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23.09.2026
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Das GHG Protocol — auf Deutsch Treibhausgasprotokoll — ist der weltweit am häufigsten genutzte Standard für die Bilanzierung und Offenlegung von Treibhausgasemissionen. Herausgegeben vom World Resources Institute und vom World Business Council for Sustainable Development, teilt es Emissionen in Scope 1, 2 und 3 ein und deckt die sieben Treibhausgase des Kyoto-Protokolls ab.
Die häufigste Verwechslung im Projektalltag ist die zwischen Methodik und Norm. Das GHG Protocol sagt, wie gerechnet wird; die ISO-Normen sagen, was ein Prüfer am Ende sehen muss. Beides schließt sich nicht aus — die meisten Unternehmen mit geprüftem Inventar nutzen beides nebeneinander.
| Merkmal | GHG Protocol | ISO 14064-1 | ISO 14067 |
|---|---|---|---|
| Was es ist | Bilanzierungs- und Berichtsmethodik für Treibhausgase | Norm mit prüfbaren Anforderungen an ein Organisationsinventar | Norm für den Product Carbon Footprint über den Lebenszyklus |
| Bezugsebene | Organisation und Wertschöpfungskette | Organisation | Einzelnes Produkt |
| Rolle im Projekt | Legt fest, wie gerechnet wird | Legt fest, was ein Prüfer sehen muss | Legt fest, wie ein Produktwert entsteht und ausgewiesen wird |
| Typischer Auszug | Inventar nach Scope 1, 2 und 3, Scope‑2‑Dual‑Reporting | Auditierbares Inventar samt Verifizierungsaussage nach ISO 14064-3 | PCF-Wert mit dokumentierten Systemgrenzen |
| Status 2026 | Corporate Standards in Überarbeitung | Wird mit den Corporate Standards zusammengeführt | Von der Zusammenführung nicht betroffen |
„Nach GHG Protocol bilanziert“ ist keine präzise Aussage, solange offen bleibt, welcher Standard gemeint ist. Die Suite besteht aus mehreren Dokumenten mit unterschiedlichem Reifegrad, und genau dieser Reifegrad hat sich 2026 an mehreren Stellen verändert.
| Standard | Regelt | Stand (September 2026) |
|---|---|---|
| Corporate Accounting and Reporting Standard | Fundament jedes Unternehmensinventars: Bilanzgrenzen, Scopes, Berichtsanforderungen | Revidierte Fassung 2015, derzeit in Überarbeitung |
| Scope 2 Guidance | Dual-Reporting mit zwei Pflichtwerten, marktbasiert und standortbasiert, samt Herkunftsnachweisen und Residualmix | Konsultation abgeschlossen, rund 1.100 Rückmeldungen aus 56 Ländern |
| Corporate Value Chain (Scope 3) Standard | Die 15 Scope-3-Kategorien entlang der Wertschöpfungskette, flankiert von der Technical Guidance | In Überarbeitung |
| Product Life Cycle Standard | Produktbezogene Bilanzierung über den Lebenszyklus, LCA-basiert | Unverändert in Kraft |
| Land Sector and Removals Standard | Landnutzung, Landnutzungsänderung, biogene Flüsse und CO₂-Entnahmen | Veröffentlicht 30.01.2026, Version 1.1 seit Juni 2026, Geltungsbeginn 01.01.2027 |
| Actions and Market Instruments Standard | Maßnahmen und Marktinstrumente, künftig als eigener Berichtsteil | In Entwicklung |
Für die Praxis ist der Land Sector and Removals Standard der greifbarste Punkt: Er ist seit dem 30. Januar 2026 veröffentlicht, liegt seit Juni 2026 in Version 1.1 vor und gilt ab dem 1. Januar 2027. Unternehmen mit land- oder forstwirtschaftlichen Vorketten — Lebensmittel, Textil, Verpackung, Holz — haben damit einen konkreten Stichtag im Kalender, der in vielen Bilanzierungsprojekten noch nicht eingeplant ist.
Das GHG Protocol ordnet jede Emission genau einem von drei Bereichen zu. Scope 1 sind direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, etwa aus Heizkesseln und dem eigenen Fuhrpark. Scope 2 sind indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie — Strom, Wärme, Kälte, Dampf. Scope 3 umfasst alle übrigen indirekten Emissionen der Wertschöpfungskette, aufgeteilt in 15 Kategorien.
Eine Besonderheit wird regelmäßig übersehen: Für Scope 2 verlangt das Protokoll zwei Werte nebeneinander. Der standortbasierte Wert rechnet mit dem durchschnittlichen Strommix des Netzes, der marktbasierte Wert mit den tatsächlich beschafften Vertragsinstrumenten. Wer nur einen der beiden ausweist, berichtet unvollständig — und das fällt spätestens in der Prüfung auf.
