DATUM
2.10.2026
AUTOREN
THEMEN
Governance & Regulatorik
Klimamanagement
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2.10.2026
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Wer 2026 plant, wie sein Unternehmen künftig Grünstrom nachweist, stößt überall auf dieselbe Aussage: Ab 2027 werde das GHG Protocol stündliches Matching verlangen. Der veröffentlichte Sachstand trägt das nicht. Das GHG Protocol hat seine Scope-2-Konsultation am 29. Juli 2026 ausgewertet, ohne sich auf einen Ansatz festzulegen — und die Scope-2-Guidance geht in einem gemeinsamen Standard mit der ISO auf, dessen Veröffentlichung für das vierte Quartal 2028 angesetzt ist.
Die hier genannten Termine entsprechen dem Standardentwicklungsplan, den das GHG Protocol am 29. Juli 2026 veröffentlicht hat.
Die Bekanntgabe umfasst drei Punkte: GHG Protocol und ISO führen ihre Corporate-Standards zu einem gemeinsamen Regelwerk zusammen, die Ergebnisse der Scope-2-Konsultation liegen vor, und aus dem Workstream Actions and Market Instruments gibt es eine erste Rückmeldungsauswertung.
Der zweite Punkt ist der, an dem sich die meisten Erwartungen entzündet hatten. Die Konsultation lief zeitgleich mit einer zweiten zu konsequenziellen Methoden im Stromsektor. Ausgewertet wurden knapp 1.100 Rückmeldungen aus 56 Ländern. Das Ergebnis ist bemerkenswert unentschieden: Die Rückmeldungen zeigen breites Interesse an mehr Transparenz und daran, dass ausgewiesene Ergebnisse und daraus abgeleitete Aussagen zusammenpassen — aber sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, wie Strombeschaffung überhaupt zur Dekarbonisierung beiträgt.
Daraus folgt kein Beschluss, sondern ein Prüfauftrag. Technical Working Group und Independent Standards Board überarbeiten den Konsultationsentwurf und prüfen dabei, ob mehrere Berichtsansätze angeboten werden sollen, die je eine andere Wirkungslogik abbilden. Jeder weitere Vorschlag durchläuft den regulären Entwicklungsprozess.
Der strukturell wichtigere Teil der Bekanntgabe betrifft nicht Scope 2 im Einzelnen, sondern die Architektur. GHG Protocol und ISO führen ihre Regelwerke zu einem einzigen, gemeinsam herausgegebenen Corporate Standard zusammen. Konsolidiert werden der Corporate Standard von 2004, die Scope 2 Guidance von 2015, der Scope 3 Standard von 2011, der Workstream Actions and Market Instruments und die ISO 14064-1.
Der Zeitplan ist verbindlich beschlossen und von den Gremien beider Organisationen freigegeben:
Für Unternehmen, die heute parallel nach GHG Protocol und ISO 14064-1 bilanzieren, ist das die eigentliche Entlastung: statt zweier Regelwerke mit unterschiedlicher Begriffslogik künftig eines, in zweiteiliger Struktur mit ergänzenden Anwendungsdokumenten. Wie eng beide Organisationen bereits zusammenarbeiten, zeigt unser Beitrag zur Partnerschaft von ISO und GHG Protocol.
Der Workstream Actions and Market Instruments entscheidet darüber, wie Grünstromnachweise künftig in der Bilanz auftauchen. Er wurde 2024 gestartet und definiert ein Marktinstrument als vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien zur Erzeugung, Übertragung oder Inanspruchnahme treibhausgasbezogener Umweltattribute. Energy Attribute Certificates fallen genau darunter, ebenso Strombezugsverträge mit Minderungsbezug.
Vorgeschlagen ist eine Multi-Statement-Berichtsstruktur. Statt alles in eine Zahl zu fassen, werden drei Dinge getrennt ausgewiesen:
Die Rückmeldungen aus der Informationsabfrage zeigen deutliche Unterstützung für alle drei Elemente. Der Zweck ist Trennschärfe: sichtbar machen, was gemessen wurde, wie es gemessen wurde und welche Aussage sich darauf stützen lässt. Die öffentliche Konsultation zum AMI-Entwurf findet ebenfalls im zweiten Quartal 2027 statt.
Die Aussage, ab 2027 werde stündliches Matching verlangt, stammt aus dem Konsultationsentwurf und aus Kommentierungen, die im Frühjahr 2026 entstanden sind. Sie beschreibt einen Vorschlag, der zur Diskussion stand — nicht eine beschlossene Regel. Der Konsultationsentwurf ist inzwischen genau das, was überarbeitet wird.
Das ist mehr als eine Feinheit, weil daraus Beschaffungsentscheidungen abgeleitet werden. Wer Terminkontrakte auf Zertifikate verkürzt oder ein Projekt verschiebt, weil „2027 ohnehin alles anders wird“, plant gegen einen Sachstand, den es nicht gibt. Der nächste Punkt, an dem sich substanziell etwas bewegt, ist die konsolidierte Konsultation im zweiten Quartal 2027 — und was dort zur Abstimmung steht, wird bis dahin erst formuliert.
Umgekehrt heißt das nicht, dass sich nichts ändert. Die Richtung ist erkennbar: mehr Trennschärfe zwischen physischer Bilanz und vertraglichen Ansprüchen, mehr Offenlegung, engere Kopplung von Nachweis und Aussage. Nur die Mechanik ist offen.
Die Konsolidierung von GHG Protocol und ISO ist für die Praxis die wichtigere Nachricht — sie bekommt nur weniger Aufmerksamkeit, weil sie unspektakulär klingt. Zwei Regelwerke mit abweichender Begriffslogik in eines zu überführen, nimmt Unternehmen mit doppelter Berichtspflicht einen erheblichen Abstimmungsaufwand ab. Dass der Preis dafür ein längerer Zeitplan ist, halten wir für vertretbar.
Bei Scope 2 selbst ist die Unentschiedenheit der Konsultation kein Versagen, sondern ein ehrliches Ergebnis. Die Frage, ob ein Zertifikat ohne zeitlichen und räumlichen Bezug zur Erzeugung eine Emissionsminderung abbildet, wird seit Jahren gegensätzlich beantwortet — je nachdem, welche Wirkungstheorie man zugrunde legt. Dass das GHG Protocol prüft, mehrere Ansätze anzubieten, statt eine Seite zu bevorzugen, ist die pragmatischere Lösung. Vergleichbarkeit wird dadurch schwieriger, und das ist ein realer Einwand.
Aus unserer Projekterfahrung ist der Multi-Statement-Ansatz für die meisten Unternehmen ohnehin die bessere Darstellung. Wer marktbasierte Nachweise und physische Emissionen zu einer Zahl verrechnet, verliert die Information, die für Entscheidungen zählt: wo tatsächlich Emissionen anfallen und wo sie vertraglich abgedeckt sind. Diese Trennung lohnt sich unabhängig davon, was 2028 verbindlich wird. Für die Frage, wie belastbar Ihre Klimastrategie und die zugehörige Zielsetzung unter geänderten Anrechnungsregeln bleiben, ist sie der entscheidende Hebel.

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