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Der Transformationsplan: Der Leitfaden unternehmerischer Klimastrategien

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DATUM

22.8.2024

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Governance & Regulatorik

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Die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Unternehmen sehen sich zunehmend mit Erwartungen ihrer Kunden, Investoren und regulatorischen Anforderungen konfrontiert, ihre Klimabilanz zu verbessern und ihren Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Ein Transformationsplan stellt ein strategisches Instrument dar, um diese Herausforderung zielgerichtet und planvoll anzugehen. Aber was genau ist ein Transformationsplan, wie erstellt man ihn, und welche Fördermöglichkeiten bestehen? In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick und zeigen Ihnen, wie Five Glaciers Consulting Sie dabei unterstützen kann.

Was ist ein Transformationsplan?

Ein Transformationsplan dient als langfristiger Fahrplan zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz eines Unternehmens. Dabei werden nicht nur aktuelle Emissionen analysiert, sondern auch konkrete Maßnahmen definiert, mit denen die Klimaziele erreicht werden sollen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Unternehmen im Rahmen des Moduls 5 "Transformationskonzepte" des Förderprogramms "Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" finanziell bei der Erstellung eines solchen Plans.

Das Ziel: Ein klarer Weg zur Klimaneutralität bis 2045 oder darüber hinaus, bei dem sowohl technische als auch betriebliche Maßnahmen betrachtet werden.

Drei Pläne, ein Name: welcher Transformationsplan gemeint ist

Das Wort Transformationsplan bezeichnet in Deutschland drei verschiedene Dokumente mit unterschiedlichen Adressaten, unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und unterschiedlicher Verbindlichkeit. Wer nach dem Begriff sucht, landet deshalb regelmäßig beim falschen Verfahren. Diese Übersicht ordnet die drei Bedeutungen ein; der Rest dieses Beitrags behandelt die erste.

Welcher PlanWer gemeint istRechtsgrundlageVerbindlichkeitZeitbezug
Transformationsplan nach EEW Modul 5Unternehmen, die einen geförderten Plan zur Minderung ihrer Emissionen erstellen lassenFörderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW), Modul 5freiwillig; Voraussetzung für den ZuschussMaßnahmenplan über die kommenden zehn Jahre
Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan (in der BEW-Förderung „Transformationsplan“)Betreiber bestehender Wärmenetze, die nicht vollständig aus erneuerbarer Wärme, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus gespeist werden; Netze bis ein Kilometer Länge sind ausgenommen§ 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG)gesetzliche Pflicht; Erstellung, Vorlage bei der zuständigen Behörde und Veröffentlichung auf der eigenen Internetseite bis zum 31. Dezember 2026Überprüfung spätestens alle fünf Jahre
Übergangsplan für den Klimaschutz (Climate Transition Plan)Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRDESRS E1, Angabepflicht E1-1Angabepflicht in der Nachhaltigkeitserklärung; kein FörderinstrumentVereinbarkeit des Geschäftsmodells mit der Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 °C

Die praktische Folge: Ein nach EEW Modul 5 geförderter Plan erfüllt die Berichtspflicht nach ESRS E1 nicht automatisch, und umgekehrt genügt ein Übergangsplan aus dem Nachhaltigkeitsbericht nicht als Förderunterlage. Für Wärmenetzbetreiber gibt es dagegen eine Brücke: Nach § 32 Absatz 2 WPG entfällt die Pflicht zum Fahrplan, wenn für das Netz ein Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze verfolgt wird und die dort genannten Antrags- und Bescheidfristen eingehalten sind.

Die Angaben zur Pflicht nach § 32 WPG und zum ESRS-Stand geben den Rechtsstand Oktober 2026 wieder. Die weiter unten genannten EEW-Förderkonditionen stammen aus der Erstfassung dieses Beitrags und sind vor einer Antragstellung beim Projektträger zu verifizieren, da Förderrichtlinien regelmäßig angepasst werden.

