DATUM
14.10.2026
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Strategie
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Das Science Based Targets Network (SBTN) hat im Oktober 2026 Version 2.0 seiner Methoden und Leitlinien für Naturziele von Unternehmen veröffentlicht. Der Prozess bleibt in fünf Schritte gegliedert, wird aber an mehreren Stellen vereinfacht und um neue Zielpfade für Land und Süßwasser erweitert. Für Unternehmen, die bereits mit Version 1 arbeiten, laufen Übergangsfristen bis April und Juni 2027.
Dieser Beitrag ordnet ein, was die Science Based Targets for Nature sind, was sich mit Version 2.0 ändert, welche Fristen für den Übergang gelten und wie der Ansatz zu ESRS E4 und zu den Klimazielen der SBTi passt. Er stützt sich auf die Ankündigung und die Übersichtsseiten des SBTN vom Oktober 2026, nicht auf eine Auswertung der vollständigen technischen Leitfäden.
Die Science Based Targets for Nature sind eine vom SBTN entwickelte Methode, mit der Unternehmen messbare Naturziele setzen, die sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zustand der Natur orientieren. Der Ansatz ist ortsbezogen: Ziele richten sich nach den Standorten und Lieferketten, an denen sie die größte Wirkung auf die Natur haben. Der Weg reicht von der Analyse über die Priorisierung und die Zielsetzung bis zur Umsetzung.
Definition: Science-Based Targets for Nature (SBTN) sind wissenschaftsbasierte Naturziele für Unternehmen. Sie werden in fünf Schritten entwickelt — Assess, Prioritize, Set targets, Act, Track — und über den Accountability Accelerator validiert (SBTN: Target-setting guide).
Nach Angaben des SBTN nutzen mehr als 300 Unternehmen in 40 Ländern die Methoden. 45 Unternehmen haben öffentlich signalisiert, Naturziele nach SBTN zu setzen, und über 60 Land- und Süßwasserziele von 18 Unternehmen sind validiert (SBTN-Ankündigung). Es handelt sich um Herstellerangaben, nicht um unabhängig geprüfte Zahlen.
Version 2.0 will den Weg zu Naturzielen praktikabler machen, ohne die Anforderungen an Strenge, Ortsbezug und Nachvollziehbarkeit zu senken. Die Änderungen verteilen sich auf die Schritte 1 und 2, auf die Zielpfade für Land und Süßwasser und auf Schritt 4. Der Ozean-Teil bleibt zunächst bei Seafood-Zielen; ein Ocean-Update kündigt das SBTN an (SBTN: Science-Based Targets for Nature 2.0).
Das SBTN erwartet nach dem Ocean-Update für die aktuelle Methodensuite vor allem gezielte Verfeinerungen, Leitfäden und Hilfsmittel, keine größeren Überarbeitungen mehr (SBTN-Ankündigung). Wer jetzt einsteigt, arbeitet also nicht an einem Provisorium.
Das SBTN deckt Süßwasser, Land und Ozean ab. Biodiversität ist nach Darstellung des SBTN in die Leitlinien aller Schritte integriert; als eigene Zielkategorie beschreibt die Übersichtsseite sie nicht. Klimaziele sind kein SBTN-Zielbereich, sie werden über die SBTi gesetzt (SBTN: Take action).
| Bereich | Zieltypen | Neu oder gestärkt in 2.0 |
|---|---|---|
| Süßwasser | Wassermenge, Nährstoffbelastung, Grundwasser, pestizidbezogene Wasserqualität | Grundwasser gestärkt, Pestizide neu |
| Land | Regeneration und Wiederherstellung bewirtschafteter Flächen (Fläche und Qualität), Umwandlung natürlicher Ökosysteme vermeiden, Landschaftsengagement | Pfad für Bergbau, Infrastruktur, Bau und Rohstoffgewinnung; Footprint-Reduktion Teil des Regenerationsziels |
| Ozean | Übernutzung vermeiden und verringern, Strukturhabitate schützen, Risiken für gefährdete, bedrohte und geschützte Arten senken | Seafood-Ziele; Erweiterungen auf weitere Sektoren geplant, Zeitplan abhängig von Finanzierung |
Bereits validierte Arbeit bleibt nach Angaben des SBTN fünf Jahre gültig, und validierte Schritte müssen nicht wiederholt werden. Für Arbeit nach Version 1 gelten Übergangsfristen: Schritte 1 und 2 (V1.2) sowie Land V1 lassen sich bis April 2027 validieren, Freshwater V1.1 bis Juni 2027. Die Validierung von Freshwater V2 soll voraussichtlich im Dezember 2026 beginnen, die von Seafood-Zielen ist seit Oktober 2026 möglich (SBTN: Science-Based Targets for Nature 2.0).
