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ISSB-Entwurf zu naturbezogenen Angaben: was das Practice Statement für Unternehmen bedeutet

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25.10.2026

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Berichterstattung

Governance & Regulatorik

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Am 22. Oktober 2026 hat der International Sustainability Standards Board (ISSB) den Entwurf eines IFRS Practice Statement zu naturbezogenen Angaben veröffentlicht. Der Entwurf erklärt, wie Unternehmen IFRS S1 auf Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Natur anwenden, und stützt sich dabei auf das Rahmenwerk der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD). Dieser Beitrag ordnet ein, was der Entwurf ist, was er nicht ist und wo er für Unternehmen relevant wird, die nach ESRS berichten.

Rechtsstand: Es handelt sich um einen Entwurf in der Konsultation. Verbindlich ist daran nichts. Die hier genannten Angaben entsprechen dem Stand vom Oktober 2026; die Bezeichnungen der Dokumente sind die englischen Originaltitel des ISSB.

Das Wichtigste in Kürze

  • Entwurf, kein Standard: Der ISSB hat am 22. Oktober 2026 einen Entwurf für ein IFRS Practice Statement zu naturbezogenen Angaben veröffentlicht. Er ist Gegenstand einer Konsultation.
  • Nicht verpflichtend für ISSB-Konformität: Ein Unternehmen muss ein Practice Statement nicht anwenden, um die Einhaltung der ISSB-Standards zu erklären. Offen ist, ob der Inhalt am Ende als Practice Statement oder in anderer Form, etwa als Standard, erscheint.
  • Anwendungshilfe zu IFRS S1: Der Entwurf ändert die Anforderungen von IFRS S1 nicht. Er erläutert, wie wesentliche naturbezogene Risiken und Chancen darzustellen sind.
  • TNFD als Grundlage: Der Entwurf stützt sich nach Angabe des ISSB weitgehend auf die Arbeit der TNFD.
  • Konsultation bis 19. Februar 2027: Die Kommentierungsfrist beträgt 120 Tage. Ein Datum für das Inkrafttreten nennt der ISSB nicht.
  • Für ESRS-Anwender kein neuer Pflichtstandard: ESRS E4 bleibt der maßgebliche Standard unter der CSRD. Der Entwurf ist vor allem für Unternehmen mit Investorenbezug zu IFRS-Berichtsrahmen relevant.

Was hat der ISSB am 22. Oktober 2026 veröffentlicht?

Der ISSB hat den Entwurf eines IFRS Sustainability Disclosure Practice Statement zu naturbezogenen Angaben (Nature-related Disclosures) zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Zum Paket gehören laut IFRS Foundation der Entwurf selbst, die Basis for Conclusions, begleitende Anwendungshinweise (Accompanying Guidance) und ein Snapshot, alle in englischer Sprache (IFRS Foundation, 22. Oktober 2026).

Dem Entwurf ging ein Grundsatzbeschluss voraus: Im April 2026 hatte der ISSB entschieden, naturbezogene Angaben in Form eines Practice Statement vorzuschlagen und nicht als eigenständigen Standard (IFRS Foundation, 22. April 2026). Die Konsultation soll auch klären, ob diese Form richtig ist. Der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber wird in der Mitteilung vom April mit dem Satz zitiert, naturbezogene Angaben seien nicht optional, weil IFRS S1 sie ohnehin verlange, soweit sie wesentlich sind.

Ist das Practice Statement verpflichtend?

Nein, nicht als Voraussetzung für die Konformität mit den ISSB-Standards. Die IFRS Foundation stellt im Oktober klar, dass ein Unternehmen ein Practice Statement nicht befolgen muss, um die Einhaltung der ISSB-Standards zu erklären (IFRS Foundation). Verpflichtend bleibt die Grundanforderung aus IFRS S1: wesentliche Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen offenzulegen, einschließlich solcher, die Natur betreffen.

Inhaltlich macht die Form nach Darstellung des ISSB keinen Unterschied. Aus Sicht von Inhalt und Formulierung gebe es zwischen Practice Statement und Standard keinen Unterschied, und beide durchliefen dasselbe Verfahren. Die Aprilmitteilung beschreibt zudem, ein angewendetes Practice Statement habe für das anwendende Unternehmen die volle Wirkung eines ISSB-Standards. Die Formulierungen in den beiden Mitteilungen sind nicht deckungsgleich; belastbar ist die Aussage der Oktobermitteilung zur Konformität.

