passenden Emissionsfaktor multipliziert wird – einmal mit dem Netzfaktor (standortbasiert) und einmal mit dem Vertragsfaktor (marktbasiert). Der Aufwand steckt weniger in der Formel als in der Datenqualität und der korrekten Faktor-Hierarchie.

In fünf Schritten

  1. Verbrauchsdaten erfassen: Strom, Wärme, Dampf, Kälte je Standort in kWh, möglichst aus Abrechnungen statt Schätzungen.
  2. Standortbasiert rechnen: Verbrauch × durchschnittlicher Netz-Emissionsfaktor der jeweiligen Region.
  3. Vertragliche Instrumente sichten: Herkunftsnachweise, PPA, Ökostromtarife, lieferantenspezifische Faktoren erfassen.
  4. Marktbasiert rechnen: Verbrauch × Vertragsfaktor; für nicht vertraglich gedeckte Mengen den Residualmix ansetzen.
  5. Beide Werte dokumentieren: getrennt ausweisen, Datenquellen und Qualitätskriterien festhalten (auditierbar).

Für die marktbasierte Methode gibt das GHG Protocol eine Rangfolge der Emissionsfaktoren vor: zuerst energieträgerspezifische Verträge und Zertifikate (Herkunftsnachweise, PPA), dann lieferantenspezifische Faktoren, dann der Residualmix und – wenn nichts davon vorliegt – ersatzweise der Netzdurchschnitt. Nur Instrumente, die die Quality Criteria erfüllen (u. a. Einmaligkeit und geografische Zuordnung), dürfen angerechnet werden.

GHG-Protocol-Scope-2-Revision: Was ändert sich?

Die Revision zielt vor allem auf die marktbasierte Methode und macht deren Anforderungen strenger. Die Technische Arbeitsgruppe des GHG Protocol hat drei zentrale Vorschläge vorgelegt: eine Anforderung zum stündlichen Matching, eine Deliverability-Anforderung (geografische Zuordnung von Erzeugung und Verbrauch) sowie eine neue ergänzende Kennzahl namens „Marginal Emissions Impact".

GHG Protocol Scope 2

Zeitplan der Scope-2-Revision bis zum finalen Standard

Das GHG Protocol überarbeitet die Scope 2 Guidance von 2015. Im Mittelpunkt stehen höhere Anforderungen an die marktbasierte Methode, die zeitliche und geografische Zuordnung von Strom sowie eine stärkere Wirkungsorientierung.

2015

Scope 2 Guidance

Einführung der dualen Bilanzierung mit standort- und marktbasiertem Wert.

Oktober 2025 bis Januar 2026

Erste Konsultation

Mehr als 400 Rückmeldungen zur Weiterentwicklung der marktbasierten Methode.

Zweite Jahreshälfte 2026

Zweite Konsultation erwartet

Weitere Konkretisierung der Methodik und der neuen Qualitätsanforderungen.

Ende 2027

Finaler Scope-2-Standard

Geplanter Übergang von einer Guidance zu einem verbindlicheren Standardrahmen.

Stündliches Matching

Erzeugung und Stromverbrauch sollen zeitlich enger, perspektivisch stündlich, aufeinander abgestimmt werden.

Deliverability

Stromattribute sollen geografisch nachvollziehbar zum Verbrauchsort lieferbar beziehungsweise marktnah sein.

Marginal Emissions Impact

Eine zusätzliche Kennzahl soll die tatsächliche Emissionswirkung von Beschaffungsentscheidungen sichtbarer machen.

Die genannten Inhalte sind Vorschläge aus dem laufenden Revisionsprozess. Bis zur Veröffentlichung des finalen Standards gelten weiterhin die bestehenden Regeln der Scope 2 Guidance von 2015.

Quelle: GHG Protocol, Scope 2 Revision Process 2025/2026. Darstellung: Five Glaciers Consulting.