| Bereich | Stand der Validierung |
|---|---|
| Schritte 1 und 2 (Version 1.2) | bis April 2027 |
| Land V1 | bis April 2027 |
| Freshwater V1.1 | bis Juni 2027 |
| Freshwater V2 | Beginn voraussichtlich Dezember 2026 |
| Seafood-Ziele | seit Oktober 2026 möglich |
Schritte 1 und 2 nach Version 1.2 lassen sich laut SBTN mit Land V2 und Freshwater V2 kombinieren; für weitere Belastungsindikatoren sind zusätzlich Datenvorlagen V2.0 einzureichen. Die Frist April 2027 liegt sechs Monate nach dem Start von Version 2.
Das SBTN ist keine Berichtspflicht und ersetzt keine Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS, es liefert aber eine Methode für die Ziele, die ESRS E4 verlangt. E4-4 fordert Ziele zu Biodiversität und Ökosystemen, und der Rahmen für Ziele in ESRS 2 fragt in der Fassung 2026 ausdrücklich, ob diese Ziele auf belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Die Fassung stammt aus einem delegierten Rechtsakt, der noch nicht in Kraft ist; die Einzelheiten stehen in unserem Beitrag zu ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme.
Wer Biodiversitätsangaben nach dem Standard der Global Reporting Initiative macht, findet dort einen eigenen Berichtsrahmen, den wir im Beitrag zu GRI 101 zur Biodiversität beschrieben haben. SBTN, ESRS und GRI beantworten unterschiedliche Fragen: Das SBTN die nach der Methode für das Ziel, ESRS und GRI die nach der Offenlegung. Ob ein SBTN-validiertes Ziel einen Prüfer bei ESRS E4 überzeugt, hängt vom Einzelfall ab; eine allgemeine Anerkennung ist uns nicht bekannt.
Die SBTi setzt wissenschaftsbasierte Klimaziele, das SBTN setzt Naturziele zu Land, Süßwasser und Ozean. Beide arbeiten mit Validierungsprozessen und mit Unternehmen, aber auf unterschiedlichen Wirkungsfeldern. Wer ein Klimaziel nach dem SBTi Corporate Net-Zero Standard V2 hat, erfüllt damit keine Naturziele, und umgekehrt.
Berührungspunkte gibt es in der Landnutzung, etwa bei Entwaldung und Landumwandlung in Lieferketten. Dort sollten Sie Daten und Ursprungsinformationen einmal erheben und für beide Zielsysteme nutzen, statt sie doppelt aufzubauen.
Der Einstieg beginnt mit den Schritten 1 und 2, weil sie bestimmen, welche Tätigkeiten und Standorte für Ziele überhaupt wesentlich sind. Das ist auch die Phase, für die das SBTN die Übergangsfrist bis April 2027 gewährt. Die Methode ist offen und kostenlos; eine Beratung brauchen Sie vor allem für Datenerhebung, Priorisierung und die Vorbereitung der Validierung.
Für den systematischen Aufbau von Zielen, Maßnahmen und Datengrundlage ist eine Biodiversitätsstrategie der geeignete Rahmen, weil sie die Schritte des SBTN mit Ihren Berichtspflichten verbindet.
Die Frist April 2027 ist der konkrete Entscheidungspunkt: Wer Schritte 1 und 2 nach Version 1.2 validieren lassen will, sollte jetzt klären, ob die Datengrundlage bis dahin steht. Danach gilt Version 2. Das senkt den Aufwand für neue Einsteiger, entwertet aber keine Vorarbeit, weil validierte Schritte nicht wiederholt werden müssen.
Zwei Punkte würden wir nicht überschätzen. Erstens fehlen für Track noch Leitlinien, und der Ozean-Teil hängt von Finanzierung ab; wer ein vollständiges System bis zur Berichterstattung erwartet, wird noch nicht fertig. Zweitens sind die genannten Unternehmenszahlen Angaben des SBTN selbst. Dass 18 Unternehmen validierte Ziele haben, zeigt, dass der Prozess machbar ist, nicht dass er für jedes Unternehmen sinnvoll ist. Für Unternehmen mit großer Landnutzung, Rohstoffbezug oder Wasserbelastung in der Lieferkette ist er es oft; wo Naturthemen in der Wesentlichkeitsanalyse nachrangig sind, reicht zunächst eine saubere Analyse nach den Schritten 1 und 2.

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