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Die ESRS erklärt: ESRS E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme

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DATUM

30.9.2025

AUTOREN

Dr. Merlin C. Köhnke

THEMEN

Governance & Regulatorik

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ESRS E4 erklärt: Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Die Bedeutung von Biodiversität und Ökosystemleistungen für Unternehmen ist lange Zeit unterschätzt worden. Erst in den vergangenen Jahren ist deutlich geworden, dass der Verlust biologischer Vielfalt nicht nur ein ökologisches Problem darstellt, sondern auch massive wirtschaftliche Risiken birgt. Laut einer Analyse des World Economic Forum hängen 55 % des globalen BIP direkt oder indirekt von funktionierenden Ökosystemen ab. Gleichzeitig gilt der Verlust der biologischen Vielfalt laut IPBES als eines der größten globalen Risiken der kommenden Jahrzehnte. Mit dem ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme wird Biodiversität erstmals verbindlich in die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung integriert.

In unserer fortlaufenden Blogreihe über die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) widmen wir uns heute dem ESRS E4, der die Berichterstattung über biologische Vielfalt und Ökosysteme regelt. Dieser Standard wird zunehmend an Bedeutung gewinnen, da die Erhaltung der biologischen Vielfalt und gesunder Ökosysteme entscheidend für die globale Nachhaltigkeit ist.

Warum ESRS E4 ein Gamechanger ist

Der Standard zwingt Unternehmen, ihre Abhängigkeiten von Naturkapital sichtbar zu machen und die eigenen Auswirkungen auf Ökosysteme systematisch zu analysieren. Damit geht er deutlich weiter als bisherige freiwillige Ansätze wie GRI 304 oder TNFD-Frameworks. Für Unternehmen bedeutet das, Biodiversität nicht mehr als reines CSR-Thema zu behandeln, sondern als integralen Bestandteil des Geschäftsmodells und Risikomanagements.

Die Bedeutsamkeit von ESRS E4

Biologische Vielfalt und intakte Ökosysteme sind ein Grundpfeiler für die Stabilität unseres Planeten. Laut internationalen Analysen hängt fast die Hälfte des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) direkt von funktionierenden Ökosystemen ab – sei es durch landwirtschaftliche Erträge, Rohstoffverfügbarkeit oder Schutzleistungen wie Bestäubung, sauberes Wasser und Klimaregulation. Der Verlust dieser natürlichen Ressourcen durch Klimawandel, Umweltverschmutzung und Landnutzungsänderungen hat massive Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und den Finanzsektor.

Genau hier setzt ESRS E4 an: Der Standard will Transparenz schaffen und Unternehmen dazu bewegen, Biodiversität systematisch in ihre Strategien, Governance und Prozesse zu integrieren. Ziel ist es, den Verlust an Artenvielfalt zu stoppen und die Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen sichtbar zu machen.

Biologische Vielfalt und gesunde Ökosysteme sind von wesentlicher Bedeutung für die Stabilität des globalen Klimas und die Erhaltung von Lebensräumen. Nahezu die Hälfte des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) hängt von der biologischen Vielfalt und intakten Ökosystemen ab. Der Verlust dieser natürlichen Ressourcen durch menschliche Aktivitäten wie Klimawandel, Umweltverschmutzung und Landnutzungsänderungen hat weitreichende Konsequenzen für die Umwelt und die Gesellschaft. ESRS E4 zielt darauf ab, Transparenz zu schaffen und Unternehmen dazu zu bewegen, nachhaltige Praktiken zu übernehmen, um den Biodiversitätsverlust zu stoppen und die Ökosysteme zu schützen.

Inhalt und Zielsetzung von ESRS E4

Das Hauptziel von ESRS E4 besteht darin, Transparenz über Wechselwirkungen zwischen Unternehmen und Natur herzustellen. Während Klimaberichterstattung bereits stark etabliert ist, bildet der Biodiversitätsstandard eine notwendige Ergänzung, um ökologische Zusammenhänge ganzheitlich darzustellen.