Practice Statement: Ein IFRS Practice Statement ist ein nicht verpflichtendes Dokument des ISSB, das erläutert, wie Unternehmen eine bestehende Anforderung anwenden. Im vorliegenden Fall erläutert es die Anwendung von IFRS S1 auf naturbezogene Risiken und Chancen. Quelle: IFRS Foundation, Oktober 2026.

Was steht inhaltlich im Entwurf?

Der Entwurf gibt Unternehmen Hilfestellung, wesentliche naturbezogene Informationen für Investoren zu identifizieren und offenzulegen. Dazu gehört, wie Abhängigkeiten und Auswirkungen eines Unternehmens auf die Natur zu Risiken und Chancen führen. Der Entwurf gewichtet zudem Standorte sowie die Interaktion mit indigenen Völkern, lokalen Gemeinschaften und betroffenen Stakeholdern.

Element Inhalt laut ISSB
Rechtsgrundlage der Anwendung Inhalt laut ISSB IFRS S1 verlangt bereits wesentliche Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen, auch zu Natur. Der Entwurf ändert diese Anforderung nicht.
Ausgangsbasis Inhalt laut ISSB Weitgehende Anlehnung an das Rahmenwerk der TNFD.
Fokus Inhalt laut ISSB Wesentliche Information für Investoren; Verbindung zu Klima und zum Abschluss, um isolierte Berichte zu vermeiden.
Standortbezug Inhalt laut ISSB Anwendungshinweise mit Beispielen zur Offenlegung der Standorte von Vermögenswerten und Tätigkeiten.
Zusammenspiel mit GRI und ESRS Inhalt laut ISSB Unternehmen, die GRI oder ESRS parallel anwenden, sollen den Entwurf nach Angabe des ISSB effizient mitnutzen können.
Form Inhalt laut ISSB Practice Statement; der ISSB fragt, ob eine andere Form, etwa ein Standard, besser passt.

Welche einzelnen Angaben der Entwurf konkret vorsieht, geht aus den Pressemitteilungen nicht hervor. Wer den Wortlaut bewerten will, sollte den Entwurf und die Accompanying Guidance direkt bei der IFRS Foundation lesen (Zugang über die Mitteilung der IFRS Foundation). Sekundärquellen empfehlen, bei bereits wesentlicher Natur dem TNFD-Ansatz LEAP (Locate, Evaluate, Assess, Prepare) zu folgen und die vier TNFD-Säulen Governance, Strategie, Risiko- und Auswirkungsmanagement sowie Kennzahlen und Ziele abzugleichen (ISS Corporate, Mai 2026). Das ist eine Einschätzung Dritter und keine Vorgabe des ISSB.

Wie verhält sich der ISSB-Entwurf zu ESRS E4?

Beide Texte regeln Offenlegung zu Natur, aber für verschiedene Berichtsrahmen. ESRS E4 gehört zu den Standards der CSRD und ist anzuwenden, wenn die doppelte Wesentlichkeitsanalyse Biodiversität als wesentlich einstuft. Der ISSB-Entwurf erläutert die Anwendung von IFRS S1 und richtet sich an Investoreninformation. Eine Übernahme des Entwurfs in EU-Recht ist nicht Gegenstand der Mitteilungen.

Merkmal ESRS E4 ISSB-Entwurf (Practice Statement)
Rahmen ESRS E4 CSRD und ESRS ISSB-Entwurf IFRS S1 des ISSB
Charakter ESRS E4 Angabepflichten, soweit wesentlich ISSB-Entwurf Anwendungshilfe, nicht Voraussetzung für ISSB-Konformität
Wesentlichkeit ESRS E4 Doppelte Wesentlichkeit ISSB-Entwurf Informationen, die für Investoren wesentlich sind
Basis ESRS E4 Delegierter Rechtsakt zu den ESRS ISSB-Entwurf Weitgehend TNFD
Status im Oktober 2026 ESRS E4 Siehe Rechtsstand im Beitrag zu ESRS E4 ISSB-Entwurf Entwurf in Konsultation bis 19. Februar 2027

Einen Überblick zu den Angabepflichten von ESRS E4 gibt der Beitrag ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme. Zu Zielen für Natur außerhalb der Berichtspflicht, etwa nach dem Rahmen des Science Based Targets Network, siehe Science Based Targets for Nature.

