DATUM
24.3.2025
AUTOREN
THEMEN
Best Practices
Klimamanagement
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Energy Attribute Certificates (EACs) sind Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien, die Unternehmen nutzen können, um ihre Scope-2-Emissionen glaubwürdig zu reduzieren und die Nutzung von Ökostrom transparent nachzuweisen. Ein einzelnes EAC steht für die Erzeugung von einer Megawattstunde (MWh) Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Solar oder Wasserkraft. Diese Zertifikate ermöglichen es Unternehmen, ihre Klimastrategien mit überprüfbaren Daten zu untermauern und die globale Umstellung auf kohlenstofffreie Energie aktiv zu unterstützen.
Dieser Beitrag erschien ursprünglich im März 2025 zum damaligen Entwurfsstand des SBTi Corporate Net-Zero Standard. Er wurde im September 2026 auf den geltenden Stand gebracht und um die laufende Überarbeitung der GHG-Protocol-Scope-2-Bilanzierung ergänzt.
EACs sind in verschiedenen Märkten unter unterschiedlichen Namen bekannt:
In einer Welt, in der Unternehmen zunehmend dazu angehalten werden, ihre Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren, sind EACs eines der effektivsten Mittel, um kurzfristig signifikante Fortschritte zu erzielen. Ohne Herkunftsnachweise können Unternehmen keine glaubwürdigen Aussagen über ihre Nutzung erneuerbarer Energien treffen. Durch den Erwerb und die Stilllegung von EACs können Unternehmen eine marktbasiert berechnete Reduktion ihrer Scope-2-Emissionen erreichen und ihre Fortschritte in Nachhaltigkeitsberichten und Klimastrategien transparent dokumentieren.
Obwohl EACs Unternehmen die Möglichkeit bieten, ihren Energieverbrauch formal als grün auszuweisen, sind sie kein Ersatz für eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie. Nachhaltige Unternehmen kombinieren den Einsatz von EACs mit Maßnahmen wie Power Purchase Agreements (PPAs), der direkten Investition in erneuerbare Energieanlagen oder der Implementierung von Effizienzprogrammen zur Senkung des Energieverbrauchs.
EACs sind jedoch entscheidend für Unternehmen, die keinen direkten Zugang zu erneuerbaren Energiequellen haben oder deren Elektrizitätsmarkt nicht ausreichend auf erneuerbare Energien umgestellt ist. Indem sie die Nachfrage nach erneuerbarer Energie steigern, fördern Unternehmen über ihre eigene Klimastrategie hinaus den Ausbau der erneuerbaren Energiewirtschaft.
Im Gegensatz zu CO₂-Kompensationen, die Emissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette ausgleichen, stellen EACs eine direkte Dekarbonisierungsmaßnahme für den eigenen Energieverbrauch (Scope 2) dar. Während Offsets darauf abzielen, die Emissionen durch Klimaschutzprojekte außerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit zu neutralisieren, ermöglichen EACs Unternehmen, ihren eigenen Kohlenstoff-Fußabdruck in Bezug auf den Stromverbrauch tatsächlich zu reduzieren.
EACs sind also nicht nur ein Instrument zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sondern eine zentrale Säule jeder Klimastrategie, die glaubwürdige und überprüfbare Emissionsreduktionen anstrebt.
Die Regeln, nach denen EACs in der Treibhausgasbilanz angerechnet werden, stehen zur Überarbeitung. Das GHG Protocol hat seine öffentliche Konsultation zur Scope-2-Bilanzierung ausgewertet und die Ergebnisse am 29. Juli 2026 veröffentlicht: knapp 1.100 Rückmeldungen aus 56 Ländern, mit deutlich auseinandergehenden Auffassungen darüber, wie Strombeschaffung zur Dekarbonisierung beiträgt und wie sich das in der Bilanz abbilden lässt.
Wichtig für die Planung: Es ist nichts beschlossen. Technical Working Group und Independent Standards Board prüfen, ob künftig mehrere Berichtsansätze nebeneinander angeboten werden, die unterschiedliche Wirkungslogiken abbilden. Verbreitete Aussagen, stündliches Matching werde ab 2027 Pflicht, sind durch den veröffentlichten Sachstand nicht gedeckt.
Die Scope-2-Guidance wird zudem nicht mehr einzeln fortgeschrieben. Sie geht in einem gemeinsamen Corporate Standard von GHG Protocol und ISO auf, der die Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Regelwerke mit dem Workstream Actions and Market Instruments und der ISO 14064-1 zusammenführt. Die konsolidierte öffentliche Konsultation ist für das zweite Quartal 2027 angesetzt, die Veröffentlichung für das vierte Quartal 2028.
Für EACs ist der Workstream Actions and Market Instruments der entscheidende Teil. Er definiert ein Marktinstrument als vertragliche Vereinbarung zur Erzeugung, Übertragung oder Inanspruchnahme treibhausgasbezogener Umweltattribute — EACs fallen genau darunter. Vorgeschlagen ist eine Multi-Statement-Berichtsstruktur mit drei getrennten Ausweisen: physische Bestandsemissionen, marktbasierte beziehungsweise vertragliche Emissionen und die Emissionswirkung der ergriffenen Maßnahmen.
Das GHG Protocol nennt dazu eine Handlungsempfehlung, die schon heute gilt: Wer den Multi-Statement-Ansatz vorwegnehmen will, soll die drei Kategorien getrennt und transparent ausweisen und nicht gegeneinander verrechnen. Das ist ohne Regeländerung umsetzbar und reduziert den Anpassungsaufwand, wenn der konsolidierte Standard greift. Wie sich marktbasierte und standortbezogene Bilanzierung heute unterscheiden, zeigt unser Beitrag zu Scope-2-Emissionen marktbasiert und standortbasiert.