Unternehmen sollen nicht nur über Strategien und Maßnahmen berichten, sondern auch darlegen, welche Abhängigkeiten und finanziellen Risiken bestehen. Das umfasst beispielsweise den Verlust von Bestäuberleistungen in der Landwirtschaft, den Rückgang von Fischbeständen in der Lebensmittelindustrie oder die Verknappung von Holz und Biomasse für Bau- und Chemieunternehmen.

Ziel ist es, eine doppelte Wesentlichkeit abzubilden: einerseits die Auswirkungen des Unternehmens auf Natur und Ökosysteme, andererseits die finanziellen Effekte, die Biodiversitätsverlust für das Geschäftsmodell haben kann. Dadurch werden ökologische Themen stärker in den unternehmerischen Steuerungsprozess integriert – von der Strategieentwicklung über Investitionsentscheidungen bis hin zu Risikomanagement und Compliance.

ESRS E4 konzentriert sich auf die Offenlegungspflichten von Unternehmen in Bezug auf ihre Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme. Unternehmen müssen darstellen, wie ihre Aktivitäten diese natürlichen Ressourcen beeinflussen, welche Maßnahmen sie ergreifen, um negative Auswirkungen zu minimieren oder zu verhindern, und wie sie ihre Strategien anpassen, um positive Effekte zu maximieren. Die Anforderungen erstrecken sich auf die Berichterstattung über die tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen, Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie Ziele und finanzielle Auswirkungen.

ESRS E4 Biologische Vielfalt & Ökosysteme – Offenlegungspflichten
Angabepflicht Beschreibung
E4-1 Strategien im Umgang mit Biodiversitäts- und Ökosystemthemen.
E4-2 Verfahren zur Identifikation wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen auf Biodiversität.
E4-3 Kanäle und Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen auf Ökosysteme.
E4-4 Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Risiken & Förderung positiver Biodiversitätsauswirkungen.
E4-5 Ziele in Bezug auf Biodiversitäts- und Ökosystemschutz.
E4-6 Angaben zu Flächenverbrauch und -nutzung sowie Landnutzungsänderungen.
E4-7 Daten zu Ökosystemdiensten, Abhängigkeiten und finanziellen Effekten.

ESRS-Benchmarking: ESRS S4 in der CSRD-Berichtspraxis

Die Studie „Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024“ (DRSC/Deloitte, Mai 2025) liefert ein klares Bild über den aktuellen Umsetzungsstand in der DAX-40-Berichterstattung. Während Klimawandel (E1) fast durchgängig als wesentlich bewertet wird, fristet Biodiversität & Ökosysteme (E4) bislang ein Nischendasein. Nur eine Minderheit der Unternehmen hat diesen Standard als wesentlich eingestuft. Das bedeutet in der Praxis:

  • Biodiversität wird oft als „zukünftiges Thema“ gesehen, ähnlich wie vor Jahren Scope-3-Emissionen.
  • Unternehmen mit direkter Naturabhängigkeit – etwa in Chemie, Landwirtschaft, Bau oder Energie – können sich diesen Aufschub nicht leisten, da Investoren, Banken und Stakeholder zunehmend Nachweise einfordern.
  • Industriespezifisch zeigt die Studie (S. 24), dass insbesondere Unternehmen aus der Rohstoff- und Landwirtschaftsbranche Biodiversität häufiger als relevant einstufen, während Finanz- oder IT-Unternehmen deutlich zurückhaltender sind.

Doch die DRSC/Deloitte-Studie (S. 24) unterstreicht auch, dass die Branchenzugehörigkeit maßgeblich darüber entscheidet, wie relevant ESRS E4 eingeschätzt wird. So geben berichtende Unternehmen in den Sektoren Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Chemie, Grundstoffe, Energie, Bauwesen eine hohe Materialität an, Unternehmen im Bereich der Konsumgüter, Automobil, Transport & Logistik in mitterem Maße. Daraus ergibt sich ein Handlungsauftrag für Unternehmen in naturintensiven Sektoren: Biodiversität darf nicht länger als Nebenthema behandelt werden. Gleichzeitig sollten Unternehmen in weniger exponierten Branchen prüfen, wie indirekte Abhängigkeiten bereits heute ihre Risikoprofile und Geschäftsmodelle beeinflussen können.