Der Corporate Standard verlangt, dass ein Inventar fünf Prinzipien genügt: Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und Genauigkeit. Das klingt abstrakt, hat aber drei sehr konkrete Konsequenzen.
Datenhierarchie. Primäre, lieferantenspezifische Daten haben Vorrang; erst danach kommen branchen- oder länderspezifische Faktoren, zuletzt generische Datenbanken. Jede Stufe muss dokumentiert und in ihrer Qualität bewertet werden. Bilanzgrenze. Vor der ersten Zahl steht die Entscheidung zwischen Kontroll- und Anteilsansatz; sie bestimmt, welche Beteiligungen überhaupt ins Inventar gehören. Neuberechnung des Basisjahres. Bei Zukäufen, Verkäufen, Methodenwechseln oder wesentlichen Datenkorrekturen ist das Basisjahr neu zu rechnen, sonst ist der Trend nicht mehr aussagefähig.
Die Reihenfolge entscheidet über den Aufwand. Fast jeder teure Umweg in Bilanzierungsprojekten entsteht dadurch, dass eine frühe Weichenstellung nachgeholt werden muss, nachdem bereits Daten erhoben wurden.
| Schritt | Zu entscheiden ist | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| 1. Bilanzgrenze | Kontroll- oder Anteilsansatz, und welche Beteiligungen darunterfallen | Wird erst festgelegt, wenn die Daten schon gesammelt sind |
| 2. Basisjahr | Welches Jahr als Referenz dient und wann neu gerechnet wird | Neuberechnungsregel nicht dokumentiert, Zeitreihe nach dem ersten Zukauf wertlos |
| 3. Scope 1 und 2 | Datenquellen für Brennstoffe und eingekaufte Energie, inklusive Vertragsinstrumenten | Nur ein Scope-2-Wert statt beider Pflichtwerte |
| 4. Scope 3 screenen | Welche der 15 Kategorien wesentlich sind, bevor gerechnet wird | Alle 15 gleich tief bearbeitet, Aufwand ohne Erkenntnisgewinn |
| 5. Prüffähigkeit | Ob und wann extern verifiziert wird | Erst nach dem ersten Bericht gefragt, Nachweise fehlen rückwirkend |
Besonders unterschätzt wird Schritt 4. Das Protokoll verlangt für Scope 3 kein vollständiges Durchrechnen aller 15 Kategorien, sondern eine begründete Wesentlichkeitsentscheidung. Ein sauberes Screening vorab kostet wenige Tage und spart in der Regel mehr Erhebungsaufwand, als die feinste Rechenmethode je einbringt.
Am 29. Juli 2026 hat das GHG Protocol angekündigt, seine Corporate Standards — Scope 1, Scope 2, Scope 3 und Marktinstrumente — mit ISO 14064-1 zu einem einzigen globalen Standard zusammenzuführen, der die Namen beider Organisationen tragen soll. Die Scope-2-Konsultation ist abgeschlossen, der Standard zu Maßnahmen und Marktinstrumenten in Entwicklung, und eine integrierte öffentliche Konsultation zum künftigen Corporate Standard ist für das zweite Quartal 2027 angekündigt.
Unsere Einschätzung: Wer heute vor der Frage steht, ob er sein Inventar am GHG Protocol oder an ISO 14064-1 ausrichtet, sollte diese Entscheidung nicht mehr als strategische Weichenstellung behandeln. Sie läuft auf denselben Punkt zu. Dagegen spricht, dass bis zur Veröffentlichung des gemeinsamen Standards noch mehrere Jahre vergehen und die heutigen Fassungen bis dahin unverändert gelten — wer jetzt ein Zertifikat nach ISO 14064-1 braucht, braucht es nach der heutigen Fassung. Dafür spricht, dass Investitionen in eine Datenarchitektur, die beide Logiken bedient, absehbar nicht verloren sind.
Das GHG Protocol bilanziert nicht nur Kohlendioxid, sondern die sieben Treibhausgase des Kyoto-Protokolls: Kohlendioxid, Methan, Lachgas, teilfluorierte und perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid. Alle werden über ihr Treibhauspotenzial über 100 Jahre in CO₂-Äquivalente umgerechnet und als eine Zahl ausgewiesen. Deshalb ist die Einheit eines Inventars CO₂e und nicht CO₂.
An dieser Umrechnung hängt eine Entscheidung, die in vielen Bilanzen unausgesprochen bleibt: aus welchem IPCC-Sachstandsbericht die Faktoren stammen. Die Werte des fünften und des sechsten Sachstandsberichts unterscheiden sich, bei Methan zusätzlich danach, ob es fossilen oder biogenen Ursprungs ist. Für ein Unternehmen mit nennenswerten Methanmengen — Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Gasnetze — verschiebt allein die Wahl des Berichtsstands das Ergebnis spürbar. Das Protokoll schreibt deshalb keinen bestimmten Satz vor, sondern verlangt, dass der verwendete dokumentiert und über die Zeitreihe konsistent gehalten wird. Wer die Herkunft seiner Faktoren nicht benennt, hat streng genommen kein konsistentes Inventar.
