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25.08.2026
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Ein ESG-Rating ist eine methodisch standardisierte Bewertung der Umwelt-, Sozial- und Governance-Merkmale oder -Risiken eines Unternehmens, eines Finanzinstruments oder eines Produkts, die gegenüber Dritten bereitgestellt wird. Es verdichtet Nachweise, Kennzahlen und Richtlinien zu einer Note oder Punktzahl. Bewertet wird damit zuerst die belegte Datenlage, nicht die tatsächliche Umweltwirkung.
Die drei Begriffe werden in Ausschreibungen und Lieferantenfragebögen regelmäßig vermischt. Sie unterscheiden sich in dem, was geprüft wird, in der prüfenden Stelle und im Ergebnis.
Der praktische Unterschied: Ein Zertifikat bestätigt, dass ein Prozess existiert. Ein Rating vergleicht Sie mit anderen. Ein Bericht erklärt, was Sie tun. Wer eine Kundenanforderung mit dem falschen Instrument beantwortet, liefert korrekt und trifft trotzdem nicht die Frage.
Seit dem 2. Juli 2026 gilt in der EU die Verordnung (EU) 2024/3005 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in ESG-Bereichen. Sie unterstellt ESG-Rating-Anbieter der direkten Aufsicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA. Wer in der EU ESG-Ratings abgibt oder veröffentlicht, braucht dafür grundsätzlich eine Zulassung durch die ESMA.
Drei Punkte sind für bewertete Unternehmen relevant. Erstens müssen Anbieter ihre Methodik offenlegen, also erklären, wie eine Punktzahl zustande kommt. Zweitens sind die Dimensionen Umwelt, Soziales und Governance getrennt auszuweisen, statt zu einer einzigen Zahl verschmolzen zu werden. Drittens gelten Anforderungen an Unabhängigkeit und an den Umgang mit Interessenkonflikten, etwa wenn derselbe Anbieter Rating und Beratung verkauft.
Für kleine Anbieter im Sinne der Bilanzrichtlinie sieht die Verordnung eine dreijährige Übergangsregelung vor: Sie müssen sich zunächst nur bei der ESMA registrieren. Zusätzlich nimmt Artikel 2 Absatz 2 mehrere Fälle vom Anwendungsbereich aus, darunter Bewertungen, die ausschließlich für Akkreditierungs- oder Zertifizierungsverfahren entwickelt werden und nicht auf Investment- oder Finanzentscheidungen zielen, sowie Veröffentlichungen von Non-Profit-Organisationen ohne kommerziellen Zweck. Zur Übergangszeit bis zur Zulassung hat die ESMA am 1. Juli 2026 ein Public Statement veröffentlicht.
Daraus folgt eine Abgrenzung, die in der Praxis häufig übersehen wird: Nicht jede Nachhaltigkeitsbewertung, die Sie erhalten, ist ein ESG-Rating im Sinne der Verordnung. Ob eine einkaufsgetriebene Lieferantenbewertung erfasst ist, hängt am Verwendungszweck und ist im Einzelfall zu prüfen. Wir halten die pauschale Aussage „ab Juli 2026 sind alle ESG-Ratings ESMA-reguliert“ für nicht haltbar; das ist unsere Einschätzung und ersetzt keine rechtliche Prüfung.
ESG-Ratings sind für die meisten Unternehmen keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Marktanforderung. Sie kommen über Kunden, Banken und Investoren ins Haus, und sie kommen selten einzeln. Genau daraus entsteht der teuerste Fehler: Unternehmen bearbeiten drei bis vier Ratings parallel, ohne vorher zu klären, welches davon eine Geschäftsentscheidung beeinflusst.
Dass sich der Aufwand nicht einfach übertragen lässt, ist belegt. Berg, Kölbel und Rigobon haben sechs große Rating-Anbieter verglichen und paarweise Korrelationen zwischen 0,38 und 0,71 gefunden — dasselbe Unternehmen, sehr unterschiedliche Urteile. Der Hauptgrund liegt nicht in der Gewichtung der Themen (6 Prozent der Abweichung), sondern in der Messung derselben Kategorie (56 Prozent) und im unterschiedlichen Themenumfang (38 Prozent). Praktisch heißt das: Ein guter Score bei einem Anbieter sagt wenig über den nächsten aus, und ein schlechter Score ist häufiger ein Nachweis- als ein Leistungsproblem.
Die sinnvolle Reihenfolge ist deshalb: erst festlegen, welches Rating für welchen Stakeholder zählt, dann die Nachweise einmal sauber aufbauen und mehrfach verwenden. Für die verbreitetste Anforderung aus dem Einkauf unterstützen wir Unternehmen bei der Vorbereitung und gezielten Verbesserung der EcoVadis-Bewertung. Was sich mit der neuen EU-Verordnung im Detail ändert, ordnen wir in unserer Analyse zur EU-Verordnung über ESG-Ratings ein.
Was ist ein ESG-Rating?
Ein ESG-Rating ist eine methodisch standardisierte Bewertung der Umwelt-, Sozial- und Governance-Merkmale oder -Risiken eines Unternehmens, eines Finanzinstruments oder eines Produkts, die gegenüber Dritten bereitgestellt wird.
Wer vergibt ESG-Ratings?
ESG-Ratings vergeben spezialisierte Anbieter. Im Einkauf dominiert EcoVadis, im Kapitalmarkt MSCI und Sustainalytics, bei Klimadaten CDP. Seit dem 2. Juli 2026 benötigen Anbieter in der EU dafür grundsätzlich eine Zulassung der ESMA.
Ist ein ESG-Rating für Unternehmen verpflichtend?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, sich raten zu lassen. Die Anforderung kommt über Kunden, Banken und Investoren und ist damit vertraglich oder faktisch bindend, nicht regulatorisch.
Was ändert die EU-Verordnung zu ESG-Ratings ab Juli 2026?
Anbieter unterliegen der Aufsicht der ESMA, müssen ihre Methodik offenlegen, die Dimensionen Umwelt, Soziales und Governance getrennt ausweisen und Interessenkonflikte begrenzen. Kleine Anbieter können eine dreijährige Übergangsregelung mit bloßer Registrierung nutzen.
Worin unterscheiden sich ESG-Rating und Nachhaltigkeitszertifizierung?
Ein Rating vergleicht Ihr Nachhaltigkeitsprofil mit dem anderer Unternehmen und endet in einer Punktzahl. Eine Zertifizierung prüft die Konformität mit einem Standard, meist des Managementsystems, und endet in einem Zertifikat ohne Rangfolge.
Autorin: Paulin Streit · Stand: August 2026


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