Glossar

Wesentlichkeitsmatrix (Materialitätsmatrix)

Orangener Pfeil nach unten zum Inhalt
Wesentlichkeitsmatrix (Materialitätsmatrix)

DATUM

25.08.2026

AUTOR

Dr. Merlin C. Köhnke

Dr. Merlin C. Köhnke

SHARE

Eine Wesentlichkeitsmatrix (auch Materialitätsmatrix) ist die grafische Darstellung von Nachhaltigkeitsthemen auf zwei Achsen — klassisch die Bedeutung für das Unternehmen gegen die Bedeutung für Stakeholder. Sie visualisiert das Ergebnis einer Wesentlichkeitsanalyse. Vorgeschrieben ist sie in keinem aktuellen Berichtsstandard.

Abgrenzung: Analyse, Themenliste und Matrix

Die drei Begriffe werden im Projektalltag synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge: ein Verfahren, ein Ergebnis und eine Darstellungsform. Nur das Ergebnis ist berichtspflichtig.

Begriff Was es ist Nach ESRS gefordert?
Wesentlichkeits­analyse Was es ist Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen Nach ESRS gefordert? Ja  Der Prozess ist zu beschreiben
Liste wesentlicher Themen Was es ist Ergebnis des Verfahrens, mit begründeter Wesentlichkeitsschwelle Nach ESRS gefordert? Ja  Sie steuert den Berichtsumfang
Wesentlichkeits­matrix Was es ist Zweiachsige Visualisierung der Themen Nach ESRS gefordert? Nein  Optionale Darstellung
Wesentlichkeits­schwelle Was es ist Grenzwert, ab dem ein Thema als wesentlich gilt Nach ESRS gefordert? Ja  Festlegung und Begründung liegen beim Unternehmen

Einordnung: was ESRS und GRI tatsächlich verlangen

Weder die ESRS noch die GRI-Standards fordern eine Matrix. ESRS 1 Absatz 28 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 bestimmt, dass ein Nachhaltigkeitsaspekt wesentlich ist, „wenn er die Kriterien für die Wesentlichkeit der Auswirkungen […] oder für die finanzielle Wesentlichkeit […] oder für beide erfüllt". Verlangt wird die Beschreibung des Verfahrens, nicht ein Bild.

Die EFRAG-Anwendungshilfe IG 1 „Materiality Assessment" (Mai 2024) zeigt zwar Beispielgrafiken, bezeichnet sie aber ausdrücklich als „illustration of a possible approach to visualisation". Als Ergebnis der Analyse nennt sie die Liste der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen.

Auf GRI-Seite ist die Matrix älter, aber ebenfalls entfallen: Die Darstellung stammt aus GRI 101: Foundation 2016 und wurde bei der Revision 2021 nicht in GRI 1: Foundation 2021 übernommen. Wer heute eine Matrix zeigt, folgt damit einem Standard, den es seit fünf Jahren nicht mehr gibt.

Relevanz für Unternehmen

Die Matrix ist als Kommunikationsmittel unproblematisch und für Aufsichtsräte oft das verständlichste Format. Zum Problem wird sie, sobald sie von der Darstellung zum Entscheidungswerkzeug wird — und genau das passiert regelmäßig.

Der methodische Fehler liegt in der Verknüpfung der Achsen. Die klassische Matrix liest Wesentlichkeit aus der Nähe zur oberen rechten Ecke ab, rechnet also implizit ein Produkt oder einen Mittelwert der beiden Achsen. ESRS 1 Absatz 28 verknüpft die beiden Perspektiven dagegen mit „oder". Ein Thema mit schwerer Auswirkung auf Menschen und ohne erkennbare Finanzwirkung ist nach ESRS wesentlich — in der Matrix landet es in der Mitte und fällt heraus. Betroffen sind vor allem Menschenrechts- und Biodiversitätsthemen, deren finanzielle Relevanz sich erst über längere Zeithorizonte zeigt.

Nach unserer Projekterfahrung entsteht die Matrix meist nachträglich für den Berichtsteil und wird dann rückwirkend zur Begründung der Themenauswahl erklärt. Der offengelegte Prozess und die tatsächliche Entscheidung fallen damit auseinander — und die Prüfung fragt nach der Schwelle und ihrer Herleitung, nicht nach der Grafik. Unsere Einschätzung: Wer die Matrix behalten will, sollte sie als Ergebnisdarstellung führen und die Schwellenwerte je Perspektive getrennt dokumentieren. Zwei getrennte Rangfolgen sind prüffester als ein Bild.

Wo diese Trennung von Anfang an angelegt wird, entfällt die spätere Nacharbeit. Genau darauf zielt unsere Unterstützung beim Aufsetzen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse mit prüffesten Schwellenwerten.

Schwellenwerte, die der Prüfung standhalten. Wir strukturieren Ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse so, dass die Themenauswahl belegbar bleibt — mit oder ohne Matrix. → Erstgespräch sichern

Häufige Fragen zur Wesentlichkeitsmatrix

Ist eine Wesentlichkeitsmatrix nach CSRD Pflicht?

Nein. Die ESRS verlangen die Beschreibung des Wesentlichkeitsverfahrens und die Offenlegung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Eine grafische Darstellung ist an keiner Stelle vorgeschrieben.

Was ist der Unterschied zwischen Wesentlichkeitsmatrix und Wesentlichkeitsanalyse?

Die Wesentlichkeitsanalyse ist das Verfahren, mit dem wesentliche Themen ermittelt werden. Die Wesentlichkeitsmatrix ist eine von mehreren Möglichkeiten, das Ergebnis dieses Verfahrens darzustellen.

Warum ist die klassische Matrix nach ESRS methodisch riskant?

Weil sie beide Wesentlichkeitsperspektiven zu einem Wert verrechnet. ESRS 1 Absatz 28 verknüpft sie mit „oder": Ein Thema ist bereits wesentlich, wenn es nur eine der beiden Perspektiven erfüllt. In der Matrix fällt ein solches Thema in die Mitte und wird übersehen.

Fordern die GRI-Standards noch eine Wesentlichkeitsmatrix?

Nein. Die Matrix stammt aus GRI 101: Foundation 2016 und wurde in GRI 1: Foundation 2021 nicht übernommen. GRI stellt es Unternehmen frei, eine Visualisierung der Priorisierung zu ergänzen.

Quellen

  1. Europäische Kommission: Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, Anhang I (ESRS 1), Absatz 28, 2023.
  2. EFRAG: IG 1 Materiality Assessment Implementation Guidance, Mai 2024.
  3. Global Reporting Initiative: Universal Standards 2021 — Frequently Asked Questions, Frage 35, 2021.

Autor: Dr. Merlin C. Köhnke · Stand: August 2026

Berg im Hintergrund - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

Wir freuen uns auf ein Kennenlernen!

Wanderung hoch auf einen Berg - Symbolbild von Five Glaciers Consulting für Kontaktseite

Kontaktieren Sie uns für alle Anliegen und Fragen rund um das Thema Nachhaltigkeit. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein persönliches Treffen oder einen digitalen Kaffee.

Hauptsitz Hamburg
Tel.: +49 174 1305766  
E-Mail: info@fiveglaciers.com

Zweigstelle Kiel
Tel.: +49 (0) 174 1305766

ODER DIREKT ONLINE ANFRAGEN:

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.