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5.9.2025
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THEMEN
Governance & Regulatorik
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5.9.2025
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Governance & Regulatorik
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In unserer ESRS-Blogreihe widmen wir uns heute ESRS S4, dem Standard zur Berichterstattung über soziale Aspekte im Verhältnis zu Verbraucher:innen und Endnutzer:innen. Dieser Standard verpflichtet Unternehmen, transparent darzustellen, wie Produkte und Dienstleistungen Menschen beeinflussen – etwa im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit, Datenschutz, Inklusion und mögliche Abhängigkeiten.
Neuere Entwürfe (z. B. der Amended ESRS S4 (Juli 2025)) bestätigen, dass die Offenlegung künftig noch stärker entlang der Dreiteilung Richtlinien → Maßnahmen → Ziele erfolgen soll. Zudem wurden die Anforderungen an Datenpunkte präzisiert und teilweise gestrafft, insbesondere unter dem Aspekt der praktischen Umsetzbarkeit.
ESRS S4 fordert, dass Unternehmen Informationen über folgende Aspekte offenlegen, sofern diese wesentlich sind:
Außerdem verlangt der Standard eine Offenlegung der Risiken und Chancen, die sich aus Abhängigkeiten von Verbraucher:innen oder Endnutzer:innen ergeben, sowie der finanziellen Auswirkungen dieser Risiken und Chancen auf das Unternehmen.
Thematisch fokussiert ESRS S4 drei wesentliche Wirkungskategorien:
Unternehmen sind im Rahmen von ESRS S4 dazu verpflichtet, über ihre Strategien und Maßnahmen in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer zu berichten. Eine Übersicht der wesentlichen Offenlegungspflichten finden Sie hier:
| Angabepflicht | Beschreibung |
|---|---|
| S4-1 | Politiken gegenüber Verbraucher:innen und Endnutzer:innen zur Steuerung von materiellen Auswirkungen, Risiken und Chancen. |
| S4-2 | Prozesse zur Einbeziehung von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in Bezug auf tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen. |
| S4-3 | Kanäle zur Einbringung von Beschwerden, Abhilfemechanismen sowie Prozesse zur Behebung negativer Auswirkungen. |
| S4-4 | Beschriebene Maßnahmen zur Steuerung materieller Auswirkungen, Risiken und Chancen und die Bewertung ihrer Wirksamkeit. |
| S4-5 | Zeitgebundene Ziele im Zusammenhang mit der Reduktion negativer Wirkungen, Förderung positiver Effekte und Risikosteuerung. |
| S4-6 | Ansätze zur Minderung materieller Risiken und zur Nutzung materieller Chancen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen. |
Der ESRS S4-Standard hat das Ziel, Nutzer:innen von Nachhaltigkeitserklärungen ein klares und konsistentes Bild darüber zu geben,
Der Standard verlangt explizit, nicht nur auf vergangene Effekte zu schauen, sondern auch auf Abhängigkeiten – beispielsweise, wie stark ein Geschäftsmodell von wiederkehrender Nutzung durch Endnutzer:innen abhängt – und wie diese Beziehungen in die Risikobewertung und strategische Ausrichtung eingebunden sind.
ESRS S4 ist nicht isoliert zu betrachten: Es existieren enge Verknüpfungen zu mehreren anderen ESRS-Standards:
Diese Überschneidungen erfordern, dass Unternehmen ihre Berichte sektorübergreifend gestalten – Redundanzen vermeiden und konsistente Narrative verwenden.
Unternehmen stehen bei der Umsetzung von ESRS S4 vor spezifischen Hürden:
1. Identifikation betroffener Nutzergruppen
Verbraucher:innen und Endnutzer:innen sind heterogen – Alter, Vulnerabilität, Nutzungskontext etc. müssen berücksichtigt werden, um materiellen Einfluss korrekt abzubilden.
2. Dialog & Feedbackmechanismen
Das Einrichten vertrauenswürdiger Kanäle (z. B. Hotlines, Plattformen, Verbrauchervertretungen) und die Sicherstellung, dass diese auch tatsächlich genutzt und ausgewertet werden, ist technisch und organisatorisch anspruchsvoll.
3. Messbarkeit und Indikatoren für Wirksamkeit
Maßnahmen sind nur sinnvoll, wenn ihre Wirkung auch messbar gemacht wird. Unternehmen müssen geeignete KPIs und Monitoringprozesse definieren.
4. Datenquellen und Abhängigkeiten
Einige Angaben – z. B. zu Datenschutz, Nutzungsmustern oder Gesundheitseffekten – beruhen auf Daten von Nutzer:innen oder Dritten. Die Verlässlichkeit und Verfügbarkeit solcher Daten ist oft begrenzt.
5. Integration in Geschäftsmodell und Strategie
Die Offenlegung muss konsistent mit ESRS 2 erfolgen – d. h. Einfluss von Verbraucher:innen auf Strategie, Geschäftsmodell und Risiken muss erkennbar sein.
Der Amended ESRS S4 Exposure Draft von Juli 2025 bringt wesentliche Präzisierungen und Anpassungen, die Unternehmen ernst nehmen sollten. Einige der zentralen Änderungen:
Hinweis: Entwurf befindet sich derzeit in Konsultation (Frist bis 29. September 2025) – bis zur finalen Version sind Anpassungen möglich.
ESRS S4 ist für kundenorientierte Geschäftsmodelle ein kritischer Standard – er bringt Transparenz in die Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen. Der jüngste Entwurf vertieft die Anforderungen in Richtung Wirksamkeit, Konsultation und Zielsteuerung.
Unternehmen sollten frühzeitig beginnen, vertrauenswürdige Feedback-Kanäle aufzubauen, KPIs zur Wirkungsmessung festzulegen und sicherzustellen, dass die Offenlegung mit Strategie und Risiko-Management (ESRS 2) konsistent ist.
Mit Blick auf die Veröffentlichung der finalen ESRS-Version (voraussichtlich ab 2026/2027) und die laufende Konsultationsphase bis 29. September 2025 (Quick-Fix-Zeiträume) ist es ratsam, die Umsetzung Schritt für Schritt zu planen.
Verbraucher:innen sind Personen, die Produkte oder Dienstleistungen für den persönlichen Gebrauch erwerben. Endnutzer:innen sind jene, die die Produkte oder Dienste tatsächlich nutzen, auch wenn sie sie nicht selbst erwerben.
Der aktualisierte Entwurf verlangt eine klare Dreiteilung der Offenlegung: bestehende Richtlinien (Policy), aktuell umgesetzte Maßnahmen und definierte Ziele zur Steuerung der Auswirkungen.
Nein – nur solche Verbrauchergruppen, die als materiell eingestuft werden. Unternehmen müssen darlegen, welche Gruppen betroffen sind und ggf. Ausschlüsse begründen.
Im Entwurf sind keine speziellen Phase-In-Regelungen für S4 genannt. Allerdings gelten im Rahmen der allgemeinen CSRD-/Quick-Fix-Anpassungen Erleichterungen für Wave-1-Unternehmen.
Sehr eng: Offenlegung gemäß S4 muss konsistent mit ESRS 2 (Strategie, Governance, Materialität) sein – z. B. wie die Perspektive von Nutzer:innen in die Strategie einfließt.
Zuletzt aktualisiert am: 05.09.2025

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