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EcoVadis-Zertifizierung gibt es nicht - was das für Ihre Kommunikation bedeutet

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DATUM

1.9.2026

THEMEN

Ratings & Zertifizierungen

Governance & Regulatorik

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„Wir sind EcoVadis-zertifiziert.“ Der Satz steht auf Websites, in Angebotsanlagen und unter E-Mail-Signaturen - und er ist sachlich falsch. EcoVadis zertifiziert nicht, EcoVadis bewertet. Bis zum 27. September 2026 war das eine Ungenauigkeit. Danach kann es im Verbrauchergeschäft ein Wettbewerbsverstoß sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • EcoVadis vergibt eine Bewertung mit Scorecard und Medaille, keine Zertifizierung. Der verbreitete Begriff „EcoVadis-Zertifizierung“ trifft nicht zu.
  • Seit dem 27. September 2026 verbietet Nummer 2a des Anhangs zu § 3 Absatz 3 UWG das Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurde.
  • Ob die EcoVadis-Medaille die Anforderungen an ein Zertifizierungssystem nach § 2 Absatz 2 Nummer 6 UWG erfüllt, ist nicht abschließend geklärt. Mehrere Kriterien sprechen dafür, eines dagegen.
  • Die praktisch entscheidende Grenze verläuft nicht bei EcoVadis, sondern bei Ihrer Zielgruppe: Der Anhang zum UWG betrifft Handlungen gegenüber Verbrauchern. Im reinen B2B-Einsatz greift er nicht.
  • Das Irreführungsverbot des § 5 UWG gilt dagegen auch im B2B. „Zertifiziert“ bleibt deshalb überall die falsche Vokabel.
  • Der sichere Weg ist eine Formulierungsfrage, keine Verzichtsfrage: „von EcoVadis mit Gold bewertet“ statt „EcoVadis-zertifiziert“.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand vom September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Zur Bewertung einzelner Werbeaussagen ziehen Sie bitte anwaltlichen Rat hinzu.

Ist EcoVadis eine Zertifizierung?

Nein. EcoVadis ist ein Bewertungsverfahren. Unternehmen füllen einen Fragebogen zu Umwelt, Arbeits- und Menschenrechten, Ethik und nachhaltiger Beschaffung aus, laden Nachweise hoch und erhalten eine Scorecard mit einer Punktzahl zwischen 0 und 100. Aus dieser Punktzahl leitet sich die Medaille ab. Es gibt keine Norm, gegen die geprüft wird, und keine akkreditierte Zertifizierungsstelle, die ein Konformitätszeugnis ausstellt.

Der Unterschied ist nicht sprachliche Pedanterie. Eine Zertifizierung bestätigt die Übereinstimmung mit einem definierten Standard — ISO 14001 etwa, geprüft von einer akkreditierten Stelle. Eine Bewertung ordnet eine Leistung auf einer Skala ein und vergleicht sie mit anderen. EcoVadis vergibt seine Medaillen ausdrücklich nach Perzentilen: Gold erhält, wer zu den besten rund fünf Prozent der bewerteten Unternehmen gehört. Wie viele das sind, hängt davon ab, wer sonst bewertet wurde. Ein Zertifikat funktioniert nicht so.

Wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, welche Medaillenschwellen gelten und was die Scorecard aussagt, haben wir im Glossareintrag zum EcoVadis-Rating zusammengefasst.

Was das UWG seit dem 27. September 2026 verlangt

Das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG hat die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 in deutsches Recht überführt. In den Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG — die sogenannte Schwarze Liste — wurde eine neue Nummer 2a eingefügt. Sie untersagt das

„Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurde“.

Praktisch bedeutet die Schwarze Liste: Es findet keine Einzelfallabwägung statt. Wer eine dort gelistete Handlung vornimmt, handelt unlauter, ohne dass Spürbarkeit oder Irreführungseignung gesondert geprüft werden müssten.

Was ein Zertifizierungssystem ist, definiert das Gesetz in § 2 Absatz 2 Nummer 6 UWG. Verlangt wird im Kern ein System der Überprüfung durch Dritte, dessen Bedingungen einschließlich der Anforderungen öffentlich zugänglich sind, das allen Unternehmen unter transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen offensteht, dessen Anforderungen unter Einbeziehung von Sachverständigen und Interessenträgern entwickelt wurden, das Verfahren für Verstöße samt Entzug des Siegels vorsieht und einer unabhängigen Überwachung unterliegt.

