DATUM
01.10.2026
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01.10.2026
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Limited Assurance (begrenzte Prüfungssicherheit) ist das Prüfungsniveau, mit dem die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD geprüft wird. Der Prüfer führt weniger umfangreiche Handlungen durch als bei einer Abschlussprüfung und formuliert sein Urteil negativ: Ihm sind keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Berichts sprechen.
Die beiden Begriffe bezeichnen keine unterschiedlichen Prüfer und keine unterschiedlichen Berichte, sondern zwei Sicherheitsgrade desselben Prüfungsauftrags. Der Unterschied liegt im Umfang der Prüfungshandlungen und in der Form, in der das Ergebnis ausgesprochen wird.
Die Pflicht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung steht in der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in der Fassung der CSRD. Sie verlangt begrenzte Prüfungssicherheit und sah ursprünglich vor, dass die Europäische Kommission den Maßstab später auf hinreichende Prüfungssicherheit anheben kann. Diese Option ist gestrichen: Die Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026, auch Omnibus I, ist am 18. März 2026 in Kraft getreten und bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umzusetzen. Limited Assurance ist damit kein Übergangszustand mehr, sondern der Endzustand.
Welche Standards der Prüfer dabei anwendet, ist noch nicht einheitlich geregelt. Die Kommission hat bis zum 1. Juli 2027 harmonisierte Prüfungsstandards für die begrenzte Prüfungssicherheit zu erlassen; bis dahin gelten die nationalen Prüfungsstandards. Die Leitlinien des CEAOB vom 30. September 2024 beschreiben das Vorgehen, sind aber ausdrücklich unverbindlich und ersetzen nationale Verlautbarungen nicht. International hat das IAASB mit ISSA 5000 einen eigenen Standard für Nachhaltigkeitsprüfungen verabschiedet, der beide Sicherheitsgrade abdeckt und für Berichtsperioden gilt, die am oder nach dem 15. Dezember 2026 beginnen.
Der häufigste Irrtum in Vorbereitungsprojekten ist, Limited Assurance als Vorstufe zu behandeln und die Datenarchitektur vorsorglich auf eine spätere Prüfung mit hinreichender Sicherheit auszulegen. Seit dem Omnibus I gibt es diese spätere Stufe nicht mehr - der dafür betriebene Aufwand ist versunken. Die Gegenposition ist trotzdem ernst zu nehmen: Wer freiwillig lückenloser dokumentiert, als die begrenzte Prüfungssicherheit verlangt, hat gegenüber Ratings, Banken und Kunden ein Argument, das der Prüfvermerk selbst nicht liefert. Die Frage ist also nicht, ob mehr dokumentiert wird, sondern wofür.
Praktisch entscheidet sich der Prüfungsverlauf vor der Prüfung. Weil der Prüfer risikobasiert vorgeht und vor allem befragt und analysiert, fällt jede Angabe auf, deren Herkunft im Gespräch nicht erklärt werden kann. Genau dort setzt die Vorbereitung auf die externe Prüfung mit nachvollziehbarer Herkunft jeder Angabe an: Nicht die Zahl selbst ist der Prüfgegenstand, sondern der Weg, auf dem sie entstanden ist.
Autor: Kevin Möller · Stand: Oktober 2026


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