Der Weg zum erfolgreichen Transformationsplan

Um einen fundierten Transformationsplan zu erstellen, sind bestimmte Schritte erforderlich. Diese Schritte sind essenziell, um die aktuelle Situation zu verstehen, Zielsetzungen zu definieren und geeignete Maßnahmen umzusetzen:

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1. Status Quo-Ermittlung
Wir analysieren die aktuelle Situation Ihres Unternehmens und erstellen einen detaillierten Carbon Footprint. Dies bildet die Grundlage für die Definition realistischer und ambitionierter Klimaziele.

2. Zieldefinition und Strategische Ausrichtung
In dieser Phase legen wir klare Klimaziele fest, die sich an den langfristigen Anforderungen der Klimaneutralität orientieren und auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind.

3. Entwicklung von Reduktionsmaßnahmen
Wir identifizieren technische, organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen zur Emissionsreduktion. Diese werden hinsichtlich Effektivität und Machbarkeit bewertet, um einen maßgeschneiderten Maßnahmenkatalog zu erstellen.

4. Implementierung der Maßnahmen
Wir unterstützen bei der Umsetzung der Maßnahmen und helfen dabei, ein Klimaschutzmanagement zu etablieren, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen effektiv umgesetzt werden.

5. Monitoring und kontinuierliche Verbesserung
Wir überwachen die Umsetzung der Maßnahmen, überprüfen den Fortschritt regelmäßig und passen den Plan bei Bedarf an, um langfristige Erfolge zu sichern.

Inhalte des Transformationsplans

Der Weg zur Klimaneutralität ist für jedes Unternehmen individuell. Daher sind vielfältige Analysen und Maßnahmen im Rahmen eines Transformationsplans notwendig, die nun auch förderfähig sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Erstellung oder Aktualisierung einer CO₂-Bilanz: Wir empfehlen eine Bilanz nach dem GHG Protocol oder ISO 14064-1 und kann sowohl einzelne Standorte als auch das gesamte Unternehmen umfassen und beinhaltet mindestens Scope 1 und 2 (Scope 3 ist optional). Neben CO₂ werden weitere Treibhausgase wie Methan (CH₄), Lachgas (N₂O) und fluorierte Gase (HFC, PFC, SF₆, NF₃) sowie flüchtige organische Verbindungen (VOC) berücksichtigt. Auch eine externe Prüfung oder Zertifizierung der CO₂-Bilanz kann gefördert werden.‍
  • Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffung: Diese sind erforderlich, um die Erstellung des Transformationsplans zu unterstützen und fundierte Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.‍
  • Erstellung eines Maßnahmenplans zur Zielerreichung: Der Maßnahmenplan zeigt, wie die Emissionen in den nächsten zehn Jahren um mindestens 40 % reduziert werden können. CO₂-Kompensationen, bilanzielle Einsparungen, Produktionsverringerungen oder Produktionsauslagerungen zählen dabei nicht zum Reduktionsziel. Der Fokus liegt auf der Steigerung der Energieeffizienz.‍
  • Bewertung von Chancen und Risiken: Die verschiedenen Handlungsoptionen werden hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken bewertet. Dabei werden auch aktuelle Herausforderungen thematisiert, für die derzeit noch keine Lösungen verfügbar sind.‍
  • Einführung eines Klimaschutzmanagements: Um die Maßnahmen umzusetzen, werden unternehmensweit Prozesse für das Klimaschutzmanagement eingeführt.

Förderung durch das BAFA

Die Erstellung eines Transformationsplans wird im Rahmen des BAFA-Förderprogramms finanziell unterstützt. Förderfähig sind unter anderem die Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz, Beratungsleistungen sowie Messungen und Datenbeschaffung. Die Förderquote beträgt je nach Unternehmensgröße zwischen 40 % und 60 % der Kosten, wobei eine maximale Förderung von 60.000 € pro Standort oder 90.000 € bei Mitgliedschaft in einem Energieeffizienznetzwerk möglich ist.