Den vollständigen Regelungsrahmen der Novelle — von den verbotenen Pauschalaussagen bis zu den Anforderungen an Zukunftsversprechen — haben wir im Beitrag zur EmpCo-Richtlinie und UWG-Novelle aufbereitet.

Erfüllt EcoVadis die Anforderungen an ein Zertifizierungssystem?

Teilweise — und genau darin liegt die Unsicherheit. Wir gehen die Kriterien einzeln durch, weil pauschale Antworten hier nichts wert sind.

  • Offen für alle unter transparenten Bedingungen: erfüllt. Jedes Unternehmen kann sich registrieren; die Preisstaffelung nach Größe und Region ist veröffentlicht.
  • Öffentlich zugängliche Bedingungen und Anforderungen: weitgehend erfüllt. Die Methodik ist in einem öffentlichen Whitepaper dokumentiert, die Medaillenschwellen und Mindestwerte je Themenbereich sind bekannt.
  • Verfahren bei Verstößen mit Entzug: erfüllt. Der 360°-Watch kann eine Medaille verhindern oder entziehen, wenn schwerwiegende Befunde vorliegen.
  • Entwicklung unter Einbeziehung von Sachverständigen: nach eigener Darstellung erfüllt; unabhängig überprüfbar ist das für Außenstehende nur begrenzt.
  • Überprüfung durch Dritte: erfüllt im Verhältnis zum bewerteten Unternehmen — EcoVadis ist diesem gegenüber Dritter und prüft eingereichte Nachweise mit eigenen Analystinnen und Analysten.
  • Unabhängige Überwachung des Systems selbst: hier liegt der Schwachpunkt. Eine akkreditierte Stelle, die das Verfahren von außen beaufsichtigt, wie es bei EU Ecolabel oder dem Blauen Engel der Fall ist, existiert nicht. EcoVadis prüft nach eigenen Regeln.

Unsere Einschätzung, nicht mehr: Fünf von sechs Merkmalen sprechen für die Einordnung als Zertifizierungssystem, das sechste dagegen. Eine belastbare Antwort wird erst die Rechtsprechung oder eine behördliche Auslegung liefern. Wer sein Handeln davon abhängig macht, wie diese Frage einmal entschieden wird, trägt das Risiko allein.

Der entscheidende Punkt: Wem zeigen Sie die Medaille?

Die praktisch wichtigste Grenze verläuft nicht bei EcoVadis, sondern bei Ihrer Zielgruppe. Der Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG erfasst geschäftliche Handlungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das ist kein Detail, sondern der Anwendungsbereich.

EcoVadis ist ein Instrument der Lieferantenbewertung. Es wurde für Einkaufsorganisationen entwickelt, nicht für Endkundenkommunikation. Damit ergibt sich eine klare Zweiteilung:

  • Unkritisch: die Medaille in Lieferantenportalen, Ausschreibungsunterlagen, Angebotsanlagen, Einkäuferpräsentationen und B2B-Bewertungssystemen. Dort ist sie genau das, wofür sie gemacht wurde.
  • Kritisch: die Medaille auf einer verbrauchergerichteten Website, auf Verpackungen, in Publikumswerbung, in Social-Media-Kampagnen an Endkunden. Dort wird aus dem Einkaufsinstrument ein Siegel im Sinne der Vorschrift.

Das Risiko entsteht typischerweise nicht durch eine Entscheidung, sondern durch einen Prozess: Das Badge wandert aus der Einkaufsunterlage in das Marketingtemplate, von dort auf die Startseite. Niemand hat den Übergang bemerkt, weil niemand dafür zuständig war.

Wichtig: Der eingeschränkte Anwendungsbereich der Schwarzen Liste ist kein Freibrief für das B2B-Geschäft. Das allgemeine Irreführungsverbot des § 5 UWG gilt unabhängig von der Zielgruppe. Wer gegenüber einem Einkäufer behauptet, „zertifiziert“ zu sein, ohne es zu sein, kann auch dort angreifbar sein.

Wie Sie Ihre EcoVadis-Bewertung sicher formulieren

Die Lösung ist eine Wortwahl, keine Streichung. Ihre Medaille ist eine Leistung, und Sie dürfen sie nennen — nur eben zutreffend.

  • Sicher: „Von EcoVadis mit Gold bewertet.“ · „EcoVadis-Rating: Gold, Stand [Monat Jahr].“ · „Im EcoVadis-Nachhaltigkeitsrating erreichten wir [Punktzahl] von 100 Punkten.“ · „Wir gehören laut EcoVadis-Bewertung zu den besten fünf Prozent der bewerteten Unternehmen.“
  • Riskant: „EcoVadis-zertifiziert.“ · „Zertifiziert nachhaltig.“ · „Ausgezeichnet mit dem EcoVadis-Siegel.“ · Das Medaillen-Badge freistehend ohne Erläuterung neben anderen Umweltzeichen.

