Glossar

Dekarbonisierung

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Dekarbonisierung

DATUM

19.08.2026

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Dekarbonisierung bezeichnet die dauerhafte Senkung der Treibhausgasemissionen eines Unternehmens, Sektors oder Staates durch den Ersatz fossiler Energieträger und kohlenstoffintensiver Prozesse. Der Begriff beschreibt einen Prozess, keinen Zielzustand: Er benennt den Weg der Emissionsminderung, während Klimaneutralität und Net Zero die Zielmarke bezeichnen. Der Ausgleich von Emissionen über Zertifikate zählt nicht dazu.

Abgrenzung: Dekarbonisierung, Klimaneutralität, Net Zero und Defossilisierung

Die vier Begriffe werden im Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Sie bezeichnen Unterschiedliches: einen Vorgang, zwei Zielzustände und eine Teilmenge. Wer sie in Zielformulierungen vermischt, produziert Ziele, die später nicht prüfbar sind.

Begriffsklärung

Kriterium Dekarbonisierung Klimaneutralität Net Zero Defossilisierung
Was der Begriff bezeichnet Vorgang der Emissionsminderung Zielzustand Zielzustand Vorgang, Teilmenge der Dekarbonisierung
Ausgleich zulässig Nein, es zählt allein die Minderung Ja, verbleibende Emissionen dürfen ausgeglichen werden Nur für den unvermeidbaren Rest, nach weitgehender absoluter Minderung Nein
Zieljahr im Begriff enthalten Nein Nein, es ergibt sich aus dem Ziel des Anwenders Nein, es ergibt sich aus dem zugrunde gelegten Standard Nein
Reichweite Energiebedingte und prozessbedingte Emissionen Alle bilanzierten Emissionen Alle bilanzierten Emissionen Nur fossile Roh- und Energiestoffe
Häufige Fehlanwendung Als Synonym für Klimaneutralität Als Beleg für eigene Minderung, obwohl kompensiert wurde Als Werbebegriff ohne zugrunde liegenden Standard Als Synonym für Dekarbonisierung, obwohl prozessbedingte Emissionen offenbleiben

Praxisbeispiel Zement: Wer bei der Zementherstellung fossile Brennstoffe ersetzt, defossilisiert den Energieeinsatz. Die prozessbedingten Emissionen aus der Kalzinierung des Kalksteins bleiben davon jedoch unberührt. Diese müssen über andere Hebel adressiert werden, etwa alternative Bindemittel oder CO₂-Abscheidung. Genau deshalb ist Defossilisierung nicht automatisch gleichbedeutend mit vollständiger Dekarbonisierung.

Die Zementherstellung macht die letzte Zeile greifbar. Wer dort die Brennstoffe austauscht, defossilisiert. Die prozessbedingten Emissionen aus der Kalzinierung des Kalksteins bleiben davon unberührt und lassen sich nur über andere Bindemittel oder über Abscheidung adressieren.

Einordnung: die gesetzlichen Zielwerte

Dekarbonisierung ist in Deutschland kein Programmbegriff, sondern gesetzlich hinterlegt. § 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes in der Fassung von 2024 verlangt eine Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent bis 2030 und um mindestens 88 Prozent bis 2040, jeweils gegenüber 1990; bis 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht sein. Auf EU-Ebene setzt das Europäische Klimagesetz netto minus 55 Prozent bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050.

JahrEmissionen bzw. ZielwertMinderung gegenüber 1990Grundlage19901.253 Mio. t CO₂eBasisjahrUBA-Inventar, Stand Juli 20262025649 Mio. t CO₂e−48,2 %UBA-Inventar, Stand Juli 20262030rund 439 Mio. t CO₂emindestens −65 %§ 3 KSG, Fassung 20242040rund 150 Mio. t CO₂emindestens −88 %§ 3 KSG, Fassung 20242045Netto-Treibhausgasneutralität—§ 3 KSG, Fassung 2024

Die absoluten Tonnenwerte für 2030 und 2040 stehen nicht im Gesetz. Das KSG nennt Prozentziele; die Werte in der Tabelle sind daraus und aus dem Inventarwert für 1990 gerechnet. Revidiert das Umweltbundesamt den Wert für 1990, verschieben sie sich mit.