Welche Termine und Fristen gelten?

Die Konsultation läuft 120 Tage bis zum 19. Februar 2027. Kommentare reicht der ISSB bevorzugt über eine Online-Umfrage ein, Kommentarschreiben werden ebenfalls angenommen. Ein Datum für ein Inkrafttreten oder für die finale Fassung nennt die IFRS Foundation nicht.

Datum Ereignis Quelle
22. April 2026 Ereignis Beschluss des ISSB, ein Practice Statement vorzuschlagen Quelle IFRS Foundation
22. Oktober 2026 Ereignis Veröffentlichung des Entwurfs Quelle IFRS Foundation, DRSC
24. November 2026 Ereignis Anmeldeschluss für die gemeinsame Online-Diskussion von ISSB und DRSC Quelle DRSC
30. November 2026 Ereignis Online-Diskussion von ISSB und DRSC, 14:00 bis 15:30 Uhr MEZ, auf Englisch Quelle DRSC
19. Februar 2027 Ereignis Ende der Konsultation Quelle IFRS Foundation
Offen Ereignis Inkrafttreten und Form der finalen Fassung Quelle Nicht genannt

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) lädt gemeinsam mit dem ISSB zu der Diskussion am 30. November ein und bittet um Rückmeldungen zu den Vorschlägen (DRSC, 22. Oktober 2026). Ob das DRSC selbst eine Stellungnahme abgibt, geht aus der Meldung nicht hervor.

Unsere Einschätzung

Für Unternehmen, die nach ESRS berichten, ändert der Entwurf kurzfristig nichts an den Pflichten. Er wird relevant, sobald ein Berichtsadressat IFRS-Informationen erwartet, etwa Investoren, Banken oder eine Konzernmutter in einer Jurisdiktion, die ISSB-Standards anwendet. Welche Länder das tun, steht nicht in den ISSB-Mitteilungen; das ist vor dem Aufwand für den eigenen Fall zu klären.

Der praktische Wert liegt in der Arbeitsgrundlage. Wer Natur in der Wesentlichkeitsanalyse bewertet hat, sollte die Standortdaten, die Abhängigkeiten und die Governance-Zuständigkeit ohnehin belegen können, unabhängig davon, ob am Ende ESRS E4 oder ein IFRS-Rahmen den Maßstab liefert. Drei Schritte sind unabhängig vom Ausgang der Konsultation sinnvoll: die Wesentlichkeit von Natur dokumentieren, die Standorte mit Naturbezug erfassen und Klima- und Naturrisiken im Risikomanagement gemeinsam führen. Wer dabei Unterstützung braucht, findet sie in unserer Arbeit zur Biodiversitätsstrategie und zur Berichterstattung nach CSRD.

Eine Kommentierung des Entwurfs lohnt sich für Unternehmen, die IFRS-Informationen liefern müssen und die Erwartung an Standortangaben prüfen wollen. Die Frist dafür endet am 19. Februar 2027.

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Fazit und nächste Schritte

Der ISSB-Entwurf ist eine Anwendungshilfe zu IFRS S1 auf Basis der TNFD, noch ohne Datum für ein Inkrafttreten und ohne Pflicht zur Anwendung für ISSB-Konformität. Für ESRS-Anwender bleibt ESRS E4 der Maßstab. Sinnvoll ist, den Entwurf zu lesen, wenn IFRS-Adressaten zu Ihren Berichtsempfängern zählen, und die Konsultation bis zum 19. Februar 2027 für eine Rückmeldung zu nutzen.

Wer noch nicht geklärt hat, ob Natur für sein Unternehmen wesentlich ist, beginnt dort. Von dieser Antwort hängt ab, ob E4, ein IFRS-Rahmen oder beides relevant wird.

