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Glossar

Carbon Leakage (Verlagerung von CO₂-Emissionen)

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Carbon Leakage (Verlagerung von CO₂-Emissionen)

DATUM

04.10.2026

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Carbon Leakage (Verlagerung von CO₂-Emissionen) bezeichnet die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder ohne vergleichbaren CO₂-Preis. Die Emissionen sinken dann nicht, sie wandern. Gegen dieses Risiko wirken in Deutschland drei getrennte Instrumente mit drei eigenen Rechtsgrundlagen und drei eigenen Verfahren.

Drei Schutzmechanismen, drei Verfahren, drei Fristen

Die drei Instrumente werden regelmäßig als ein einziger „Carbon-Leakage-Schutz“ gelesen. Tatsächlich greifen sie an verschiedenen Stellen an: eines entlastet die Produktion in der EU, eines belastet den Import, eines erstattet nachträglich nationale Brennstoffkosten. Betroffen sein kann ein Unternehmen von allen dreien gleichzeitig — oder von keinem.

MerkmalFreie Zuteilung im EU-ETSCBAMBECV (nationaler Brennstoffemissionshandel)
RechtsgrundlageEU-ETS-Richtlinie, Carbon-Leakage-ListeVerordnung (EU) 2023/956§ 11 Absatz 3 BEHG in Verbindung mit der BECV
WirkungsweiseKostenlose Zuteilung von EmissionsberechtigungenAbgabepflicht auf eingebettete Emissionen importierter WarenNachträgliche Beihilfe auf Antrag (§ 4 BECV)
Wer betroffen istAnlagenbetreiber im EU-EmissionshandelImporteure der erfassten WarengruppenUnternehmen beihilfeberechtigter Sektoren nach Anlage, Tabellen 1 und 2
Zeitlicher RahmenSinkt für CBAM-Waren von 2026 bis 2034 schrittweise auf nullDefinitive Phase seit 2026Abrechnungsjahre 2021 bis 2030, Antrag bis 30. Juni des Folgejahres (§ 13 Absatz 1 BECV)
Häufige VerwechslungWird für eine dauerhafte Entlastung gehaltenWird für den einzigen Carbon-Leakage-Schutz gehaltenWird als Teil des CBAM-Verfahrens gesucht und deshalb nicht beantragt

Wo Carbon Leakage geregelt ist

Das Europäische Parlament beschreibt Carbon Leakage als die Verlagerung treibhausgasintensiver Industrien aus der EU heraus, um strengeren Standards auszuweichen, und nennt zwei EU-Instrumente dagegen: den Emissionshandel und den CO₂-Grenzausgleich. Die Deutsche Emissionshandelsstelle präzisiert den Übergang: Für die vom CBAM erfassten Industrien sinkt die freie Zuteilung von 2026 bis 2034 schrittweise auf null, während die Abgabepflicht für Importe in derselben Zeit aufwächst. Beide Instrumente sind damit zwei Seiten derselben Umstellung, nicht zwei Wahlmöglichkeiten.

Der dritte Mechanismus ist rein national und steht in keinem der beiden EU-Rechtsakte. Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung gewährt nach § 4 auf Antrag eine Beihilfe, um grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Sie betrifft den Brennstoffemissionshandel, also Wärme und Kraftstoffe, und damit einen Kostenblock, den weder die freie Zuteilung noch der CBAM berührt.

Relevanz für Unternehmen

Der häufigste Fehler ist kein Rechenfehler, sondern ein Zuordnungsfehler: Unternehmen prüfen ihre CBAM-Betroffenheit, finden sie bestätigt oder verneint und halten das Thema Carbon Leakage damit für abgeschlossen. Die BECV ist aber ein eigener Antragsweg mit eigener Sektorliste und eigener Frist — Beihilfeanträge sind nach § 13 Absatz 1 jeweils bis zum 30. Juni des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres zu stellen. Wer diese Frist verstreichen lässt, verletzt keine Pflicht und riskiert kein Bußgeld. Er verzichtet auf Geld, das ihm zugestanden hätte.

Umgekehrt gilt: Eine BECV-Beihilfe sagt nichts über die CBAM-Pflichten aus, und eine CBAM-Anmelderzulassung ersetzt keinen Beihilfeantrag. Wir empfehlen deshalb, die drei Mechanismen einmal nebeneinander zu prüfen statt nacheinander — dagegen spricht der Aufwand, dafür spricht, dass die Zuständigkeiten im Unternehmen meist auseinanderfallen: CBAM liegt beim Zoll oder beim Einkauf, die BECV beim Energiemanagement. Den Teil, der die Importseite betrifft, begleiten wir in der Abgrenzung der CBAM-Pflichten von den übrigen Carbon-Leakage-Instrumenten.

FAQ zu Carbon Leakage

Häufige Fragen zu Carbon Leakage

Die drei Fragen, die in CBAM- und Energiekostenprojekten am häufigsten zur Abgrenzung der Schutzmechanismen gestellt werden.

01Was ist Carbon Leakage?+

Carbon Leakage ist die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder ohne vergleichbaren CO₂-Preis. Die globalen Emissionen sinken dadurch nicht, sondern verschieben sich lediglich — zulasten der Wettbewerbsfähigkeit der Produktion innerhalb der EU.

02Schützt der CBAM mein Unternehmen vor Carbon Leakage?+

Nur auf der Importseite. Der CBAM belastet eingebettete Emissionen eingeführter Waren und ersetzt damit schrittweise die freie Zuteilung, die für CBAM-Waren von 2026 bis 2034 auf null sinkt. Die nationalen Brennstoffkosten aus dem BEHG deckt er nicht ab.

03Wann muss die BECV-Beihilfe beantragt werden?+

Nach § 13 Absatz 1 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung sind Beihilfeanträge für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2030 jeweils bis zum 30. Juni des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres zu stellen. Antragsberechtigt sind Unternehmen beihilfeberechtigter Sektoren nach der Anlage zur Verordnung.

Quellen

  1. Europäisches Parlament: Carbon leakage: preventing firms from avoiding emissions rules, 2025.
  2. Deutsche Emissionshandelsstelle: Protection against Carbon Leakage, 2025.
  3. Bundesministerium für Umwelt: Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV), 2021.

Autor: Dr. Florian Niedermeier · Stand: Oktober 2026

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