Wie Five Glaciers Consulting Sie unterstützen kann

Unsere Berater bei Five Glaciers Consulting begleiten Ihr Unternehmen bei jedem Schritt des Transformationsprozesses. Von der Erhebung der relevanten Energiedaten über die Erarbeitung einer Reduktionsstrategie bis hin zur Erstellung eines detaillierten Umsetzungsplans stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im Fördermittelmanagement zur Seite. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung von Fördermitteln, um sicherzustellen, dass Sie die maximale finanzielle Unterstützung für Ihre Transformation erhalten.

Welche Kosten das BAFA im Einzelnen trägt und welche Bausteine der Förderantrag zwingend verlangt, haben wir im Beitrag BAFA Modul 5: Förderung für Klimatransformationspläne aufgeschlüsselt. Soll der Plan zugleich die Berichtspflicht tragen, führt der Weg über die Erarbeitung eines Climate Transition Plan, der den Transformationsplan in die CSRD-Berichterstattung überführt.

Ein Transformationsplan ist mehr als nur ein Dokument – er ist die strategische Grundlage, um langfristig erfolgreich zur Klimaneutralität zu gelangen. Mit unserer Unterstützung können Sie sicher sein, dass Ihre Transformation sowohl nachhaltig als auch wirtschaftlich tragfähig ist.

FAQ zum Transformationsplan

Häufige Fragen zum Transformationsplan

Abgrenzung, Pflichten und Fristen der drei Planarten.

01Was ist der Unterschied zwischen einem Transformationsplan und einem Climate Transition Plan?+

Der Transformationsplan nach EEW Modul 5 ist ein gefördertes Planungsdokument: Er weist nach, wie ein Unternehmen seine Emissionen senkt, und ist Voraussetzung für den Zuschuss. Der Übergangsplan für den Klimaschutz nach ESRS E1 ist dagegen eine Angabepflicht in der Nachhaltigkeitserklärung und richtet sich an Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD. Inhaltlich überschneiden sich beide stark, rechtlich haben sie nichts miteinander zu tun.

02Wer muss bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vorlegen?+

Nach § 32 des Wärmeplanungsgesetzes jeder Betreiber eines Wärmenetzes, das nicht vollständig aus erneuerbarer Wärme, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus gespeist wird. Netze bis ein Kilometer Länge sind ausgenommen. Der Fahrplan ist der zuständigen Behörde vorzulegen, auf der Internetseite des Betreibers zu veröffentlichen und spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen.

03Ersetzt ein BEW-Transformationsplan den Fahrplan nach § 32 WPG?+

Unter den Bedingungen des § 32 Absatz 2 WPG ja. Betreiber, die für ihr Netz einen Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze verfolgen, sind von der Pflicht befreit, sofern sie die dort genannten Antrags- und Bescheidfristen einhalten. Wer sich darauf stützt, sollte die Fristenlage für das eigene Netz im Einzelfall prüfen.

04Reicht ein Transformationsplan, um die CSRD-Angabepflicht zum Übergangsplan zu erfüllen?+

In der Regel nicht ohne Nacharbeit. Der geförderte Plan ist auf Energieeffizienz und Emissionsminderung am Standort ausgerichtet. Die Angabepflicht nach ESRS E1 verlangt zusätzlich die Einordnung in die Unternehmensstrategie, die Vereinbarkeit des Geschäftsmodells mit dem 1,5-Grad-Ziel und die Verzahnung mit der Finanzplanung. Wer beides braucht, legt den Transformationsplan von Anfang an so an, dass er die Berichtsanforderungen mitträgt.

05Welche ESRS-Fassung gilt für den Übergangsplan im Geschäftsjahr 2026?+

Für Geschäftsjahre, die 2026 beginnen, besteht ein Wahlrecht: Unternehmen können die bisherige Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 anwenden, die überarbeitete Fassung nach der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1563, oder die bisherige Fassung mit einzelnen Erleichterungen aus der Überarbeitung. Die gewählte Fassung ist in der Nachhaltigkeitserklärung anzugeben. Die überarbeitete Fassung tritt am 10. November 2026 in Kraft und gilt verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.

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Berg im Hintergrund - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

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Wanderung hoch auf einen Berg - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

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