Glossar

ESRS-Datenpunkt (Data Point)

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ESRS-Datenpunkt (Data Point)

DATUM

31.08.2026

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Ein ESRS-Datenpunkt ist die kleinste einzeln berichtbare Informationseinheit einer Angabepflicht der European Sustainability Reporting Standards: ein Wert, eine Auswahl oder ein beschreibender Textbaustein. Datenpunkte sind die Ebene, auf der Datenerhebung, Berichtssoftware und Prüfung tatsächlich arbeiten — nicht der Standard und nicht die Angabepflicht.

Abgrenzung: Datenpunkt, Angabepflicht und Kennzahl

Die drei Begriffe werden in Projekten regelmäßig synonym verwendet. Sie liegen auf drei verschiedenen Ebenen, und nur eine davon ist rechtlich vorgegeben.

MerkmalDatenpunktAngabepflicht (Disclosure Requirement)Kennzahl (KPI)
Was er bezeichnetDatenpunktDas einzelne Feld: ein Wert, eine Auswahl oder ein Textbaustein.AngabepflichtDen thematisch abgegrenzten Offenlegungsabschnitt eines Standards, etwa E1-9.KennzahlEine Steuerungsgröße, die das Unternehmen selbst festlegt.
GranularitätDatenpunktFeldebene. Eine Angabepflicht bündelt mehrere bis viele Datenpunkte.AngabepflichtAbschnittsebene. Fasst Datenpunkte zu einem Sachverhalt zusammen.KennzahlAggregat. Kann aus mehreren Datenpunkten entstehen oder im Bericht gar nicht auftauchen.
RechtsgrundlageDatenpunktErgibt sich aus dem Standardtext; gebündelt in der EFRAG-Datenpunktliste IG 3.AngabepflichtDelegierte Verordnung (EU) 2023/2772, Anhang I.KennzahlKeine. Die ESRS schreiben kein Kennzahlenset vor.
VerbindlichkeitDatenpunktDreistufig: verpflichtend unabhängig von der Wesentlichkeit, wesentlichkeitsabhängig oder freiwillig („may“).AngabepflichtVerpflichtend, sobald der Sachverhalt wesentlich ist.KennzahlFreiwillig.

Einordnung: wo die Datenpunkte definiert sind

Als Liste stehen die Datenpunkte nicht in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772, sondern verteilt im Text der zwölf Standards. Gebündelt hat sie erst EFRAG: Die Anwendungshilfe EFRAG IG 3 („List of ESRS Data Points“) liegt seit Mai 2024 als Excel-Arbeitsmappe vor und ist die einzige offizielle Datenpunktliste zu ESRS Set 1.

Ihre Zahlen ordnen den Berichtsumfang präziser als jede Gesamtsumme: 161 Datenpunkte sind unabhängig von der Wesentlichkeitsanalyse verpflichtend, weitere 622 hängen an ihrem Ergebnis, und 269 sind als freiwillige „may disclose“-Angaben ausgewiesen. Die Mindestangabepflichten (MDR) führt EFRAG separat.

Für die überarbeiteten ESRS gelten diese Zahlen nicht. Die Europäische Kommission hat sie am 3. Juli 2026 als delegierten Rechtsakt angenommen; sie liegen Parlament und Rat zur Prüfung vor und werden erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam. Die Kommission nennt über 60 Prozent weniger verpflichtende Datenpunkte, mehr als 70 Prozent weniger Datenpunkte insgesamt und über 30 Prozent geringere Berichtskosten je Unternehmen. Die zugehörige Datenpunktliste hat das EFRAG-Sekretariat am 28. August 2026 als Entwurf veröffentlicht — als Excel-Arbeitsmappe mit Explanatory Note und einer parallelen Entwurfs-XBRL-Taxonomie, methodisch aufgebaut wie die Liste von 2024.

Relevanz für Unternehmen

Der häufigste Fehler in ESRS-Datenprojekten ist derzeit kein Rechenfehler, sondern ein Stichtagsfehler. Die Datenpunktliste zu den überarbeiteten ESRS ist erst seit dem 28. August 2026 verfügbar — und sie ist ein Entwurf. EFRAG nimmt bis zum 23. Oktober 2026 Hinweise auf gravierende Fehler entgegen, die finale Fassung ist für Ende 2026 angekündigt. Wer jetzt ein Datenpunkt-Mapping festschreibt oder eine Berichtssoftware darauf konfiguriert, arbeitet gegen einen Zwischenstand. Für die Entwurfs-XBRL-Taxonomie gilt dasselbe.