Die SBTi hat den Corporate Net-Zero Standard Version 2.0 am 11. Juni 2026 veröffentlicht. Er entstand aus zwei öffentlichen Konsultationsrunden, einem Pilottest und der Freigabe durch den unabhängigen Technical Council und baut auf einem Jahrzehnt Erfahrung mit mehr als 11.000 Unternehmen auf, die wissenschaftsbasierte Ziele gesetzt haben.
Nach Angaben mehrerer Fachpublikationen wird der Standard zum 1. Februar 2027 wirksam; Zielvorgaben nach Version 1.3.1 sollen demnach bis zum 31. Januar 2028 einreichbar bleiben, danach gilt Version 2.0 verbindlich. Diese Übergangsfristen sind bislang nur über Sekundärquellen gedeckt — den verbindlichen Stand entnehmen Sie der SBTi-Dokumentation.
Der Standard definiert Environmental Attribute Certificates als Instrumente zur Quantifizierung, Verifizierung und Nachverfolgung der Umweltvorteile von Projekten oder Aktivitäten und unterscheidet zwei Hauptkategorien:
Die SBTi legt weiterhin den Schwerpunkt auf direkte Emissionsreduktionen. Die Verwendung von EACs ist als ergänzende Maßnahme zu verstehen, insbesondere für Emissionen, die derzeit schwer zu mindern sind. Wie sich das in einer konkreten Klimazielsetzung nach SBTi niederschlägt, hängt vom Anteil des Stromverbrauchs an der Gesamtbilanz ab. Was sich im Corporate Net-Zero Standard Version 2.0 darüber hinaus ändert — von der Umsetzungshierarchie bis zum Umgang mit fortbestehenden Emissionen — behandeln wir ausführlich im Beitrag zum SBTi Corporate Net-Zero Standard V2.
Die Stärken und Grenzen des Instruments lassen sich klar benennen.
Vorteile:
Herausforderungen:
Ob ein EAC-gestützter Anspruch einer Prüfung standhält, entscheidet sich an fünf Kriterien. Sie gelten unabhängig vom Markt und sind die Grundlage der Anerkennung durch RE100, CDP und das GHG Protocol.
Der letzte Punkt verdient eine eigene Bemerkung. Kritik an EACs richtet sich in der Praxis fast nie gegen das Instrument selbst, sondern gegen lückenhafte Offenlegung. Sauber beschafft, fristgerecht storniert und vollständig ausgewiesen ist ein EAC-gestützter Anspruch belastbar. Wer Erzeugungsart und Inbetriebnahme verschweigt, macht ihn angreifbar — unabhängig von der Qualität der Zertifikate.
Die effektive Nutzung von EACs erfordert strategische Entscheidungen zu Marktgrenzen, Erzeugungszeitpunkt und Technologie.
Unternehmen sollten bevorzugt EACs aus den Ländern oder Energiemärkten erwerben, in denen ihr Stromverbrauch stattfindet. In Europa ist es beispielsweise möglich, Herkunftsnachweise aus verschiedenen Ländern innerhalb des europäischen Strommarkts zu nutzen. In Nordamerika können EACs zwischen den USA und Kanada gehandelt werden. Existiert für einen Standort kein lokales Nachweissystem, ist der Bezug aus einem Nachbarland mit Netzkopplung zulässig — dann gehört die Abweichung offengelegt.
Der Zeitraum, in dem der erneuerbare Strom produziert wurde, sollte möglichst genau mit dem Verbrauchsjahr übereinstimmen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre EACs nicht veraltet sind, um glaubwürdige Emissionsreduktionen zu gewährleisten und regulatorische Anforderungen zu erfüllen.
Nicht alle erneuerbaren Energien werden gleich bewertet. Während Solar-, Wind- und Wasserkraft häufig als bevorzugte Optionen gelten, sind bestimmte Standards restriktiver, wenn es um Biomasse oder Wasserkraft geht. Unternehmen sollten darauf achten, dass ihre EACs von nachhaltigen Energiequellen stammen und — falls notwendig — mit zusätzlichen Labels wie EKOenergy oder D-RECs zertifiziert sind.
Wer die gesamte Jahresmenge erst kurz vor dem Berichtsstichtag beschafft, trifft auf dieselbe Nachfragespitze wie alle anderen. Zwei bis drei Kaufzeitpunkte im Jahr glätten das Preisrisiko und verschaffen Spielraum, wenn Reporting- und Geschäftsjahr auseinanderfallen. Bei mehrjährigen Abschlüssen ist angesichts der laufenden Regelüberarbeitung ein kürzerer Horizont die vorsichtigere Wahl.
EACs sind das Instrument, mit dem sich Scope-2-Emissionen kurzfristig und prüffest senken lassen — und sie bleiben es, auch wenn die Anrechnungsregeln überarbeitet werden. Die Frage ist nicht mehr, ob Unternehmen sie einsetzen, sondern ob die Beschaffung den Qualitäts- und Offenlegungsanforderungen standhält, die mit dem konsolidierten GHG-Protocol-Standard eher steigen als sinken.
Aus unserer Projekterfahrung scheitert die Belastbarkeit selten an der Zertifikatsqualität und fast immer an der Dokumentation. Wer Erzeugungsart, Standort, Inbetriebnahmedatum und Stornierungsbeleg lückenlos ablegt, hat den Aufwand einmal — und steht bei jeder Prüfung ruhig da. Wer das nachträglich rekonstruieren muss, zahlt ein Vielfaches. Für die Einordnung in eine belastbare Klimastrategie ist das der Punkt, an dem sich Sorgfalt auszahlt.

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