Drei Regeln, die sich in der Praxis bewährt haben: Nennen Sie EcoVadis immer beim Namen, statt von „zertifiziert“ oder „ausgezeichnet“ im luftleeren Raum zu sprechen. Setzen Sie ein Datum dazu, denn die Bewertung gilt befristet. Und stellen Sie das Badge nicht neben echte Umweltzeichen wie den Blauen Engel, weil die Nachbarschaft den Eindruck der Gleichartigkeit erzeugt.

Was mit vorhandenem Material passiert

Für bereits produzierte Materialien gibt es keine Übergangsfrist. Verpackungen, Kataloge, Messestände und Onlineinhalte müssen seit dem Stichtag den neuen Anforderungen genügen — unabhängig davon, wann sie erstellt wurden.

Der pragmatische erste Schritt ist eine Inventur aller Stellen, an denen die Medaille sichtbar ist. Erfahrungsgemäß sind es deutlich mehr als erwartet: Website-Footer, Über-uns-Seite, E-Mail-Signaturen, Angebotsvorlagen, Messebanner, LinkedIn-Profil, Produktdatenblätter, Verpackungsaufdrucke. Anschließend trennen Sie nach Zielgruppe und korrigieren die Formulierung dort, wo Verbraucher adressiert werden.

Wenn Sie ohnehin an Ihrer Scorecard arbeiten, lässt sich beides verbinden. Wie sich die Bewertung systematisch verbessern lässt, beschreiben wir auf unserer Seite zum EcoVadis-Rating; die Bedeutung der einzelnen Medaillen und Badges haben wir hier ausführlich eingeordnet.

Unsere Einschätzung

Wir halten die EcoVadis-Bewertung für ein gutes Instrument — und genau deshalb für falsch eingesetzt, wenn sie als Verbrauchersiegel verwendet wird. Ihre Stärke ist die Vergleichbarkeit in der Lieferkette. Diese Stärke geht verloren, sobald sie zu einem Abzeichen unter vielen wird.

Aus Beratungssicht ist die Rechtsfrage nicht der teuerste Teil. Teuer wird die Inventur: Wer die Medaille seit Jahren nutzt, findet sie an einem Dutzend Stellen, für die niemand mehr zuständig ist. Genau dort entstehen die Formulierungen, die niemand geprüft hat.

Unsere Empfehlung: Trennen Sie zuerst nach Zielgruppe, korrigieren Sie dann die verbrauchergerichteten Stellen, und legen Sie schließlich fest, wer künftig freigibt, bevor ein Nachhaltigkeitsabzeichen nach außen geht. Der dritte Schritt ist der, der verhindert, dass Sie in zwei Jahren erneut inventarisieren.

Zur Offenlegung: Five Glaciers Consulting ist akkreditierter EcoVadis-Beratungs- und Schulungspartner und wurde selbst mit Gold bewertet. Auf unserer Website finden Sie deshalb genau die Formulierung, die wir hier empfehlen.

Wo taucht Ihre EcoVadis-Medaille überall auf?

Wir gehen Ihre Nachhaltigkeitsaussagen durch, trennen B2B von Verbraucherkommunikation und formulieren die kritischen Stellen um.

Unverbindliche Erstberatung anfragen

Fazit

EcoVadis bleibt ein starkes Argument — im richtigen Kontext und mit der richtigen Vokabel. Die Bewertung ist eine Leistung, die Sie zeigen dürfen. Sie ist nur eben kein Siegel und keine Zertifizierung, und seit dem 27. September 2026 macht dieser Unterschied im Verbrauchergeschäft einen rechtlichen Unterschied.

Drei Schritte sind konkret: die Stellen inventarisieren, an denen Ihre Medaille sichtbar ist; nach B2B und Verbraucherkommunikation trennen; und die verbrauchergerichteten Formulierungen von „zertifiziert“ auf „bewertet“ umstellen. Wer zusätzlich festlegt, wer künftig freigibt, bevor ein Nachhaltigkeitsabzeichen nach außen geht, muss diese Inventur kein zweites Mal machen.