Relevanz für Unternehmen

Der Abstand zwischen Ist-Stand und Zielwert ist der Grund, warum der regulatorische Druck bis 2030 zunimmt. Deutschland hat zwischen 1990 und 2025 rund 604 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente gemindert, im Schnitt etwa 17 Millionen Tonnen pro Jahr. Für das Ziel 2030 sind ab 2025 noch rund 210 Millionen Tonnen zu mindern, also etwa 42 Millionen Tonnen pro Jahr und damit rechnerisch das Zweieinhalbfache des Tempos der vergangenen 35 Jahre (eigene Berechnung aus den Inventardaten des Umweltbundesamts und dem Prozentziel des KSG). Ob diese Rate erreicht wird, ist offen — für die Planung im Unternehmen bleibt die Richtung eindeutig.

Der häufigste Fehler in Dekarbonisierungsprojekten ist nach unserer Projekterfahrung die Wahl der Zielgröße. Unternehmen setzen ein Intensitätsziel — Tonnen CO₂e je Million Euro Umsatz — und berichten jahrelang Fortschritt, während die absoluten Emissionen mit dem Wachstum steigen. Ein solches Ziel ist mit den absoluten Pfaden des KSG oder eines Zielstandards nicht vergleichbar, und der Übergangsplan für den Klimaschutz nach ESRS E1 muss neu aufgesetzt werden, sobald ein Prüfer die Anschlussfähigkeit hinterfragt. Als Steuerungsgröße neben dem Hauptziel ist ein Intensitätswert sinnvoll. Als Hauptziel halten wir ihn für die falsche Wahl.

Vor der Maßnahmenplanung stehen zwei Festlegungen: ein geprüftes Basisjahr und eine Bilanz über Scope 1 bis 3. Fehlt eine der beiden, ist später keine Minderungsaussage belegbar. Five Glaciers Consulting übernimmt die Entwicklung einer Klimastrategie mit belastbarem Dekarbonisierungspfad und legt Zielgröße, Basisjahr und Maßnahmenreihenfolge vorab mit den Verantwortlichen fest.

Häufige Fragen zu Dekarbonisierung

Was ist Dekarbonisierung einfach erklärt?

Dekarbonisierung ist die dauerhafte Senkung der Treibhausgasemissionen durch den Ersatz fossiler Energieträger und kohlenstoffintensiver Prozesse. Der Begriff bezeichnet den Vorgang der Minderung; ein erreichter Zustand oder ein Ausgleich über Zertifikate fällt nicht darunter. Ein Unternehmen dekarbonisiert, wenn es die eigenen Emissionen senkt, etwa durch Elektrifizierung von Prozesswärme, Umstellung des Strombezugs oder Materialwechsel.

Was ist der Unterschied zwischen Dekarbonisierung und Klimaneutralität?

Dekarbonisierung bezeichnet den Vorgang der Emissionsminderung, Klimaneutralität einen Zielzustand. Für Klimaneutralität dürfen verbleibende Emissionen ausgeglichen werden, für Dekarbonisierung zählt allein die Minderung. Ein Unternehmen kann deshalb klimaneutral berichten, ohne wesentlich dekarbonisiert zu haben, und umgekehrt seine Emissionen deutlich senken, ohne klimaneutral zu sein.

Welche Minderung schreibt das Klimaschutzgesetz vor?

§ 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes in der Fassung von 2024 verlangt eine Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent bis 2030 und um mindestens 88 Prozent bis 2040, jeweils gegenüber 1990. Bis 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht sein. Erreicht waren bis 2025 nach den Inventardaten des Umweltbundesamts 48,2 Prozent.

Womit beginnt ein Dekarbonisierungspfad im Unternehmen?

Mit einem festgelegten Basisjahr und einer Treibhausgasbilanz über Scope 1 bis 3. Erst danach lassen sich Minderungshebel nach Wirkung und Kosten ordnen und ein Zielpfad ableiten, der später prüfbar ist. Wer die Reihenfolge umdreht und mit Maßnahmen beginnt, kann deren Effekt im Nachhinein nicht gegen einen Ausgangswert rechnen.

Quellen

  1. Umweltbundesamt: Treibhausgas-Emissionen in Deutschland – Inventarwerte 1990 und 2025 (Stand 2. Juli 2026).
  2. Bundesministerium der Justiz: Bundes-Klimaschutzgesetz, § 3 Nationale Klimaschutzziele, Fassung 2024.
  3. Europäische Union: Verordnung (EU) 2021/1119 (Europäisches Klimagesetz), 2021 – Art. 2 und 4.

Autor: Paul Domin· Stand: August 2026

Berg im Hintergrund - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

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Wanderung hoch auf einen Berg - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

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