Mit anderen Worten: Wer Biodiversität heute ignoriert, läuft Gefahr, in 2–3 Jahren mit Ad-hoc-Maßnahmen reagieren zu müssen – und das ist in komplexen Lieferketten meist teurer und riskanter als frühzeitige Integration.

Im Folgenden eine standardisierte Übersicht aller ESRS-Standards basierend auf S. 11 der DRSC/Deloitte-Studie (2025):

Benchmark – Materialitätsbewertung der ESRS-Standards (DAX 40, 2024)

Kategorie Standard % Wesentlichkeit (DAX 40)
Environmental (E) E1 – Klimawandel ~95 %
E2 – Umweltverschmutzung ~40 %
E3 – Wasser & Meeresressourcen ~30 %
E4 – Biodiversität & Ökosysteme ~15 %
E5 – Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft ~50 %
Social (S) S1 – Eigene Belegschaft ~85 %
S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ~70 %
S3 – Betroffene Gemeinschaften ~45 %
S4 – Verbraucher & Endnutzer ~40 %
Governance (G) G1 – Unternehmenspolitik ~60 %

Quelle: DRSC & Deloitte (2025), S. 11 & 24

Anforderungen an die Offenlegung gemäß ESRS E4

Der ESRS E4 wird in verschiedene Offenlegungspflichten und Anwendungsanforderungen unterteilt:

Strategie

  • E4-1: Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell
    Unternehmen müssen die Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme offenlegen, die sich aus ihrer Strategie ergeben. Dies beinhaltet die Bewertung der Resilienz des Geschäftsmodells gegenüber Risiken bezüglich biologischer Vielfalt und die Offenlegung eines Übergangsplans, der die Unternehmensstrategie mit internationalen und EU-Strategien und -Zielen abstimmt.
  • E4-2: Strategien im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
    Unternehmen müssen ihre Unternehmensrichtlinien und -strategien in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme offenlegen. Dies umfasst die Verknüpfung von Biodiversitätsrichtlinien mit den Hauptfaktoren des Biodiversitätsverlusts, der Bewirtschaftung von Ökosystemen und der Nachverfolgbarkeit von Produkten und Rohstoffen in der Wertschöpfungskette.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

  • E4-3: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
    Unternehmen müssen Maßnahmen zur Erreichung von Zielen bezüglich biologischer Vielfalt und Ökosystemen beschreiben, einschließlich Biodiversitätskompensationsmaßnahmen, finanzieller Zuordnung von Investitionen und der Anwendung der Minderungshierarchie.

Parameter und Ziele

  • E4-4: Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
    Unternehmen müssen ihre Ziele in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme offenlegen, einschließlich der Anwendung ökologischer Schwellenwerte und der Beziehung zu Auswirkungen und Risiken.
  • E4-5: Auswirkungsparameter im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen
    Unternehmen müssen Kennzahlen zu ihren wesentlichen Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme offenlegen. Dies umfasst die Anzahl und Fläche von Standorten in biodiversitätssensiblen Gebieten und die Verwendung etablierter Datenquellen zur Messung dieser Metriken.
  • E4-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen
    Unternehmen müssen die finanziellen Auswirkungen von biodiversitäts- und ökosystembezogenen Risiken und Chancen quantifizieren und darstellen.

Synergien mit anderen ESRS-Standards

ESRS E4 steht nicht isoliert, sondern ist eng mit anderen ESRS verknüpft.

Ein zentrales Bindeglied ist ESRS E1 (Klimawandel): Klimarisiken wie Extremwetter oder steigende Temperaturen verändern Ökosysteme fundamental. Biodiversität und Klima müssen daher gemeinsam gedacht werden. Auch ESRS E3 (Wasser) ist stark verbunden – Wasserqualität und Verfügbarkeit sind entscheidende Faktoren für die Funktionsfähigkeit von Ökosystemen.

Darüber hinaus spielt ESRS E4 eine Schlüsselrolle im Zusammenspiel mit den sozialen Standards (S1-S4). Der Schutz von Biodiversität steht oft in direkter Beziehung zu den Rechten indigener Völker oder zur Gesundheit lokaler Gemeinschaften. Und schließlich gibt es Berührungspunkte mit ESRS E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft): Ressourcenschonung reduziert den Druck auf Ökosysteme.