Die duale Methodik bleibt erhalten, doch die Messlatte für eine glaubwürdige marktbasierte Angabe steigt: Grünstrom soll künftig stärker zeitlich (stündlich) und räumlich (Netzregion) zum Verbrauch passen. Die erste öffentliche Konsultation lief von Oktober 2025 bis zum 31. Januar 2026 und brachte über 400 Rückmeldungen. Eine zweite Konsultation ist für die zweite Jahreshälfte 2026 angekündigt; der finale, überarbeitete Scope-2-Standard wird für Ende 2027 erwartet – erklärtes Ziel ist ein verbindlicher Standard statt einer bloßen Guidance. Zur Einordnung siehe auch unsere Analyse zur Kooperation von ISO und GHG Protocol.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Unternehmen heißt das vor allem: Die marktbasierte Bilanz wird datenintensiver. Wer heute Grünstrom über Jahreszertifikate anrechnet, sollte prüfen, wie belastbar diese Anrechnung unter strengeren zeitlichen und räumlichen Kriterien bleibt. Der richtige Zeitpunkt, die eigene Strombeschaffung und die Datenerfassung darauf auszurichten, ist vor dem finalen Standard – nicht danach.

Zugleich lohnt der Blick auf die marginalen Emissionsfaktoren: Sie zeigen, welche Emissionen eine zusätzliche oder eingesparte Kilowattstunde tatsächlich auslöst, und sind für die Wirkungsmessung von Maßnahmen oft aussagekräftiger als Durchschnittswerte. Für die wissenschaftsbasierte Klimazielsetzung ist die saubere Trennung von standort- und marktbasierten Werten ohnehin Voraussetzung – wie sich die Berechnung von Scope-2-Zielen zuletzt verändert hat, zeigt unser SBTi-Update von April 2026.

Unsere Einschätzung

Die folgende Bewertung gibt die Einschätzung von Five Glaciers Consulting wieder.

Aus unserer Projektpraxis ist der häufigste Fehler nicht die Formel, sondern die Datenbasis: fehlende Herkunftsnachweise, Jahresverbräuche ohne zeitliche Auflösung und Grünstromtarife, deren Zertifikate nie geprüft wurden. Genau diese Lücken werden mit der Revision teurer, weil stündliches Matching ohne Lastgangdaten schlicht nicht darstellbar ist.

Wir raten dazu, die duale Scope-2-Bilanz jetzt auditierbar aufzusetzen und die Strombeschaffung parallel zu prüfen – nicht, um jeder Konsultationsfassung hinterherzulaufen, sondern um bei Inkrafttreten belastbare Daten zu haben. Reporting ist dabei kein Selbstzweck: Die Trennung von Durchschnitts- und Marginalbetrachtung verbessert vor allem die Investitionsentscheidung, welche Maßnahme real CO₂ spart.

Fazit

Scope 2 ist der Teil der Klimabilanz, in dem Methodenwahl und Datenqualität den größten Unterschied machen. Die duale Angabe ist keine Kür, sondern ESRS-E1-Pflicht – und die GHG-Protocol-Revision wird die marktbasierte Methode bis Ende 2027 spürbar verschärfen. Sinnvoll ist jetzt, die standort- und marktbasierte Bilanz auditierbar zu trennen, Herkunftsnachweise und Verträge zu prüfen und die Datenerfassung auf feinere zeitliche Auflösung vorzubereiten. So bleibt die Bilanz belastbar, bevor der neue Standard greift.

Scope 2 sauber bilanzieren – standort- und marktbasiert, ESRS-E1-konform

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Über den Autor
Dr. Merlin C. Köhnke berät Unternehmen bei Five Glaciers Consulting zu Klimabilanzierung (CCF/PCF), Scope-2-Methodik und Datenqualität in der ESG-Berichterstattung.
Kontakt: merlin.koehnke@fiveglaciers.com

FAQ zu Scope 2

Häufige Fragen zu standort- und marktbasierten Emissionen

Die wichtigsten Antworten zur dualen Scope-2-Bilanzierung, zu ESRS E1, Herkunftsnachweisen, Emissionsfaktoren und den geplanten Änderungen des GHG Protocol.

01 Was ist der Unterschied zwischen standortbasierten und marktbasierten Scope-2-Emissionen?

Der Unterschied liegt im verwendeten Emissionsfaktor. Die standortbasierte Methode nutzt den durchschnittlichen Emissionsfaktor des Stromnetzes und bildet damit die physische Stromversorgung am Standort ab. Die marktbasierte Methode berücksichtigt dagegen vertragliche Instrumente wie Herkunftsnachweise, Power Purchase Agreements oder Ökostromtarife und zeigt die Wirkung der eigenen Energiebeschaffung. Nach ESRS E1 sind beide Werte anzugeben.