Formal niemand: Das Protokoll ist ein freiwilliger Standard, kein Gesetz. Verpflichtend sind die Rahmenwerke, die darauf verweisen — und das sind inzwischen fast alle. Die ESRS verlangen Bruttoemissionen nach Scope 1, 2 und 3. Die Science Based Targets initiative setzt ein konformes Inventar voraus, bevor sie ein Ziel überhaupt prüft. CDP, GRI und IFRS S2 bauen auf derselben Scope-Logik auf.
Der praktisch wirksamste Hebel ist aber kein Rahmenwerk, sondern die Lieferkette. Große Abnehmer fordern GHG-konforme Daten vertraglich von ihren Zulieferern, weil sie diese Zahlen für die eigene Scope-3-Bilanz brauchen. Damit erreicht der Standard mittelständische Unternehmen, die selbst nicht berichtspflichtig sind und es auf absehbare Zeit auch nicht werden. Wer in der Vorkette eines berichtenden Konzerns sitzt, wird gefragt werden — die Frage ist nur, ob mit oder ohne Vorlauf.
Ein GHG-konformes Inventar ist damit weniger eine Berichtspflicht als eine Betriebsgrundlage: Klimaziele, Ratings, Ausschreibungen und Kundenanfragen speisen sich aus derselben Zahl. Wir übernehmen den Aufbau eines GHG-Protocol-konformen Treibhausgasinventars mit prüffester Datengrundlage und führen ihn bis zur Prüffähigkeit nach ISO 14064-3.
Der häufigste Fehler in Bilanzierungsprojekten ist nicht die Rechnung, sondern die Bilanzgrenze. Wird der Kontroll- oder Anteilsansatz erst festgelegt, nachdem die ersten Verbrauchsdaten eingesammelt sind, passt die Datenbasis nicht zur Berichtsgrenze — und die Erhebung beginnt von vorn. Der zweitschwerste Fehler liegt beim Basisjahr: Wer die Neuberechnungspflicht nicht von Anfang an dokumentiert, verliert nach dem ersten Zukauf die Vergleichbarkeit seiner gesamten Zeitreihe. Beides kostet nichts, wenn es am Anfang entschieden wird, und viel, wenn es nachträglich korrigiert werden muss.
Das GHG Protocol ist ein Regelwerk dafür, wie Organisationen ihre Treibhausgasemissionen zählen und veröffentlichen. Es wurde von World Resources Institute und World Business Council for Sustainable Development herausgegeben, teilt Emissionen in Scope 1, 2 und 3 ein und deckt die sieben Treibhausgase des Kyoto-Protokolls ab. Es ist kein Gesetz, sondern ein freiwilliger Standard — auf den Gesetze und Rahmenwerke wie CSRD, ESRS und SBTi verweisen.
Nicht unmittelbar. Verpflichtend sind die Rahmenwerke, die darauf verweisen: Die ESRS verlangen Bruttoemissionen nach Scope 1, 2 und 3, und die Science Based Targets initiative setzt ein GHG-Protocol-konformes Inventar voraus. Für berichtspflichtige Unternehmen ist die Anwendung damit faktisch unvermeidbar, auch wenn der Standard selbst freiwillig bleibt.
Das GHG Protocol liefert die Bilanzierungsmethodik, ISO 14064-1 die prüfbaren Anforderungen an ein Inventar. In der Praxis werden beide kombiniert: das Protokoll als methodische Grundlage, die Norm als formaler Rahmen für die externe Verifizierung. Seit dem 29. Juli 2026 werden beide zu einem gemeinsamen Standard zusammengeführt — die Abgrenzung hat damit eine begrenzte Halbwertszeit.
Den Kern bilden der Corporate Accounting and Reporting Standard, die Scope 2 Guidance, der Corporate Value Chain Standard für die 15 Scope-3-Kategorien und der Product Life Cycle Standard. Hinzugekommen ist der Land Sector and Removals Standard, veröffentlicht am 30. Januar 2026, aktuell in Version 1.1 vom Juni 2026, mit Geltungsbeginn zum 1. Januar 2027.
Das GHG Protocol überarbeitet seine Corporate Standards für Scope 1, Scope 2 und Scope 3 sowie den neuen Standard zu Maßnahmen und Marktinstrumenten. Die Scope-2-Konsultation ist mit rund 1.100 Rückmeldungen aus 56 Ländern abgeschlossen. Eine integrierte öffentliche Konsultation zum künftigen gemeinsamen Corporate Standard ist für das zweite Quartal 2027 angekündigt.
Autor: Dr. Merlin C. Köhnke · Stand: September 2026


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