Unternehmen, die diese Synergien nutzen, vermeiden Redundanzen und können eine integrierte Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, die ökologische und soziale Aspekte konsistent verbindet.

Herausforderungen & Empfehlungen zur Implementierung

Die Implementierung von ESRS E4 ist deutlich komplexer als bei anderen Umweltstandards. Während CO₂-Emissionen vergleichsweise leicht quantifizierbar sind, erfordert Biodiversitätsmanagement ein multidimensionales Verständnis von Artenvielfalt, Lebensräumen und ökologischen Funktionen.

Typische Herausforderungen ergeben sich dabei in vier Dimensionen:

  1. Datenerhebung: Viele Unternehmen verfügen bislang nicht über belastbare Daten zu Flächenverbrauch, Eingriffen in Ökosysteme oder Abhängigkeiten von Naturleistungen. Insbesondere in globalen Lieferketten fehlen Transparenz und Monitoring-Systeme.
  2. Standortbezug: Biodiversität ist ein lokales Thema. Während ein Produktionsstandort in Europa wenig Auswirkungen auf geschützte Habitate haben kann, ist derselbe Prozess in Südamerika oder Asien mit gravierenden Eingriffen in Ökosysteme verbunden. Unternehmen müssen lernen, ihre Daten geographisch präzise zu verorten.
  3. Integration in Governance und Strategie: Ein reiner Nachhaltigkeitsbericht reicht nicht. ESRS E4 verlangt, dass Biodiversitätsrisiken auch im Risikomanagement, in Beschaffungsrichtlinien und bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden.
  4. Rechtliche und gesellschaftliche Erwartungen: Neben ESRS gibt es Schnittstellen zu internationalen Rahmenwerken wie der Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, die parallel berücksichtigt werden müssen.

Empfehlungen für Unternehmen:

  • Frühzeitig mit einer Biodiversitäts-Materialitätsanalyse starten, um die relevanten Hotspots zu identifizieren.
  • Externe Datenbanken wie IBAT (Integrated Biodiversity Assessment Tool) oder nationale Naturschutzregister nutzen, um standortspezifische Risiken zu erkennen.
  • Pilotprojekte für Biodiversitäts-KPIs entwickeln, die mittelfristig in die gesamte Berichterstattung integriert werden können.
  • Stakeholder-Dialoge führen, insbesondere mit lokalen Communities und NGOs, um soziale Konflikte zu vermeiden.

Neuerungen im Revised ESRS E4 (Entwurf Juli 2025)

Der Entwurf vom Juli 2025 bringt auch für E4 wichtige Änderungen, die eine praxisgerechtere Anwendung ermöglichen. Besonders auffällig ist die Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um rund 41 %, was Unternehmen administrativ entlastet. Gleichzeitig wird stärker auf prinzipienbasierte Offenlegung gesetzt, die mehr Spielraum für branchenspezifische Ansätze lässt.

Wesentliche Neuerungen – Entwurf ESRS E4 (Juli 2025)

  • Datenpunkte reduziert: ca. 41 % weniger verpflichtende Angaben im Vergleich zum ursprünglichen Standard (EFRAG 2025).
  • Fokus auf Wesentlichkeit: Unternehmen sollen Biodiversität dort berichten, wo sie tatsächlich relevante Auswirkungen oder Abhängigkeiten haben.
  • Klarere Struktur: Policies, Maßnahmen und Ziele müssen explizit voneinander getrennt dargestellt werden.
  • Stärkere Anlehnung an TNFD: Biodiversitätsrisiken sollen im Einklang mit internationalen Frameworks erfasst werden.
  • Weniger Narrative: Verzicht auf lange Textblöcke, Fokus auf Indikatoren und entscheidungsrelevante Informationen.

Hinweis: Der Entwurf befindet sich in öffentlicher Konsultation bis zum 29. September 2025 – Änderungen bis zur finalen Fassung sind möglich.