Dazu kommt eine Verwechslung, die in Managementunterlagen fast durchgängig auftritt: Die beiden Prozentzahlen der Kommission zählen zwei verschiedene Grundmengen. Über 60 Prozent gelten für die verpflichtenden Datenpunkte, mehr als 70 Prozent für alle einschließlich der freiwilligen. Wer die 70 Prozent auf den eigenen Pflichtumfang bezieht, stellt die Entlastung zu groß dar.

Unsere Einschätzung: Der Entwurf ist keine Vorlage zum Abarbeiten, sondern ein Prüfauftrag. Die Wochen bis zum 23. Oktober sind die einzige Gelegenheit, eigene Auslegungsfragen einzubringen, bevor die Liste festgeschrieben wird — und wer nach Set 1 bereits berichtet hat, erkennt die Abweichungen am schnellsten. Die Datenerhebung selbst sollte bis zur finalen Fassung an den Angabepflichten hängen, nicht an Datenpunkt-Kennungen. Dagegen spricht, dass Berichtssoftware und Prüfer auf Datenpunktebene arbeiten; eine Erhebung auf Abschnittsebene erzeugt später Zuordnungsarbeit. Wir halten sie für das kleinere Übel, weil eine Konfiguration gegen einen Entwurf zweimal fällig wird.

Genau an dieser Reihenfolge setzt unsere Vorbereitung der CSRD-Berichterstattung entlang der geltenden Angabepflichten an.

Erst die Angabepflicht, dann der Datenpunkt. Wir prüfen, welche Felder Ihrer Datenerhebung den Standardwechsel überleben und welche auf die Liste von 2024 zeigen. → Erstgespräch sichern

Häufige Fragen zu ESRS-Datenpunkten

Wie viele Datenpunkte umfassen die ESRS?

Für ESRS Set 1 weist die EFRAG-Anwendungshilfe IG 3 vom Mai 2024 161 Datenpunkte aus, die unabhängig von der Wesentlichkeitsanalyse verpflichtend sind, dazu 622 wesentlichkeitsabhängige und 269 freiwillige „may disclose“-Datenpunkte. Für die überarbeiteten ESRS nennt die Europäische Kommission eine Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um über 60 Prozent und der Gesamtzahl um mehr als 70 Prozent. Die finale Datenpunktliste dazu liegt noch nicht vor: Der Entwurf vom 28. August 2026 ist bis zum 23. Oktober 2026 in Konsultation, die Endfassung ist für Ende 2026 angekündigt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Datenpunkt und einer Angabepflicht?

Die Angabepflicht (Disclosure Requirement) ist der thematisch abgegrenzte Offenlegungsabschnitt eines Standards, etwa E1-9. Der Datenpunkt ist das einzelne Feld darin: ein Wert, eine Auswahl oder ein Textbaustein. Eine Angabepflicht bündelt mehrere bis viele Datenpunkte.

Gibt es für die überarbeiteten ESRS schon eine Datenpunktliste?

Ja, seit dem 28. August 2026 — aber als Entwurf. Das EFRAG-Sekretariat hat die 2026 Draft List of ESRS Datapoints als Excel-Arbeitsmappe mit Explanatory Note und einer Entwurfs-XBRL-Taxonomie veröffentlicht, methodisch aufgebaut wie die IG-3-Liste von 2024. Hinweise auf gravierende Fehler nimmt EFRAG bis zum 23. Oktober 2026 entgegen; die finale Fassung ist für Ende 2026 angekündigt.

Quellen

  1. EFRAG: EFRAG IG 3: List of ESRS Data Points — Explanatory Note, Mai 2024.
  2. Europäische Kommission: Commission adopts revised sustainability reporting standards, 3. Juli 2026.
  3. EFRAG: EFRAG Secretariat releases 2026 Draft List of Datapoints for the Revised ESRS, 28. August 2026.

Autorin: Paulin Streit · Stand: August 2026

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