Quellen

  1. Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) — https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj/deu
  2. Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BGBl. I 2026 Nr. 43 vom 19. Februar 2026; Gesetzestext und Synopse — https://www.buzer.de/gesetz/17410/index.htm
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des UWG — https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RegE/RegE_UWG_Aend3.pdf
  4. IHK Berlin: Nachhaltigkeitssiegel und Werbung mit Umweltaussagen (abgerufen im September 2026) — https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/neuer-inhalt2026-rechtsaenderung-uwg-6826260
  5. EcoVadis: Understanding EcoVadis Medals and Badges (abgerufen im September 2026) — https://support.ecovadis.com/hc/en-us/articles/210460227-Understanding-EcoVadis-Medals-and-Badges
  6. EcoVadis: Bewertungsmethodologie, Whitepaper (abgerufen im September 2026) — https://resources.ecovadis.com/de/whitepaper/ecovadis-csr-bewertungsmethodologie-3

Über die Autorin

Paulin Streit verantwortet bei Five Glaciers Consulting die Themen EcoVadis, VSME und doppelte Wesentlichkeitsanalyse und begleitet Unternehmen durch Erst- und Folgebewertungen. Kontakt: paulin.streit@fiveglaciers.com

FAQ zu EcoVadis und Nachhaltigkeitssiegeln

Häufige Fragen zu Bewertung, Zertifizierung und zulässiger Werbung

Die wichtigsten Antworten zum Unterschied zwischen Rating und Zertifizierung, zu den Anforderungen des UWG und zur sicheren Formulierung Ihrer EcoVadis-Medaille.

01Ist EcoVadis eine Zertifizierung?

Nein. EcoVadis ist ein Bewertungsverfahren. Unternehmen erhalten eine Scorecard mit einer Punktzahl von 0 bis 100 und daraus abgeleitet eine Medaille. Es gibt keine Norm, gegen die geprüft wird, und keine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Die Medaillen werden nach Perzentilen vergeben — Gold etwa für die besten rund fünf Prozent der bewerteten Unternehmen.

02Darf ich mein EcoVadis-Logo noch auf der Website zeigen?

Ja, wenn die Darstellung zutreffend ist. Entscheidend sind Zielgruppe und Wortlaut. Auf verbrauchergerichteten Seiten sollte klar erkennbar sein, dass es sich um eine Bewertung handelt, etwa durch die Formulierung „von EcoVadis mit Gold bewertet“ statt „EcoVadis-zertifiziert“. Ein freistehendes Badge ohne Erläuterung neben echten Umweltzeichen ist riskant.

03Was genau verbietet das UWG seit dem 27. September 2026?

Nummer 2a des Anhangs zu § 3 Absatz 3 UWG untersagt das Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurde. Weil die Regelung Teil der Schwarzen Liste ist, entfällt die Einzelfallprüfung. Was ein Zertifizierungssystem ist, definiert § 2 Absatz 2 Nummer 6 UWG.

04Gilt das auch für die Kommunikation mit Geschäftskunden?

Der Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG erfasst geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern. Im reinen B2B-Einsatz — Lieferantenportale, Ausschreibungen, Angebotsanlagen — greift er nicht. Das allgemeine Irreführungsverbot des § 5 UWG gilt allerdings unabhängig von der Zielgruppe. „Zertifiziert“ bleibt deshalb auch gegenüber Einkäufern die falsche Vokabel.

05Erfüllt EcoVadis die Anforderungen an ein Zertifizierungssystem?

Das ist nicht abschließend geklärt. Offenheit für alle Unternehmen, öffentlich zugängliche Methodik, Entzugsverfahren über den 360°-Watch und die Prüfung durch Dritte sprechen dafür. Dagegen spricht das Fehlen einer unabhängigen Überwachung des Systems selbst durch eine akkreditierte Stelle. Eine belastbare Antwort wird erst die Rechtsprechung liefern.

06Wie formuliere ich meine EcoVadis-Medaille rechtssicher?

Nennen Sie EcoVadis beim Namen, sprechen Sie von Bewertung oder Rating statt von Zertifizierung, und setzen Sie ein Datum dazu, weil die Bewertung befristet gilt. Beispiel: „Von EcoVadis mit Gold bewertet, Stand März 2026.“ Vermeiden Sie die Platzierung direkt neben echten Umweltzeichen wie dem Blauen Engel.

07Gibt es eine Übergangsfrist für vorhandene Materialien?

Nein. Die Regeln gelten seit dem 27. September 2026 auch für bereits produzierte Verpackungen, Kataloge, Messestände und Onlineinhalte. Der erste sinnvolle Schritt ist eine Inventur aller Stellen, an denen die Medaille sichtbar ist — erfahrungsgemäß sind es mehr als erwartet.

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Berg im Hintergrund - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

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Wanderung hoch auf einen Berg - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

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