Fazit: Die Bedeutung von ESRS E4

ESRS E4 zwingt Unternehmen, sich mit einem Thema auseinanderzusetzen, das bislang häufig unterschätzt wurde. Für Branchen mit hoher Naturabhängigkeit – etwa Landwirtschaft, Chemie, Bau, Konsumgüter – wird Biodiversität zu einem zentralen Risikofaktor. Doch auch Unternehmen anderer Sektoren sind betroffen, wenn sie etwa durch Landnutzungsänderungen, Lieferketten oder Emissionen indirekt Biodiversität beeinflussen.

Der Standard bietet Unternehmen die Möglichkeit, Naturkapital in den strategischen Steuerungsprozess zu integrieren, Reputationsrisiken vorzubeugen und die steigenden Erwartungen von Investoren und Gesellschaft zu erfüllen.

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Unsere Expert:innen begleiten Sie bei der Analyse von Biodiversitätsrisiken, der Umsetzung von Berichtspflichten und der Entwicklung praxisnaher Strategien.

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Erfahren Sie mehr über die ESRS-Standards

Um ein vollständiges Verständnis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu ermöglichen, haben wir bei Five Glaciers Consulting eine Artikelreihe verfasst, die alle themenspezifischen Standards systematisch behandelt – von den Umwelt-Standards (E1–E5) über die Sozial-Standards (S1–S4) bis hin zu Governance (G1). Ergänzt werden diese durch die beiden Cross-Cutting Standards (ESRS 1 & 2), die die Grundlage für konsistente und vergleichbare Berichterstattung bilden. Lesen Sie direkt weiter und lesen unsere Fachartikel zu den themenspezifischen Standards der ESRS:

Überblick: ESRS-Standards

ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen
ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Umwelt (E)

ESRS E1 – Klimawandel
ESRS E2 – Umweltverschmutzung
ESRS E3 – Wasser & Meeresressourcen
ESRS E4 – Biodiversität & Ökosysteme
ESRS E5 – Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft

Soziales (S)

Governance (G)

ESRS G1 – Unternehmenspolitik
Grundprinzipien & allgemeine Anforderungen. Zum Artikel →
Übergreifende Angabepflichten. Zum Artikel →
Klimarisikomanagement & Reduktionsstrategien. Zum Artikel →
Emissionen & Schadstoffangaben. Zum Artikel →
Wasserverbrauch & Marine Resources. Zum Artikel →
Biodiversität & Ökosystemschutz. Zum Artikel →
Circular Economy & Ressourceneffizienz. Zum Artikel →
Eigene Belegschaft: Diversität, Löhne, Sicherheit. Zum Artikel →
Arbeitsbedingungen in der Lieferkette. Zum Artikel →
Betroffene Gemeinschaften & Stakeholder. Zum Artikel →
Verbraucherschutz & Endnutzertransparenz. Zum Artikel →
Governance, Ethik, Whistleblowing, Korruptionsprävention. Zum Artikel →

FAQs zu ESRS E4 – Biologische Vielfalt & Ökosysteme

Warum ist Biodiversität für Unternehmen so wichtig?

Nahezu 50 % des globalen BIP hängen von intakten Ökosystemen ab. Verlust von Artenvielfalt führt nicht nur zu ökologischen Risiken, sondern auch zu wirtschaftlichen Einbußen durch Produktionsausfälle, steigende Rohstoffpreise oder strengere regulatorische Anforderungen.

Welche Angaben verlangt ESRS E4 konkret?

Unternehmen müssen über ihre Abhängigkeiten von Biodiversität, über negative Auswirkungen auf Ökosysteme, über ergriffene Maßnahmen zur Vermeidung und Wiederherstellung sowie über Ziele zur Förderung von Biodiversität berichten.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Am stärksten sind naturintensive Branchen wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Bauwesen, Energie oder Chemie betroffen. Auch Unternehmen aus Transport, Logistik oder Konsumgüter sind mittelbar über ihre Lieferketten involviert.

Ab wann gilt der Standard verbindlich?

ESRS E4 gilt wie alle thematischen Standards ab dem ersten verpflichtenden CSRD-Berichtsjahr. Anpassungen aus dem Amended Exposure Draft (Juli 2025) sind voraussichtlich ab den Geschäftsjahren 2026/2027 verbindlich umzusetzen.

Artikel zuletzt aktualisiert am: 30.09.2025

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