DATUM
07.09.2026
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ESG-Governance bezeichnet die Aufbau- und Ablauforganisation, mit der ein Unternehmen Nachhaltigkeitsthemen steuert: Zuständigkeiten, Gremien, Entscheidungswege, Informationsflüsse und Kontrollen. Sie beantwortet die Frage, wer über Nachhaltigkeit entscheidet und woran diese Entscheidung gebunden ist — nicht, welche Maßnahmen ergriffen werden.
Drei Begriffe, die in Projekten regelmäßig durcheinandergehen — und nur einer davon ist der Governance-Standard, für den er gehalten wird.
| Merkmal | ESG-Governance | Corporate Governance | ESRS G1 (Unternehmenspolitik) |
|---|---|---|---|
| Gegenstand | Die Organisation, mit der ein Unternehmen Nachhaltigkeitsthemen steuert: Gremien, Zuständigkeiten, Entscheidungswege, Kontrollen. | Die Ordnung der Unternehmensleitung und -überwachung insgesamt, mit Nachhaltigkeit als einem Gegenstand unter vielen. | Das Geschäftsgebaren: Korruptions- und Bestechungsprävention, Zahlungspraktiken, politische Einflussnahme. |
| Verankerung | ESRS 2, Angabepflichten GOV-1 bis GOV-5. | Aktiengesetz und Deutscher Corporate Governance Kodex; Anwendung über die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG. | ESRS G1 als thematischer Standard. |
| Typische Verwechslung | Wird mit dem Managementsystem gleichgesetzt. Governance entscheidet, das System führt aus. | Wird auf börsennotierte Gesellschaften verengt. Die Ordnungsfrage stellt sich in jeder Rechtsform. | Wird für den Governance-Standard gehalten. G1 behandelt Geschäftsgebaren, nicht die Gremienstruktur. |
Berichtspflichtige Unternehmen legen die Governance-Struktur nach ESRS 2 offen, in den fünf Angabepflichten GOV-1 bis GOV-5 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772: Zusammensetzung und Nachhaltigkeitskompetenz der Organe (GOV-1), Informationsprozesse zu wesentlichen Themen (GOV-2), Verknüpfung von Vergütung mit Nachhaltigkeitszielen (GOV-3), Erklärung zur Sorgfaltspflicht (GOV-4) sowie Risikomanagement und interne Kontrollen der Berichterstattung (GOV-5). Ohne Berichtspflicht gibt es keine gesetzliche Vorgabe; Referenz ist dort der Deutsche Corporate Governance Kodex.
Die überarbeiteten ESRS hat die Europäische Kommission am 3. Juli 2026 als delegierten Rechtsakt angenommen. Die Prüffrist von Parlament und Rat ist Anfang September 2026 abgelaufen, die Veröffentlichung im Amtsblatt stand am 7. September 2026 noch aus. Bis dahin gilt die Fassung von 2023.
Der häufigste Fehler in CSRD-Projekten ist die Annahme, ESRS G1 sei der Governance-Standard. G1 heißt „Unternehmenspolitik“ und behandelt Geschäftsgebaren — Korruptionsprävention, Zahlungspraktiken, Lobbying. Wer die Angaben zu Gremien, Kompetenzen und Anreizsystemen dort einsortiert, hat GOV-1 bis GOV-5 formal nicht erfüllt. In den überarbeiteten ESRS ist der frühere Querverweis von G1 auf GOV-1 zusätzlich gestrichen worden. Wer wissen will, was ESRS G1 tatsächlich verlangt, findet die Angabepflichten dort einzeln aufgeschlüsselt.
Eine Einschätzung aus der Projektpraxis: Der Aufwand entsteht selten beim Beschreiben der Struktur, sondern beim Nachweis, dass sie gelebt wird. GOV-2 verlangt, dass Nachhaltigkeitsthemen die Organe tatsächlich erreichen — belegt über Tagesordnungen, Beschlussvorlagen und Protokolle. Fehlt diese Spur, hilft kein Organigramm. Five Glaciers Consulting unterstützt bei der Verankerung von Zuständigkeiten und Entscheidungswegen in einem Nachhaltigkeitsmanagement-System.
Erst die Zuständigkeit, dann der Bericht. Wir prüfen, ob Ihre Gremienstruktur die Angabepflichten GOV-1 bis GOV-5 trägt und wo der Nachweis heute reißt. → Erstgespräch sichern
ESG-Governance ist die Aufbau- und Ablauforganisation, mit der ein Unternehmen Nachhaltigkeitsthemen steuert: Wer entscheidet über Ziele und Maßnahmen, welche Gremien befassen sich damit, wie fließen Informationen an Vorstand und Aufsichtsrat, und wie wird die Umsetzung kontrolliert. Sie ist die Entscheidungsebene über dem Nachhaltigkeitsmanagement-System, das diese Entscheidungen ausführt.
ESRS G1 heißt „Unternehmenspolitik“ und behandelt das Geschäftsgebaren: Korruptions- und Bestechungsprävention, Zahlungspraktiken und politische Einflussnahme. Die Governance-Struktur selbst — Zusammensetzung der Organe, Nachhaltigkeitskompetenz, Informationsflüsse, Anreizsysteme — wird nicht in G1 abgefragt, sondern in ESRS 2 unter GOV-1 bis GOV-5. In den überarbeiteten ESRS wurde der frühere Querverweis von G1 auf GOV-1 zusätzlich gestrichen.
Fünf Angabepflichten in ESRS 2: GOV-1 zur Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, GOV-2 zu den Informationen, die diese Organe erhalten, GOV-3 zu Anreizsystemen, GOV-4 zur Erklärung zur Sorgfaltspflicht und GOV-5 zu Risikomanagement und internen Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Autor: Kevin Möller · Stand: September 2026


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