Quellen

  1. IFRS Foundation: ISSB consults on its proposals for nature-related disclosures (22. Oktober 2026) — Primärquelle zu Entwurf, Konsultationsfrist, Konformitätsaussage und Begleitdokumenten. ifrs.org (Stand: Oktober 2026).
  2. IFRS Foundation: Live from COP17: ISSB nature-related disclosures consultation (6. Oktober 2026) — Ankündigung, Konsultationsdauer von 120 Tagen. ifrs.org (Stand: Oktober 2026).
  3. IFRS Foundation: ISSB agrees on the proposed way forward for nature-related disclosures (22. April 2026) — Grundsatzbeschluss zum Practice Statement, Aussage des ISSB-Vorsitzenden Emmanuel Faber. ifrs.org (Stand: Oktober 2026).
  4. DRSC: Naturbezogene Angaben: Öffentliche Diskussion von ISSB und DRSC (22. Oktober 2026) — Termin und Anmeldung zur Online-Diskussion. drsc.de (Stand: Oktober 2026).
  5. GRC Report: ISSB Proposes Nature-Related Disclosure Guidance, Leaving Door Open to New Standard — Sekundärquelle zum Entwurf, Beispiele zur Standortoffenlegung. grcreport.com (abgerufen im Oktober 2026).
  6. ISS Corporate: ISSB’s Nature Disclosures: What Companies Should Do Now (13. Mai 2026) — Sekundärquelle, Handlungsempfehlungen Dritter zu LEAP und TNFD-Säulen. iss-corporate.com (Stand: Oktober 2026).
  7. Five Glaciers Consulting: ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme: die Angabepflichten 2026 im Überblick — Beitrag zum Rechtsstand von ESRS E4. fiveglaciers.com (Stand: Oktober 2026).

Über den Autor

Kevin Möller ist Geschäftsführer von Five Glaciers Consulting und verantwortet unter anderem die Themen CSRD-Regulatorik und Berichterstattung. Fragen zu diesem Beitrag: kevin.moeller@fiveglaciers.com.

FAQ zu naturbezogenen Angaben

Häufige Fragen zum ISSB-Entwurf zu naturbezogenen Angaben

Status, Verbindlichkeit, Fristen und Abgrenzung zu ESRS E4.

01Was ist der ISSB-Entwurf zu naturbezogenen Angaben?+

Der ISSB hat am 22. Oktober 2026 den Entwurf eines IFRS Practice Statement zu naturbezogenen Angaben veröffentlicht. Er erläutert, wie Unternehmen IFRS S1 auf wesentliche naturbezogene Risiken und Chancen anwenden, und stützt sich weitgehend auf die Arbeit der TNFD.

02Ist das Practice Statement verpflichtend?+

Nicht als Voraussetzung für ISSB-Konformität. Ein Unternehmen muss ein Practice Statement nicht anwenden, um die Einhaltung der ISSB-Standards zu erklären. Die Grundanforderung aus IFRS S1, wesentliche naturbezogene Informationen offenzulegen, besteht unabhängig davon.

03Bis wann läuft die Konsultation?+

Die Konsultation dauert 120 Tage und endet am 19. Februar 2027. Kommentare reicht der ISSB bevorzugt über eine Online-Umfrage ein; Kommentarschreiben werden ebenfalls angenommen.

04Ersetzt der ISSB-Entwurf ESRS E4?+

Nein. ESRS E4 gehört zu den Standards der CSRD und gilt, wenn Biodiversität nach der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wesentlich ist. Der ISSB-Entwurf betrifft den IFRS-Rahmen. Unternehmen, die GRI oder ESRS parallel anwenden, sollen den Entwurf nach Angabe des ISSB effizient mitnutzen können.

05Wann soll das Practice Statement in Kraft treten?+

Die IFRS Foundation nennt dafür kein Datum. Zunächst entscheidet der ISSB nach der Konsultation, ob der Inhalt als Practice Statement oder in anderer Form, etwa als Standard, erscheint.

06Gibt es eine Veranstaltung für deutschsprachige Unternehmen?+

Das DRSC und der ISSB laden zu einer gemeinsamen Online-Diskussion am 30. November 2026 von 14:00 bis 15:30 Uhr MEZ ein. Sie findet auf Englisch statt, die Anmeldung ist bis zum 24. November 2026 möglich.

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