Januar 2026
Start des definitiven Regimes mit finanziellen Verpflichtungen.

DATUM
2.8.2026
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THEMEN
Governance & Regulatorik
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Stand: August 2026
Das UK CBAM tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und verteuert den Import CO₂-intensiver Güter nach Großbritannien. Für deutsche Unternehmen, die Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel oder Wasserstoff auf die Insel liefern, entsteht damit neben dem EU CBAM ein zweiter CO₂-Grenzausgleich – mit eigenen Fristen, Schwellenwerten und einer grundlegend anderen Mechanik.
Das UK CBAM (UK Carbon Border Adjustment Mechanism) ist der CO₂-Grenzausgleich, den das Vereinigte Königreich zum 1. Januar 2027 einführt. Er belastet die eingebetteten Emissionen importierter, CO₂-intensiver Güter und gleicht sie preislich an Waren an, die im Inland unter dem britischen Emissionshandel (UK ETS) produziert werden. Ziel ist die Vermeidung von Carbon Leakage – der Verlagerung von Produktion in Regionen mit schwächerer CO₂-Bepreisung.
Verwaltet wird der Mechanismus durch die britische Steuer- und Zollbehörde HMRC. Damit ist das UK CBAM rechtlich als Steuer konstruiert – ein zentraler Unterschied zum EU-Modell, das über den Kauf und die Abgabe von Zertifikaten funktioniert.
UK CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism): Britischer CO₂-Grenzausgleich ab 1. Januar 2027, erhoben als Steuer durch HMRC auf die eingebetteten Emissionen importierter Güter aus Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff sowie Eisen und Stahl (Quelle: UK-Regierung/HMRC; ICAP, 2024).
Das UK CBAM gilt ab dem 1. Januar 2027, und zwar ohne die zweijährige reine Meldephase, mit der die EU ihr System eingeleitet hat: Die finanzielle Pflicht besteht vom ersten Tag an. Betroffen ist die „liable person“ – in der Regel diejenige Person, in deren Namen die Zollanmeldung erfolgt, also typischerweise der Importeur.
Im Startjahr erfasst der Mechanismus fünf Sektoren mit hohem Carbon-Leakage-Risiko: Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Eisen und Stahl. Glas und Keramik wurden zunächst ausgenommen, können aber später aufgenommen werden. Belastet werden 2027 zunächst nur die direkten Emissionen aus dem Produktionsprozess; indirekte Emissionen (aus dem Stromverbrauch der Produktion) folgen frühestens 2029.
Der wichtigste Unterschied ist die Mechanik: Das UK CBAM ist eine Steuer, das EU CBAM ein Zertifikatesystem. In Großbritannien ermittelt HMRC eine sektorspezifische Abgabe; in der EU kaufen und entwerten Importeure CBAM-Zertifikate. Darüber hinaus weichen beide Systeme bei Startzeitpunkt, Sektoren, Schwellenwerten und Preisbasis voneinander ab.
Wer wie viele deutsche Industrieunternehmen sowohl in die EU als auch nach Großbritannien liefert, muss beide Regelwerke parallel beherrschen. Die folgende Tabelle stellt die zentralen Merkmale gegenüber.
MerkmalUK CBAMEU CBAMStart1. Januar 2027, ohne ÜbergangsphaseDefinitives Regime seit 1. Januar 2026 (nach Übergangsphase 2023–2025)MechanismusSteuer, erhoben durch HMRCKauf und Abgabe von CBAM-ZertifikatenSektorenAluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff, Eisen/Stahl (Glas & Keramik zunächst ausgenommen)Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff, Eisen/Stahl und StromEmissionsumfang2027 nur direkte Emissionen; indirekte frühestens ab 2029Direkte und indirekte Emissionen (Compliance für indirekte zunächst nur Zement & Düngemittel)PreisbasisUK-ETS-Auktionspreis, sektorspezifisch, quartalsweise angepasstEU-ETS-Preis (EUA), einheitlich, wöchentlichSchwellenwert£50.000 CBAM-Güter je rollierendem 12-Monats-Zeitraum50 Tonnen (Netto-Masse) je Importeur und JahrErste AbrechnungErste Periode Kalenderjahr 2027, Zahlung bis 31. Mai 2028; danach quartalsweiseLaufende Zertifikatspflicht, jährliche Abgabe
Die Gegenüberstellung zeigt: Das UK CBAM ist zwar jünger, aber in mancher Hinsicht strenger – vor allem, weil die Zahlungspflicht ohne Aufwärmphase sofort greift. Details zum EU-seitigen Zertifikatspreis behandeln wir im Beitrag zu den CBAM-Zertifikaten 2026/2027; die geplante Ausweitung des EU-Systems auf weitere Waren ordnen wir im Beitrag zur CBAM-Ausweitung auf Downstream-Produkte ein.
Registrierungspflichtig ist, wer CBAM-Güter im Wert von mindestens £50.000 einführt. HMRC prüft das über zwei Tests: vorausschauend, ob die Einfuhren der kommenden 30 Tage den Schwellenwert erreichen, und rückblickend, ob sie ihn in den vorangegangenen zwölf Monaten erreicht haben. Sobald eine der beiden Schwellen überschritten wird, ist die Registrierung bei HMRC verpflichtend.