02 Muss Scope 2 nach ESRS E1 doppelt angegeben werden?

Ja. ESRS E1 verlangt die Offenlegung der Brutto-Scope-2-Emissionen sowohl standortbasiert als auch marktbasiert. Eine ausschließlich standortbasierte oder ausschließlich marktbasierte Angabe erfüllt die Anforderung nicht. Beide Werte sollten getrennt, eindeutig bezeichnet und methodisch nachvollziehbar im Nachhaltigkeitsbericht dargestellt werden.

03 Welche Emissionsfaktoren gelten für die marktbasierte Methode?

Das GHG Protocol sieht eine Hierarchie vor. Vorrangig sind energieträgerspezifische Verträge und Zertifikate, etwa Herkunftsnachweise oder Power Purchase Agreements. Danach folgen lieferantenspezifische Emissionsfaktoren, anschließend der Residualmix und erst ersatzweise der durchschnittliche Netzemissionsfaktor. Angerechnet werden dürfen nur Instrumente, die die Quality Criteria erfüllen, insbesondere hinsichtlich Einmaligkeit, zeitlicher Gültigkeit und geografischer Zuordnung.

04 Was ändert die GHG-Protocol-Revision an der marktbasierten Methode?

Diskutiert werden insbesondere drei Änderungen: ein stündliches Matching von Stromerzeugung und -verbrauch, eine strengere Deliverability-Anforderung für die geografische Zuordnung sowie die zusätzliche Kennzahl „Marginal Emissions Impact“. Die duale Methodik soll grundsätzlich bestehen bleiben, die Anforderungen an eine belastbare und glaubwürdige Grünstrom-Anrechnung würden jedoch deutlich steigen. Der finale Standard wird derzeit für Ende 2027 erwartet.

05 Was ist der Unterschied zwischen durchschnittlichen und marginalen Emissionsfaktoren?

Durchschnittliche Emissionsfaktoren beschreiben den mittleren Emissionsgehalt des gesamten Strommixes eines Netzes. Marginale Emissionsfaktoren zeigen dagegen, welche Emissionen durch eine zusätzliche oder eingesparte Kilowattstunde tatsächlich ausgelöst beziehungsweise vermieden werden – also welches Kraftwerk am Rand zu- oder abgeschaltet wird. Für die Bilanzierung werden weiterhin überwiegend Durchschnittswerte verwendet; für die Wirkungsbewertung einzelner Maßnahmen können marginale Faktoren jedoch aussagekräftiger sein.

06 Zählen Herkunftsnachweise für die marktbasierte Scope-2-Bilanz?

Ja, sofern die Herkunftsnachweise die Quality Criteria des GHG Protocol erfüllen. Sie müssen unter anderem eindeutig entwertet werden, dürfen nicht doppelt angerechnet sein und müssen dem relevanten Strommarkt zugeordnet werden können. Mit der laufenden Revision gewinnen zusätzlich zeitliche und räumliche Nähe an Bedeutung. Rein jahresbasierte Zertifikate ohne stündliche Zuordnung könnten daher künftig an Aussagekraft verlieren.

07 Was bedeutet stündliches Matching oder 24/7 Carbon-Free Energy für meine Bilanz?

Stündliches Matching bedeutet, dass der Bezug erneuerbarer Energie nicht mehr nur über das Gesamtjahr, sondern Stunde für Stunde mit dem tatsächlichen Verbrauch abgeglichen wird. Für Unternehmen heißt das: Ohne Lastgangdaten und Erzeugungsdaten in stündlicher Auflösung lässt sich eine strengere marktbasierte Angabe künftig nur schwer belegen. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob Messsysteme, Energiedaten und Lieferanteninformationen die erforderliche Granularität liefern.

Quellen

  1. GHG Protocol: Scope 2 Guidance (2015). ghgprotocol.org/scope-2-guidance (Stand: Juli 2026).
  2. GHG Protocol: Scope 2 Standard advances – ISB approves consultation on market- and location-based revisions (2025/26). ghgprotocol.org (Stand: Juli 2026).
  3. GHG Protocol: Public Consultation – Scope 2 (Oktober 2025). Konsultationsdokument (PDF) (Stand: Juli 2026).
  4. Europäische Kommission: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 (ESRS, inkl. E1). eur-lex.europa.eu (Stand: Juli 2026).

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