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19.08.2026
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Dekarbonisierung bezeichnet die dauerhafte Senkung der Treibhausgasemissionen eines Unternehmens, Sektors oder Staates durch den Ersatz fossiler Energieträger und kohlenstoffintensiver Prozesse. Der Begriff beschreibt einen Prozess, keinen Zielzustand: Er benennt den Weg der Emissionsminderung, während Klimaneutralität und Net Zero die Zielmarke bezeichnen. Der Ausgleich von Emissionen über Zertifikate zählt nicht dazu.
Die vier Begriffe werden im Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Sie bezeichnen Unterschiedliches: einen Vorgang, zwei Zielzustände und eine Teilmenge. Wer sie in Zielformulierungen vermischt, produziert Ziele, die später nicht prüfbar sind.
Die Zementherstellung macht die letzte Zeile greifbar. Wer dort die Brennstoffe austauscht, defossilisiert. Die prozessbedingten Emissionen aus der Kalzinierung des Kalksteins bleiben davon unberührt und lassen sich nur über andere Bindemittel oder über Abscheidung adressieren.
Dekarbonisierung ist in Deutschland kein Programmbegriff, sondern gesetzlich hinterlegt. § 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes in der Fassung von 2024 verlangt eine Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent bis 2030 und um mindestens 88 Prozent bis 2040, jeweils gegenüber 1990; bis 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht sein. Auf EU-Ebene setzt das Europäische Klimagesetz netto minus 55 Prozent bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050.
JahrEmissionen bzw. ZielwertMinderung gegenüber 1990Grundlage19901.253 Mio. t CO₂eBasisjahrUBA-Inventar, Stand Juli 20262025649 Mio. t CO₂e−48,2 %UBA-Inventar, Stand Juli 20262030rund 439 Mio. t CO₂emindestens −65 %§ 3 KSG, Fassung 20242040rund 150 Mio. t CO₂emindestens −88 %§ 3 KSG, Fassung 20242045Netto-Treibhausgasneutralität—§ 3 KSG, Fassung 2024
Die absoluten Tonnenwerte für 2030 und 2040 stehen nicht im Gesetz. Das KSG nennt Prozentziele; die Werte in der Tabelle sind daraus und aus dem Inventarwert für 1990 gerechnet. Revidiert das Umweltbundesamt den Wert für 1990, verschieben sie sich mit.
Der Abstand zwischen Ist-Stand und Zielwert ist der Grund, warum der regulatorische Druck bis 2030 zunimmt. Deutschland hat zwischen 1990 und 2025 rund 604 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente gemindert, im Schnitt etwa 17 Millionen Tonnen pro Jahr. Für das Ziel 2030 sind ab 2025 noch rund 210 Millionen Tonnen zu mindern, also etwa 42 Millionen Tonnen pro Jahr und damit rechnerisch das Zweieinhalbfache des Tempos der vergangenen 35 Jahre (eigene Berechnung aus den Inventardaten des Umweltbundesamts und dem Prozentziel des KSG). Ob diese Rate erreicht wird, ist offen — für die Planung im Unternehmen bleibt die Richtung eindeutig.
Der häufigste Fehler in Dekarbonisierungsprojekten ist nach unserer Projekterfahrung die Wahl der Zielgröße. Unternehmen setzen ein Intensitätsziel — Tonnen CO₂e je Million Euro Umsatz — und berichten jahrelang Fortschritt, während die absoluten Emissionen mit dem Wachstum steigen. Ein solches Ziel ist mit den absoluten Pfaden des KSG oder eines Zielstandards nicht vergleichbar, und der Übergangsplan für den Klimaschutz nach ESRS E1 muss neu aufgesetzt werden, sobald ein Prüfer die Anschlussfähigkeit hinterfragt. Als Steuerungsgröße neben dem Hauptziel ist ein Intensitätswert sinnvoll. Als Hauptziel halten wir ihn für die falsche Wahl.
Vor der Maßnahmenplanung stehen zwei Festlegungen: ein geprüftes Basisjahr und eine Bilanz über Scope 1 bis 3. Fehlt eine der beiden, ist später keine Minderungsaussage belegbar. Five Glaciers Consulting übernimmt die Entwicklung einer Klimastrategie mit belastbarem Dekarbonisierungspfad und legt Zielgröße, Basisjahr und Maßnahmenreihenfolge vorab mit den Verantwortlichen fest.
Autor: Paul Domin· Stand: August 2026


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