Der Schwellenwert wurde im Gesetzgebungsverfahren bewusst von ursprünglich £10.000 auf £50.000 angehoben, um kleinere Importeure vom Verwaltungsaufwand zu entlasten. Wer darunter bleibt, ist nicht registrierungspflichtig – sollte die eigene Importmenge aber laufend beobachten, da der rückblickende Test monatlich greift.
Die Abgabe ergibt sich aus den eingebetteten Emissionen eines Guts multipliziert mit dem sektorspezifischen UK-CBAM-Satz, abzüglich eines im Ursprungsland bereits gezahlten, anrechenbaren CO₂-Preises. Der Satz orientiert sich am durchschnittlichen UK-ETS-Auktionspreis des Vorquartals und wird quartalsweise angepasst – angepasst um den Anteil kostenloser Zuteilungen im jeweiligen Sektor.
Für die Emissionsdaten haben Importeure die Wahl: Sie können tatsächliche, verifizierte Werte ihrer Lieferanten nutzen oder auf Standardwerte zurückgreifen. Standardwerte sind bequem, aber in der Regel teurer, weil sie konservativ angesetzt sind. Belastbare, produktscharfe Emissionsdaten – etwa aus einem Product Carbon Footprint (PCF) – senken die Abgabe daher unmittelbar. Als Grundlage auf Unternehmensebene dient der Corporate Carbon Footprint (CCF).
Angerechnet werden nur explizite CO₂-Preise, also Emissionshandelssysteme mit Marktpreis oder eine CO₂-Steuer mit festem Preis. Nicht-preisliche Instrumente wie Energiesteuern bleiben unberücksichtigt. Die erste Abrechnungsperiode umfasst das gesamte Kalenderjahr 2027; die Zahlung ist bis Ende Mai 2028 fällig. Danach gelten quartalsweise Abrechnungsperioden.
Deutsche Unternehmen, die Aluminium, Stahl, Zement, Düngemittel oder Wasserstoff nach Großbritannien liefern, müssen künftig zwei CO₂-Grenzausgleiche parallel bedienen: das EU CBAM bei Einfuhren in die EU und das UK CBAM bei Einfuhren nach Großbritannien. Beide verlangen belastbare Emissionsdaten je Produkt – die eigentliche Arbeit liegt also weniger im Zoll als in der Datenqualität.
Hinzu kommt eine strategische Unbekannte: Großbritannien und die EU verhandeln seit Januar 2026 über eine Verknüpfung ihrer Emissionshandelssysteme. Käme sie zustande, sind wechselseitige CBAM-Befreiungen möglich – die britische Regierung schätzt die Entlastung für die eigene Industrie auf rund £800 Millionen bis 2030. Bis dahin gilt jedoch: planen, als gäbe es keine Ausnahme.
Wer seine CO₂-Datenbasis ohnehin für die CSRD-Berichterstattung aufbaut, kann dieselbe Grundlage für beide CBAM-Systeme nutzen. Genau hier entsteht Effizienz: eine saubere Emissionsbilanz, mehrfach verwendet.
Der entscheidende Hebel beim UK CBAM ist nicht die Zollabwicklung, sondern die Emissionsdatenqualität. Unternehmen mit einem belastbaren PCF für ihre britischen Exportprodukte starten mit einem klaren Vorteil: Sie können Standardwerte durch verifizierte Ist-Werte ersetzen und ihre Abgabe damit spürbar senken. Der Aufbau dieser Datenbasis braucht Vorlauf – Lieferantendaten müssen erhoben und verifiziert werden, das gelingt nicht kurz vor der ersten Abrechnung.
Zugleich raten wir, die ETS-Verhandlungen zwischen London und Brüssel aufmerksam, aber nüchtern zu verfolgen. Eine Verknüpfung könnte den UK-CBAM-Aufwand für EU-Produzenten weitgehend entfallen lassen – verlassen sollte sich darauf niemand, solange kein Abkommen unterzeichnet ist. Die pragmatische Reihenfolge für 2026: CBAM-Güter anhand der Warennummern identifizieren, den £50.000-Schwellenwert prüfen und frühzeitig mit den Lieferanten über verifizierte Emissionsdaten sprechen.
Das UK CBAM ist mehr als eine Kopie des EU-Modells: Als Steuer mit sofortiger Zahlungspflicht, sektorspezifischem Satz und eigenem Schwellenwert verlangt es eine eigene Vorbereitung. Deutsche Exporteure sollten jetzt drei Dinge angehen: ihre nach Großbritannien gelieferten Warennummern auf CBAM-Relevanz prüfen, den £50.000-Schwellenwert gegen die eigenen Importe halten und mit Lieferanten verifizierte Emissionsdaten aufbauen. Wer diese Datenbasis mit der EU-CBAM- und CSRD-Arbeit zusammenführt, erfüllt mehrere Pflichten aus einer Quelle – und verwandelt einen regulatorischen Aufwand in belastbare Steuerungsdaten.
Alle Quellen abgerufen im Juli 2026.

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